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Verfasst: Di 20. Jan 2009, 09:40
von Isabelle Corinne de La Fayette
Es gibt keine öffentlich zugängliche Datenbank wie z. B. bei der DENIC. Per E-Mail kann man jedoch auch z. B. für .gg-Domains (Guernsey) den Inhaber einer Domain abfragen.

Allerdings gehören die Kanalinseln, ebenso wie die Insel Man in der Irischen See, nicht zur EU. Die Wortmarke Ratelon ist dort also nicht geschützt.

Das Spiel über einen Server und unter einer TLD dort zu betreiben schützt aber nur vor dem Markeninhaber, wenn der Betreiber entweder tatsächlich dort sitzt oder nicht innerhalb der EU auffindbar ist. Solange er dem Markeninhaber namentlich bekannt ist und dieser weiß, dass er tatsächlich innerhalb der EU sitzt und das Spiel von hier aus betreibt nutzen ihm die Kanalinseln auch nichts. ;)

Verfasst: Di 20. Jan 2009, 09:45
von SRM
Original von Isabelle Corinne de La Fayette
Es gibt keine öffentlich zugängliche Datenbank wie z. B. bei der DENIC. Per E-Mail kann man jedoch auch z. B. für .gg-Domains (Guernsey) den Inhaber einer Domain abfragen.

Allerdings gehören die Kanalinseln, ebenso wie die Insel Man in der Irischen See, nicht zur EU. Die Wortmarke Ratelon ist dort also nicht geschützt.

Das Spiel über einen Server und unter einer TLD dort zu betreiben schützt aber nur vor dem Markeninhaber, wenn der Betreiber entweder tatsächlich dort sitzt oder nicht innerhalb der EU auffindbar ist. Solange er dem Markeninhaber namentlich bekannt ist und dieser weiß, dass er tatsächlich innerhalb der EU sitzt und das Spiel von hier aus betreibt nutzen ihm die Kanalinseln auch nichts. ;)
Ach ein Wohnsitz auf Trinidad & Tobago würde Martin bzw. noch Rüdiger sicher gut gefallen ;)

Verfasst: Di 20. Jan 2009, 13:15
von Montgomery Scott
Original von Isabelle Corinne de La Fayette
Das Spiel über einen Server und unter einer TLD dort zu betreiben schützt aber nur vor dem Markeninhaber, wenn der Betreiber entweder tatsächlich dort sitzt oder nicht innerhalb der EU auffindbar ist. Solange er dem Markeninhaber namentlich bekannt ist und dieser weiß, dass er tatsächlich innerhalb der EU sitzt und das Spiel von hier aus betreibt nutzen ihm die Kanalinseln auch nichts. ;)
Der Betreiber könnte ja anonym wechseln, da sehe ich keine Probleme.

Verfasst: Di 20. Jan 2009, 15:43
von Isabelle Corinne de La Fayette
Die gibt es aber leider doch, und zwar nicht zu knapp.

Zunächst müssten Webspace und TLD über jemanden laufen, der keinen Wohn- oder Geschäftssitz innerhalb der Europäischen Union hat. Es nutzt wie gesagt nichts, von Deutschland aus russischen Webspace zu mieten oder z. B. ratelon.gg zu registrieren. Für die Anwendbarkeit deutschen Rechts kommt es nicht darauf an, wo der Server steht oder welchem Land die TLD zugeordnet ist. Der Standort des inhaltlichen Anbieters sowie seiner avisierten Kundschaft entscheidet. Der Markeninhaber müsste nur den Namen des Domaininhabers in Erfahrung bringen. Ob der auch oder tatsächlich in Deutschland sitzt kann dann jeder Rechtsanwalt für ihn ermitteln. Meines Wissens gibt es keine NIC die irgendeine TLD tatsächlich anonym vergibt.

Und weiter brächte die ganze Aktion ohnehin nur begrenzten Nutzen. Dem technischen Betreiber der Website und des Forums dieses Spiels könnte der Markeninhaber dann nichts mehr anhaben. Aber immer noch jedem, der von einer deutschen Website unter dem Namen "Ratelon" auf dieses verlinkt! Das beträfe alle zum Spiel gehörenden Websites und Foren ebenso wie andere Micronations, micronationale Organisationen, Listings, Wikis usw.

Der Markeninhaber kann nicht verhindern, dass irgendjemand irgendwo dort wo Ratelon nicht als seine Marke geschützt ist ein Online-Spiel mit diesem Namen betreibt. Er kann auch nicht verhindern, dass Spieler aus dem Geltungsbereich des Schutzes seiner Marke (also der EU) daran teilnehmen. Er könnte es aber unterbinden, dass irgendjemand aus diesem Geltungsbereich heraus anderen dieses Spiel unter seinem geschützten Namen zugänglich macht. Etwa durch die Verlinkung unter diesem Namen. Innerhalb der Community könnte das Spiel immer noch nur als Demokratische Union, DU, DUR o. ä. firmieren.

