Seite 15 von 20

Verfasst: Sa 21. Jan 2017, 16:50
von Maximilian zu Lindstein
Ok verstehe. Beantragt habe ich bereits die wahl eines Sekretärs bzw des Kanzlers.

Verfasst: Sa 21. Jan 2017, 16:53
von Pellegrino Camemberti
Maximilian zu Lindstein hat geschrieben:Ok verstehe. Beantragt habe ich bereits die wahl eines Sekretärs bzw des Kanzlers.
Da Sie noch kein Mitglied der Imperialversammlung sind, können Sie auch noch keine Anträge stellen. Da ich mich ungern allein und selbst wählen möchte, würde ich gern noch auf Sie warten. Der Kaiser kann im Übrigen schon die Wahl des Imperialkanzlers vorbereiten.

Verfasst: Sa 21. Jan 2017, 17:06
von Maximilian zu Lindstein
So ist es natürlich noch besser. Vielleicht könnten Sie den Antrag zur Wahl eines Imperialkanzlers stellen? Ab wann bin ich wählbar? Direkt ab dem 31.01.17? Dann bereite ich schonmal meine Kandidatur vor.

Verfasst: Sa 21. Jan 2017, 17:39
von Pellegrino Camemberti
Die Wahl findet nicht durch der Imperialversammlung statt, sondern durch das Volk, insofern müsste der Kaiser die Wahl einleiten.

Verfasst: Sa 21. Jan 2017, 18:07
von Maximilian zu Lindstein
Na umso besser, dann müssten wir trotzdem noch die 14 Tage warten.

Verfasst: Sa 21. Jan 2017, 18:17
von Maximilian zu Lindstein
Der Kanzler muss Mitglied der IV sein nehme ich an?

Verfasst: So 22. Jan 2017, 12:55
von Pellegrino Camemberti
Maximilian zu Lindstein hat geschrieben:Der Kanzler muss Mitglied der IV sein nehme ich an?
Die Verfassungsurkunde sieht lediglich vor, dass derjenige Imperialbürger zu sein hat.

Verfasst: So 22. Jan 2017, 13:06
von Maximilian zu Lindstein
Ok, das ist schonmal von Vorteil.

Verfasst: So 22. Jan 2017, 20:02
von Maximilian zu Lindstein
Dann müssen wir auf den Kaiser warten und meine Einbürgerung.

Verfasst: So 22. Jan 2017, 20:35
von Pellegrino Camemberti
Imperialbürger sind Sie, 1. Imperianer sind, also Ihren hauptsächlichen Wohnsitz in Imperia haben; 2. dies mindestens 14 aufeinanderfolgende Tage der Fall ist; und 3. Sie Staatsbürger [Unionsbürger] der Demokratischen Union sind. Der Kaiser muss für Ihre Imperialbürgerschaft also nichts weiter tun. Sie müssen nur weiterhin in Imperia wohnen bleiben, da Sie bereits Imperianer sind (Erfordernis 1) und Staatsbürger [Unionsbürger] der Demokratischen Union (3), bedarf es nur noch des Erfordernisses der Wohnsitzes in Imperia seit mindestens 14 Tagen (2).
Johannes Georg Graf von Falkenstein hat geschrieben:Imperialbürger im Sinne dieser Verfassungsurkunde und der Gesetze ist, wer Imperianer und zugleich seit mindestens vierzehn Tagen mit erstem Wohnsitz in Imperia wohnhaft sowie gleichzeitig Staatsbürger der Demokratischen Union ist Ausschlaggebend hierfür ist die Eintragung im Bürgernetz der Demokratischen Union.