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Verfasst: Mo 26. Mär 2007, 23:48
von Amber Marie Ford
Original von Stanislav Goldmann
Die Diskurse zu der parlamentarischen Demokratie von Frau Ford sind zwar ganz nett, gehen aber an der Sachlage natürlich gänzlich vorbei. Mitnichten ist das Parlament frei in der Wahl der Mittel, wie es einen Kanzler zu bestimmen hat. Auch in einer parlamentarischen Demokratie darf das z.B. nicht durch Tauziehen entschieden werden. Und wenn doch, so hätte jeder Bürger der DU das Recht (und die Pflicht!) diesen "Oktoberfest-Kanzler" anzugehen.
Und alle die mir bei dem Beispiel mit dem Tauziehen Recht geben müssen mir eigentlich auch bei einer irregulären Wahl folgen, wenn sie mal ein wenig in sich gehen. Auch diese ist nicht rechtens auch wenn eine Mehrheit im Parlament dies so sehen würde! Denn die Frage, was rechtens ist, ist keine Mehrheitsentscheidung sondern eine Rechtsfrage. Auch in einer parlamentarischen Demokratie.
An der Sachlage natürlich gänzlich vorbei geht allein Ihre Kritik an meiner Auffassung, schon durch ihre unangemessene Polemik: es geht hier nicht um die Bestimmung eines Unionskanzlers durch einen Wettbewerb im Tauziehen, sondern durch einen Wahlakt.

In der parlamentarischen Demokratie sind, wie ich bereits ausgeführt habe, die Funktionen der gesetzgebenden und vollziehenden Gewalt verschränkt, der Unionskanzler und sein Kabinett üben diese im Auftrage und auf Abruf des Unionsparlamentes aus. Träger der vollziehenden Gewalt ist nicht eine unmittelbar demokratisch legitimierte Regierung, sondern letztlich das durch die Volkswahl direkt legitmierte Parlament, welches zur Erfüllung dieser Aufgabe einen Unionskanzler, und mittels dessen Vorschlages Unionsminister einsetzt. Die Kette der Legitimation reicht von den Bürgerinnen und Bürgern allein bis zum Parlament, nicht mittelbar durch dieses und über dieses hinaus zur Regierung, denn diese handelt nur im Auftrage des Parlamentes.

Die Verfassung bestimmt die Regeln, nach welchen das Parlament eine Regierung zur Ausübung der vollziehenden Gewalt zu bestellen hat, und diese sind im vorliegenden Falle erfüllt: das Unionsparlament hat auf Vorschlag des Unionspräsidenten mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder - qualifizierend sogar mit einer Stimme als der absoluten Mehrheit, nochmals qualifizierend dies sogar bei Teilnahme von nur zwölf von dreizehn Abgeordneten - einen Unionskanzler gewählt. Inwieweit die Bürgerinnen und Bürger der Demokratischen Union hier in einem ihrer verfassungsmäßigen Rechte beschwert und zur Abfechtung dieser Wahl befugt sein sollen, leuchtet nicht ein.

Insbesondere ist nicht nachvollziehbar, auf welcher Grundlage eine Person das Ergebnis einer Wahl soll anfechten können, in welcher sie gar nicht wahlberechtigt war! Die Wahl des Unionskanzlers ist wei bereits dargelegt keine mittelbare Volkswahl, sondern eien Wahl durch das Unionsparlament als unabhängiges Verfassungsorgan, welches seinerseits bereits durch seine demokratische Wahl legitimiert ist.

Verfasst: Mo 26. Mär 2007, 23:50
von Amber Marie Ford
Original von Fiete Schulze
... und natürlich nutzt Sie auch Einrichtungen um gegen meine Person zu HETZEN, in denen ich leider kein Rederecht habe.
Als Präsident der Republik Salbor und somit nach der Verfassung der Republik Salbor Mitglied des Unionsrates haben Sie im Unionsparlament Rederecht, also bitte - erwidern Sie dort, anstatt hier Unwahrheiten zu verbreiten, um sich selbst als Opfer zu inszenieren... :rolleyes:

Verfasst: Mo 26. Mär 2007, 23:50
von Fiete Schulze
Original von Amber Marie Ford

Insbesondere ist nicht nachvollziehbar, auf welcher Grundlage eine Person das Ergebnis einer Wahl soll anfechten können, in welcher sie gar nicht wahlberechtigt war!
Auf welcher Grundlage hat diese Person eine Wahlbenachrichtigung erhalten? Auf welcher Grundlage hat ein wahlberechtigtes UP-Mitglied keinen Wahlbenachrichtigung erhalten?

