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Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 11:42
von Helen Bont
Einverstanden. Ich werde versuchen telefonisch zu erreichen.
Hebt den Telefonhörer ab und wählt die Nummer der imperianischen Staatskanzkei.
Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 11:43
von Julian Herzberger
Nickt den Kopf und hofft auf eine schnelle Antwort von Herrn Baader
Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 11:47
von Helen Bont
Da ich nicht in die Staatskanzlei durchgestellt werden kann, *so* Ist ein passwortgeschütztes Forum *so* habe ich es jetzt bei ihm zu hause versucht.
Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 11:50
von Julian Herzberger
Ich bin gespannt wie er darüber denkt. Laut seiner Regierungserklärung möchte er Imperia als "unabhängig" behalten. Die Frage ist nur, wohin ist Frau Gatineau verschwunden? Sie müsste doch wegen unentschuldigter Abwesenheit abgewählt werden oder nicht?
Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 11:54
von Julian Herzberger
(7) Die Amtszeit des Unionsratspräsidenten endet ansonsten auch mit Tod, Rücktritt, Verlust der Staatsbürgerschaft oder durch ein konstruktives Mißtrauensvotum.
Daran habe ich gedacht.
Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 12:00
von Julian Herzberger
Nebenbei bemerkt, müsste auch das Parlament aktiver werden.
Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 12:12
von Helen Bont
Nun, wenn ich mir § 3 Absatz 2 Satz 1 Geschäftordnung des Unionsrates (GOUR) "Die Amtszeit des Unionsratspräsidenten beträgt drei Monate." und § 3 Absatz 7 "Die Amtszeit des Unionsratspräsidenten endet ansonsten auch mit Tod, Rücktritt, Verlust der Staatsbürgerschaft oder durch ein konstruktives Mißtrauensvotum." ansehe, dann ist Frau Gatineau nicht mehr im Amt der Unionsratspräsidentin.
Denn Ihre Wahl war am 29.08.2015. Danach fand keine Wahl des Unionsratspräsidenten mehr statt. Die Amtszeit endete also spätestens mit Ablauf des Monats November 2015. Selbst wenn man sich auf den Standpunkt stellt, dass eine kommissarische Geschäftsführung möglich ist, endete die Amtszeit von Frau Gatineau als Unionsratspräsidentin gemäß der Bestimmung des § 3 Absatz 7 GOUR spätestens mit Verlust der Staatsbürgerschaft durch Ausbürgerung vom 6.11.2015 an eben jenem Tag.
Und wenn ich mir die roldemische Verfassung anschaue, habe ich sehr starke Zweifel, ob Frau Gatineau noch das Amt des roldemischen Premierministers bekleidet. In Artikel 15 Absatz 1 heißt es nämlich: "Bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Amt, bei dauerhafter unentschuldigter Abwesenheit von mindestens sieben Tagen oder bei einer Verurteilung in Folge eines Impeachments beginnt die Neuwahl eines Prime Ministers binnen vierzehn Tagen." Und in Absatz 2: "Ist kein Prime Minister mehr im Amt, fallen die Amtsgeschäfte dem Speaker des Parliaments kommissarisch zu." Da Frau Gatineau mehr als sieben Tage unentschuldigt im Amt fehlte, keine Neuwahl innerhalb der vorgeschriebenen Frist durchgeführt wurde, das roldemische Parlament aber auch keinen Speaker hat, dürfte Roldem derzeit regierungslos sein.
Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 12:16
von Julian Herzberger
Das habe ich mir auch bereits durchgelesen und teile Ihre Auffassung. Somit wäre Herr Baader kommissarischer Leiter des Unionsrates?
Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 12:22
von Helen Bont
Soweit ich dies beurteilen kann: ja.
Verfasst: Fr 3. Mär 2017, 12:24
von Julian Herzberger
Reicht aber 1 Mitglied im Unionsrat aus um die Unionsexekution zu berufen? Das mag ich bezweifeln, versuchen sollten wir es dennoch.