Verfasst: Mi 9. Sep 2009, 16:04
By the way..... damit Sie nicht auch noch mit mir anfangen zu streiten... 
Wir gehen also davon aus, dass Herr Rousseau-Mason eine Satzungsänderung beantragt hat. So.... walten Sie Ihres Amtes Monsieur le Président. :daumen:[doc]
Satzung des Unionsfußballbundes
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 7 - Die Hauptversammlung
(1) Die Hauptversammlung besteht aus allen Mitgliedern des UFB.
(2) Sie tagt öffentlich und stimmt öffentlich ab. Bei Stimmabgaben muss kenntlich gemacht werden, für welches Mitglied die Stimme abgegeben wurde.
(3) Sie wählt den Präsidenten und trifft mit einfacher Mehrheit Entscheidungen über den UFB, vor allem die Änderung der Statuten, sowie über die ausgetragenen Wettbewerbe.
§ 11 - Die Erste Unionsliga
(1) Die Erste Unionsliga ist der höchste Vereinswettbewerb des UFB.
(2) Sie wird halbjährlich und in Harmonisierung mit dem Rahmenterminkalender des VMF ausgetragen.
(3) Teilnahmeberechtigt sind alle Vereinsmannschaften aus dem Einzugsgebiet der Unionsländer der Demokratischen Union.
(4) Entscheidungen, die nur die Erste Unionsliga betreffen, fällen die am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine mit einfacher Mehrheit.
(5) Die Erste Unionsliga besteht aus maximal 16 Mannschaften. Dies sind die 14 bestplatziertesten Mannschaften der vorangegangenen Saison und die beiden bestplatziertesten Mannschaften der vorangegangenen Saison der zweiten Unionsliga.
(6) Meldet sich eine Mannschaft nicht fristgerecht zum Spielbetrieb zurück, so rückt der Nächstplatzierte der zweiten Unionsliga an seine Stelle usw.
IV. Schlussbestimmungen
§ 16 - Änderung der Satzung
Diese Satzung kann mit 2/3 der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Hauptversammlung verändert werden.