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So wie ich das sehe, steht doch hier Markenrecht contra Urheberrecht. Und ich kann mir nicht vorstellen, daß das Markenrecht einfach das Urheberrecht überwiegt. Insofern verstehe ich wirklich nicht, warum man nicht einfach zum alten Namen zurückkehrt, zumal DvA auch in diesem Thread ja schon mehrmals betont hat, daß er kein Problem damit habe. Und wenn doch wird er wohl klagen müssen, womit aber erstmal alle Kosten bei ihm liegen würden. Und Urheberrecht ist Urheberrecht.
Und ich nehme an, es gibt im Internet oder sonst genügend Beweise, die belegen, daß Ratelon schon seit 1998 existierte und nicht erst 2006 mit der Markeneintragung diesen Namens.
Ansonsten könnte man natürlich noch auf einen ausländischen Server wechseln. Ich könnte mir vorstellen, daß es bestimmt auch Länder gibt - vllt nicht unbedingt in der EU - wo das deutsche Markenrecht absolut wirkungslos ist.
Und ich nehme an, es gibt im Internet oder sonst genügend Beweise, die belegen, daß Ratelon schon seit 1998 existierte und nicht erst 2006 mit der Markeneintragung diesen Namens.
Ansonsten könnte man natürlich noch auf einen ausländischen Server wechseln. Ich könnte mir vorstellen, daß es bestimmt auch Länder gibt - vllt nicht unbedingt in der EU - wo das deutsche Markenrecht absolut wirkungslos ist.
Hochachtungsvoll

Staatsoberhaupt des Freistaats Fuchsen a.D.

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Klar, rechtlich gesehen sind die Karten fürs Urheberrecht besser (schade das wir nicht in Amerika sind, da wäre bestimmt was rauszuholen und wir könnten den Hoster für Jahre bezahlen...), aber ich verstehe eines hier immer noch nicht, also dies Kind, das hat den Namen eintragen lassen und dann wurde die DUR zu DUR? Wenn das so ist, könnte das die Rechtsansprüche mindern, denn dann hätte man es seit fast drei Jahren verpennt dagegen vorzugehen, und wenn dann noch bekannt werden würde, dass dieser Umstand bekannt war, aber niemand dagegen vorgegangen ist, bin ich mir nicht so sicher, ob die Chancen dann immer noch gut sind.
Tot.
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GEFÄHRLICHER RECHTSIRRTUM!!!Original von James Didot
Ansonsten könnte man natürlich noch auf einen ausländischen Server wechseln. Ich könnte mir vorstellen, daß es bestimmt auch Länder gibt - vllt nicht unbedingt in der EU - wo das deutsche Markenrecht absolut wirkungslos ist.
Ausländischer Webspace oder eine auf Hauptsache irgendwas außer .de lautende Top-Level-Domain schützen nach deutschem Recht vor gar nichts! Wer in Deutschland sitzt und von hier aus ein Webangebot für Internet-Nutzer aus der Bundesrepublik anbietet, der unterliegt uneingeschränkt deutschem Recht. Auch wenn der Server in Kasachstan steht und die TLD auf .sc (Seychellen) lautet.
Wer seinen Wohn-/Geschäftssitz in Deutschland hat kann sich vor Brigitte Zypries, Ursula von der Leyen und Dennis von Arabien nur schützen indem er es unmöglich macht, seine Webpräsenz (Website, Forum, Blog etc.) auf seine Person - d. h. eine ladungsfähige Anschrift in der BRD - zurückzuverfolgen.
Das erreciht man z. B. indem man Webspace eines ausländischen Anbieters nutzt der entweder gar keine IPs speichert oder diese jedenfalls nicht an ausländische/deutsche Behörden herausgibt und auch z. B. durch einen im Ausland sitzenden Strohmann sicherstellt, dass man nicht über die WhoIs-Abfrage seiner TLD in Deutschland gefunden werden kann. Die Bezahlung kostenpflichtiger Leistungen oder Angebote sollte über ein Nummernkonto (legal einzurichten in Österreich oder der Schweiz) oder wiederum einen zuverlässigen Vermittler mit ausländischer Kreditkarte erfolgen.