Verfasst: Di 20. Jan 2009, 16:02
von Montgomery Scott
Original von Isabelle Corinne de La Fayette
Die gibt es aber leider doch, und zwar nicht zu knapp.

Zunächst müssten Webspace und TLD über jemanden laufen, der keinen Wohn- oder Geschäftssitz innerhalb der Europäischen Union hat. Es nutzt wie gesagt nichts, von Deutschland aus russischen Webspace zu mieten oder z. B. ratelon.gg zu registrieren. Für die Anwendbarkeit deutschen Rechts kommt es nicht darauf an, wo der Server steht oder welchem Land die TLD zugeordnet ist. Der Standort des inhaltlichen Anbieters sowie seiner avisierten Kundschaft entscheidet. Der Markeninhaber müsste nur den Namen des Domaininhabers in Erfahrung bringen. Ob der auch oder tatsächlich in Deutschland sitzt kann dann jeder Rechtsanwalt für ihn ermitteln. Meines Wissens gibt es keine NIC die irgendeine TLD tatsächlich anonym vergibt.
Ich hatte es so verstanden, dass es in einigen Ländern Anbieter und Vergabestellen gibt, die die Daten des Domaininhabers nicht rausrücken.

Verfasst: Di 20. Jan 2009, 16:03
von James Didot
Man sollte nur bedenken, wenn jemand eine Marke widerrechtlich benutzt, dann dürfte er es nicht so einfach haben.

Naja, große Diskussion, ich prophezeie mal, mehr wird nicht kommen.

Es sei denn, das UP würde nun beschließen, sich wieder Ratelon zu nennen. Vllt könnte man ja mal die ein oder andere Fraktion anstubsen, einen solchen Antrag zu formulieren.

Verfasst: Di 20. Jan 2009, 16:05
von Montgomery Scott
Original von James Didot
Es sei denn, das UP würde nun beschließen, sich wieder Ratelon zu nennen. Vllt könnte man ja mal die ein oder andere Fraktion anstubsen, einen solchen Antrag zu formulieren.
Das ist und war immer eine Simoff-Angelegenheit. Der neue Name wurde simoff von den Mitspielern gewählt.

Verfasst: Mi 21. Jan 2009, 09:27
von Isabelle Corinne de La Fayette
Original von Montgomery Scott
Ich hatte es so verstanden, dass es in einigen Ländern Anbieter und Vergabestellen gibt, die die Daten des Domaininhabers nicht rausrücken.
Darüber wurde hier zumindest betreffend die Kanalinseln spekuliert. Von diesen hat meines Wissens nur Guernsey eine TLD (.gg), und die Inhaber von Domains unter dieser können abgefragt werden. Ob es tatsächlich möglich ist, anonym eine TLD zu bekommen weiß ich nicht.

Selbst wenn bliebe aber das Problem, dass immer noch niemand innerhalb der EU einen Link auf unsere Website und/oder unser Forum mit "Ratelon" beschriften dürfte. Der Gewinn wäre im Verhältnis zum Aufwand also eher spärlich.

Verfasst: Mi 21. Jan 2009, 10:29
von Montgomery Scott
Original von Isabelle Corinne de La Fayette
Selbst wenn bliebe aber das Problem, dass immer noch niemand innerhalb der EU einen Link auf unsere Website und/oder unser Forum mit "Ratelon" beschriften dürfte. Der Gewinn wäre im Verhältnis zum Aufwand also eher spärlich.
Das möchte ich doch sehr bezweifeln. Ich verletze doch kein Markenrecht, wenn ich einen Markennamen nur nenne.

Verfasst: Mi 21. Jan 2009, 11:18
von Isabelle Corinne de La Fayette
Nennen darfst du jeden Markennamen den du willst. Wenn du aber eine Website verlinkst machst du deren Inhalt anderen zugänglich, wie es so schön heißt. Das ist mehr als ein Nennen eines Markennamens.

Die Eintragung der Wortmarke Ratelon beim Deutschen Patent- und Markennamen schützt deren Inhaber auch davor, dass ein Produkt von außerhalb des Geltungsbereiches seines Markenschutzes innerhalb dieses Gebietes unter diesem Namen angeboten wird.

Ein Beispiel: natürlich darf ich nicht nur "Budweiser" sagen, sondern damit auch ausdrücklich und ausschließlich das amerikanische Bier dieses Namens meinen. Es ist mir jedenfalls durch das Markenrecht auch nicht verboten, mir ein Sixpack dieses Biers aus den USA mitzubringen. Aber ich darf es unter diesem Namen in der EU nicht verkaufen oder bewerben.

Und so verhielte es sich auch mit Ratelon, wenn diese Micronation von außerhalb der EU betrieben würde. Natürlich dürfte man überall auf der Welt erwähnen dass es sie unter diesem Namen gibt. Verlinkte man sie jedoch innerhalb der EU unter diesem Kennzeichen, verletzte man die Rechte des Markeninhabers.