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Verfasst: Mo 14. Jul 2008, 23:17
von Teri Shark
Your Honour,
nach meinen Informationen stünde Seine Lordschaft dem Gericht zur Verfügung, wenn gesichert ist, dass seine parlamentarische Immunität respektiert wird.
Verfasst: Di 15. Jul 2008, 02:18
von Rudolph Baader
Bevor ich vergesse es zu erwähnen.
Ich sitze seit Zwei Monaten im Obersten Unterhaus der Republik Taka-Tuka-Land und bestehe auf meine Immunität!
Fragen beantworte ich aber trotzdem. Wenden sie sich an meine Erbtante dritten Grades in Unterpfefferheim-Obersülzbach.
Danke.
Verfasst: Di 15. Jul 2008, 10:42
von Teri Shark
Your Honour,
sofern weitere derartige Aussagen über das House of Lords geduldet werden, sehe ich mich nicht im Stande, weitere Aussagen - insbesondere zur internationalen Dimension des Falles - zu machen, die unter Umständen von Interesse für das Gericht wären.
Verfasst: Di 15. Jul 2008, 21:19
von William C. Ashcraft
Herr Baader, ich kann mich nicht erinnern Ihnen das Wort erteilt zu haben.
Im Übrigen erwarte ich, dass Sie ihre Einlassung auch mit Beweisen belegen können. Andernfalls sieht das Gericht keinerlei Grundlage für eine Immunität Ihrerseits.
Lady Shark, das Gericht hat sowohl bezüglich Ihrer, als auch bezüglich der seiner Lordschaft Kenntnis von der Immunität. Das Gericht wird diese selbstverständlich auch akzeptieren.
Sofern Sie die Möglichkeit haben, würde ich Sie bitten, seine Lordschaft hierher zu bitten.
Verfasst: Di 15. Jul 2008, 21:46
von Heinrich von Löwenherz
Für die Unionsanwaltschaft möchte ich eine Erklärung abgeben, Herr Vorsitzender.
Sollten die Hauptangeklagten kooperativ dazu beitragen, dass Personen, die bisher nicht zur Verantwortung gezogen worden sind und in einer (wie auch immer) gearteten Form am Verbrechen beteiligt waren hier angeklagt werden können, wird die Unionsanwaltschaft ihrerseits den Angeklagten bei der Strafzumessung entgegenkommen.
Verfasst: Di 15. Jul 2008, 21:53
von William C. Ashcraft
Das Gericht hält dies für ein sinnvolles Vorgehen. Bisher kann ich jedoch nur vereinzelt eine derartige Kooperation feststellen.
Verfasst: Mi 16. Jul 2008, 01:00
von Rudolph Baader
Original von William C. Ashcraft
Im Übrigen erwarte ich, dass Sie ihre Einlassung auch mit Beweisen belegen können. Andernfalls sieht das Gericht keinerlei Grundlage für eine Immunität Ihrerseits.
Herr Ashcraft, die Ironie dieser Worte sollte doch wohl ein Grundschüler erkennen.
Es kann nicht angehen, dass sich der Hauptangeklagte der Verhandlung durch Ausreise entzieht, und nun von einer zweifelhaften Immunität ummantelt frivol hier hereinspaziert und Geschichten aus 1000 und einer Nacht erzählen soll.
Es haben alle, bis auf den wundersamen Lord, mit den Konsequenzen der Tat gelebt, die meisten haben kooperiert und haben nicht wie eine treulose Tomate dem Land den Rücken gekehrt um es hintenherum zu verhöhnen.
Verzeihung, dass ich das persönlich anbringen muss, aber das Gericht ist ja leider auch nicht in der Lage mir einen passablen, verlässlichen und aktiven Strafverteidiger zu stellen.
Verfasst: Mi 16. Jul 2008, 10:25
von William C. Ashcraft
Das Maß ist langsam aber sicher voll, Herr Baader.
Lord von Metternich genießt nun mal diplomatische Immunität, die ihn vor der Strafverfolgung in der DU schützt. Das gefällt weder der Unionsanwaltschaft noch sonst jemandem. Aber das Gericht muss sich nun mal an die Gesetze und Abkommen halten, will es nicht einen diplomatischen Konflikt zwischen den beiden Ländern auslösen. Insofern sieht das Gericht momentan keinerlei Handlungsmöglichkeit, um Lord von Metternich in der Demokratischen Union zur Rechenschaft zu ziehen.
Im Übrigen erachte ich diese Diskussion nun für beendet.
Verfasst: Mi 16. Jul 2008, 11:19
von Teri Shark
Your Honour,
Seine Lordschaft ist heute Morgen in der Demokratischen Union eingetroffen und befindet sich auf Weg ins Unionsgericht. Sofern keine weiteren Fragen an mich bestehen, würde ich mich dann gerne wieder meiner Arbeit zuwenden und nach Albernia zurückkehren.
Verfasst: Do 17. Jul 2008, 17:40
von William C. Ashcraft
Das Gericht und offensichtlich auch die Prozessparteien haben keine weitere Fragen mehr.