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Verfasst: So 7. Jun 2009, 12:09
von Robert Cullen
*so* Gut, wird gemacht*so*

Verfasst: Fr 12. Jun 2009, 19:20
von Robert Cullen
Ich beantrage eine Diskussion ober einen neuen Banner.

Verfasst: Fr 12. Jun 2009, 22:10
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Bitte was? Antrag abgelehnt, genügt nicht den Anforderungen dieses Hauses.

*so*
Ist was für die Ausgestaltung. Gehört ins Sim-off.
*so*

Verfasst: Fr 12. Jun 2009, 22:13
von Robert Cullen
*so* Jo, wird erledigt. Dachte es hätte etwas demokratischeres, wenn wir alle drüber bestimmen, aber machen wir es eben so. Mir auch recht*so*

Verfasst: Sa 13. Jun 2009, 18:59
von Robert Cullen
Ich stelle den Antrag die Flagge des Landes durch diese hier zu ersetzen.

Verfasst: Sa 13. Jun 2009, 19:12
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
So, Herr Cullen, jetzt schreiben Sie es sich mal hinter die Ohren. Ich werde solche formlosen Anträge nicht akzeptieren. Präsentieren Sie einen Gesetzentwurf. Im übrigen ist diese Fahne schon im Gebrauch.

Verfasst: Sa 13. Jun 2009, 19:27
von Robert Cullen
Dann wäre es ja doppelt gemoppelt, wenn Sie in Gebrauch ist, brauch ich kein Gesetz. Aber haben wir nicht die Fahne mit dem Adler? Zumindest wurde die auf den letzten offiziellen Sachen verwendet.

Verfasst: Sa 13. Jun 2009, 19:53
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Den Unterschied zwischen Flagge und Wappen kennen Sie?

Verfasst: Sa 13. Jun 2009, 21:38
von Madonna Ritchie-Ashcraft
Original von Johannes Georg Graf von Falkenstein
*so*
Ist was für die Ausgestaltung. Gehört ins Sim-off.
*so*
Bei uns in Freistein war das immer simon - aber wir sind ja auch anders ;-)

Verfasst: So 14. Jun 2009, 14:18
von Robert Cullen
Ich erbitte eine Aussprache über folgenden Gesetzesentwurf.

Gesetz zur Regelung der Bezirksvertretung in Abwesenheit eines Vertreters

§1 Dieses Gesetz soll die Vertretung der Bezirke regeln, in Zeiten , in denen kein offiziell gewählter Vertreter vorhanden ist.

§2 Liegt kein gewählter Vertreter vor so wird das Amt kommissarisch von demjenigen übernommen der,

(1) Am längsten in diesem Bezirk lebt.
(2) Wurzeln in der Region hat, sprich dem Adel angehört.
(3) Schon einmal Vertreter der Region war.

§3 Sollte in einer Region mehrere Punkte aus §2 vorhanden sein, so hat §2 (3) Priorität und danach §2 (1).

§4 Sollte die Imperialversammlung Einwände gegen den Kandidaten haben, der sich aus §§ 2-3 ergibt, so kann sie in einer Aussprache einen anderen Kandidaten ernennen.

§5

(1) Da der Vertreter nur kommissarisch ist, kann jederzeit neu gewählt werden, sollte sich ein freiwilliger Kandidat finden.

(2)Sollte der kommissarische Vertreter sich entschließen das Amt vollständig zu übernehmen, muss er in einer Wahl bestätigt werden.

§6

Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft und ergänzt das Imperialgesetz über die Kommunen (IKommG)