Da es um den Namen Ratelon bereits eine juristische Kontroverse gab ist davon auszugehen, dass dem Markeninhaber der technische Betreiber dieses Spiels bekannt ist. Solange dieser in Deutschland sitzt kann er ihn als Störer auf Unterlassung in Anspruch nehmen.
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Also angenommen ich wuerde einen Freund in Belgien bitten sich nen Server zu kaufen und dort Ratelon zu hosten, waere das nicht ausreichend genug. Es muesste eher ein Bekannter in der Demokratischen Republik Kongo sein, aber da weiss ich nicht mal, ob die da wirklich Internet haben, aber da ich es ja quasi lauthals hier plane, wuerde ich nicht sehr weit damit kommen. 
Jan-Claudius von Blomkohl Cullen
Unionspräsident a.D.
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Je nachdem, wovor du aus Deutschland flüchtest. Geht es nur um deutsche Jugend- oder Verbraucherschutzvorschriften, oder willst du z. B. online in Glückspiel anbieten, genügt es zumeist sich (vorgeblich) in den ersten Ort hinter der österreichischen oder niederländischen Grenze zu setzen.Original von Jan-Claudius von Blomkohl
Also angenommen ich wuerde einen Freund in Belgien bitten sich nen Server zu kaufen und dort Ratelon zu hosten, waere das nicht ausreichend genug. Es muesste eher ein Bekannter in der Demokratischen Republik Kongo sein, aber da weiss ich nicht mal, ob die da wirklich Internet haben, aber da ich es ja quasi lauthals hier plane, wuerde ich nicht sehr weit damit kommen.
Markenrechte hingegen gelten mindestens EU-weit. Sicher ist man vor deren Verfolgung nur in Ländern, die sich um sowas nicht kümmern weil sie es nicht müssen. Attraktiv für Webmaster sind die schon erwähnten Seychellen.
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Gibts nicht auch Hosts, bei denen man nicht mal in der WhoIs erscheint? Ich meine, mal einen von den Kanalinseln entdeckt zu haben.Original von Isabelle Corinne de La Fayette
GEFÄHRLICHER RECHTSIRRTUM!!!
Ausländischer Webspace oder eine auf Hauptsache irgendwas außer .de lautende Top-Level-Domain schützen nach deutschem Recht vor gar nichts! Wer in Deutschland sitzt und von hier aus ein Webangebot für Internet-Nutzer aus der Bundesrepublik anbietet, der unterliegt uneingeschränkt deutschem Recht. Auch wenn der Server in Kasachstan steht und die TLD auf .sc (Seychellen) lautet.
Wer seinen Wohn-/Geschäftssitz in Deutschland hat kann sich vor Brigitte Zypries, Ursula von der Leyen und Dennis von Arabien nur schützen indem er es unmöglich macht, seine Webpräsenz (Website, Forum, Blog etc.) auf seine Person - d. h. eine ladungsfähige Anschrift in der BRD - zurückzuverfolgen.
Das erreciht man z. B. indem man Webspace eines ausländischen Anbieters nutzt der entweder gar keine IPs speichert oder diese jedenfalls nicht an ausländische/deutsche Behörden herausgibt und auch z. B. durch einen im Ausland sitzenden Strohmann sicherstellt, dass man nicht über die WhoIs-Abfrage seiner TLD in Deutschland gefunden werden kann. Die Bezahlung kostenpflichtiger Leistungen oder Angebote sollte über ein Nummernkonto (legal einzurichten in Österreich oder der Schweiz) oder wiederum einen zuverlässigen Vermittler mit ausländischer Kreditkarte erfolgen.
Da es um den Namen Ratelon bereits eine juristische Kontroverse gab ist davon auszugehen, dass dem Markeninhaber der technische Betreiber dieses Spiels bekannt ist. Solange dieser in Deutschland sitzt kann er ihn als Störer auf Unterlassung in Anspruch nehmen.