Verfasst: Mo 26. Mär 2007, 23:52
von Amber Marie Ford
Und dieses Argument soll jetzt wohin führen? Sie sollten wirklich dringend Ihren juristischen Berater konsultieren... :rolleyes:

Verfasst: Mo 26. Mär 2007, 23:59
von Fiete Schulze
Sie ignorieren einfach Fakten. Die UK-Wahl hat grobe Fehler aufgewiesen, da können Sie hier noch so schlaue Sprüche klopfen wie Sie wollen. Es wurde min. ein UP-Abgeordneter an seinem Wahlrecht gehindert, es hat min. eine Person eine Wahlbenachrichtigung erhalten, die nach dem Gesetz keine WB hätte erhalten dürfen. Das sind ganz eindeutige Fakten, die Sie einfach ignorieren und sich damit gegen unsere Gesetze stellen. Die neue Justizministern argumentiert in Ihrer ersten Handlung erstmal gegen geltenes Recht. Bravo! Willkommen in der neuen Templerzeit.

Verfasst: Di 27. Mär 2007, 00:07
von kapuczynski
Also da hilft nur noch eins. Die Sache muss vor Gericht, sonst nimmt das hier kein Ende. ;)

könnte sich Herr Letsrock mal zu all dem äussern?

Verfasst: Di 27. Mär 2007, 00:08
von Amber Marie Ford
O Mann... :wall: Sie können doch lesen, oder? Ich ignoriere oder bestreite nirgendwo, dass anstatt des MdUP Prof. Jan Letsrock Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Das ist in der Tat Fakt.

Reine Spekulation sind hingegen Ihre auf "mindestens" lautenden Zusätze - das Parlamentspräsidium räumt die falsche Zustellung einer Wahlbenachrichtigung ein, für die falsche Zustellung weiterer Wahlbeanachrichtigungen bietet sich keinerlei Anhaltspunkt! Auch das ist Fakt.

Es ist völlig gleichgültig, wie das Parlamentsmitglied Jan Letsrock abgestimmt hätte, der Kanzlerkandidat von Metternich häte eine Stimme mehr erhalten, als er für seine Wahl zum Unionskanzler braucht. Auch das ist Fakt.

Herr Letsrock hat sich erst nach Beendigung der Wahl beim Umionsparlamentspräsidium gemeldet und angezeigt, keine Wahlbenachrichtigng erhaltan zu haben. Das ist Fakt. Von einem Abgerodneten kann man erwarten, dass er die parlamentarische Arbeit verfolgt, Wahlbenachrichtungen erwartet und deren Nichterhalt unvezüglich meldet.

Was wollen Sie eigentlich? Dsd ist hier die Frage :rolleyes:

Verfasst: Di 27. Mär 2007, 00:11
von Amber Marie Ford
Original von kapuczynski
könnte sich Herr Letsrock mal zu all dem äussern?
Wieso sollte er? Wie wichtig ihm sein Parlamentsmandat ist hat doch bereits bewiesen, dass er sich zunächst einen feuchten Dreck um die Kanzlerwahl geschert hat, es ihm egal war keine Wahlbenachrichtigung erhalten zu haben und er sich erst nach Beendigung der Wahl beim Parlamentspräsidium gemeldet hat - warum soll er sich jetzt die Mühe machen zu klagen?

Verfasst: Di 27. Mär 2007, 00:13
von Jonathan Metternich Hughes
Original von kapuczynski
könnte sich Herr Letsrock mal zu all dem äussern?
Wie naiv sind Sie eigentlich? ;)

Herr Letsrock äußert sich grundsätzlich nur, wenn ein Unionsbankpräsident gewählt wird, der Unionspräsident ihn vereidigt oder Wahlen vor der Tür stehen.

Es ist doch ganz offensichtlich, dass dieser Fall politisiert und instrumentalisiert wird, wenn Herr Letsrock selbst gar kein Problem damit hatte, dass er keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat. Er hätte sich ja melden können. Warum hat er das eigentlich nicht getan? Wann wird diese Frage denn mal beantwortet?

Rechtssicherheit für die Zukunft muss jetzt Herr Letsrock selbst durch eine Klage schaffen, damit das Unionsgericht entscheiden oder nicht entscheiden kann. Das Parlamentspräsidium hält die Wahl für gültig und das ist auch Rechtauffassung der Unionsregierung.

Verfasst: Di 27. Mär 2007, 02:59
von Literoy Goldheart
Ich bitte hier zwei Probleme nicht miteinander zu vermengen.

Zum einen: Ein Mitglied des Parlamentes hat seine Wahlbenachrichtigung nicht erhalten. Wenn diese Wahlbenachrichtigung an eine falsche Person ging und diese abgestimmt hat, ist die Wahl meines Erachtens nach nichtig. Sind die Wahlunterlagen nur fehlgeleitet und damit nicht genutzt worden sehe ich in der Tat eine Verantwortung des Adressaten. Denn im Gegensatz zu den Volkswahlen darf ich von einem Mitglied des Unionsparlamentes durchaus eine aktive Verfolgung des Geschehens erwarten.

Zum andern: In der Tat ist Herrn Letsrocks Anteilnahme am politischen Geschehen in der DU verbesserungswürdig. Ich möchte aber die wortgewaltigen Vorredner darauf hinweisen, dass hierüber die Wähler bei den nächsten Wahlen zu befinden haben. Ihr aggressiver Ton ist der Situation nicht angemessen und verlautet zu der Mutmaßung, das hier vom eigentlichen Geschehen abgelenkt werden soll.