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Verfasst: Mi 9. Aug 2017, 19:10
von Johannes Kleven
Freistaat Freistein
Johannes Kleven
Unionskkommissar
An das Präsidium des Unionsrates
Sehr geehrte Präsidentin Gatineau,
Sie hatten nach dem Stand der Unionsexekution gefragt. Diesbezüglich kann ich Ihnen mitteilen, dass in Freistein Wahlen zum Amt des Ministerpräsidenten ausgeschrieben werden, sobald die neue Unionswahlleiterin in ihr Amt eingeführt wurde.
Ihre Mitteilung, wonach ich als Unionskommissar die Vertretung Freisteins nicht wahrnehmen kann, da mir angerblich die demokratische Legitimation fehlt, kann ich nicht nachvollziehen. Sinn und Zweck der Unionsexekution ist es neben der Durchführung von Wahlen ja gerade, dass das betreffende Unionsland seinen Verpflichtungen auf Unionsebene im Unionsrat nachkommen kann. Dies stellte meines Wissens in der Vergangenheit auch nie ein Problem dar.
Mit freundlichen Grüßen,
Johannes Kleven
Unionskommissar des
Freistaates Freistein
Verfasst: Do 10. Aug 2017, 09:09
von Annelie Gatineau
Sehr geehrter Herr Unionskommissar,
in diesem Zusammenhang muss ich mich zunächst entschuldigen, dass ein unvollständiger Schriftsatz das Präsidialbüro verlassen hat und bitte Sie darum dies nachzusehen. Nur ergänzend möchte ich deswegen mitteilen, dass sich der Unionsrat gemäß Artikel 31 Absatz 1 Satz Unionsverfassung aus Vertretern der Länder zusammensetzt, die nach Maßgabe der Bestimmungen der entsprechenden Landesverfassung von den Staatsbürgern zu besetzen sind. Sie sind als Unionskommissar im Zuge der Unionsexekution nach Artikel 23 Absatz 2 Satz 1 Unionsverfassung im Amt, nicht jedoch hinsichtlich der Regelungen der Staatsverfassung des Freistaats Freistein. Zudem bezieht sich Ihre Einsetzung nicht auf einen Entscheid des freisteinischen Volkes, wie weiter Artikel 31 Absatz 1 Satz Unionsverfassung gefordert, sondern durch das Handeln eines Verfassungsorgans der Union.
Bezüglich der Wahl des Ministerpräsidenten des Freistaats Freistein kann ich nur mein Unverständnis über Ihre Verfahrensweise ausdrücken. Die Bestellung eines Unionswahlleiters ist nicht notwendig für die Durchführung einer dementsprechenden Wahl. Gemäß Artikel 36 Absatz 2 Staatsverfassung des Freistaats Freistein ernennt der Ministerpräsident – bzw. im Zuge einer Unionsexekution der Unionspräsident oder der Unionskommissar – den Wahlleiter. Auch das Gesetz über die Wahl des Ministerpräsidenten engt den Kreis der Amtsträger nur dahingehend ein als dieser sich selbst nicht zur Wahl stellen darf. Eine gesetzliche Notwendigkeit auf den Rückgriff auf die Unionsbehörde besteht nicht, zumal sich diese auch nicht verpflichten lassen muss. Der dafür relevante § 6 Absatz 3 Wahlgesetz definiert die Zuständigkeit des Unionswahlleiters für die Durchführung von Wahlen und Volksentscheiden, die im Wahlgesetz normiert sind. Die Nichtbesetzung des Unionswahlleiters ist demnach kein Hinderungsgrund für die Durchführung der Wahl des Ministerpräsidenten des Freistaats Freistein.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Dr. Annelie Gatineau
Stellvertreterin des Präsidentin
Verfasst: Mo 14. Aug 2017, 21:03
von SRM
Ich melde mich hier als Vertreter der Westlichen Inseln, da unser Premier verschollen ist. Ich bitte die Unionswahlleiterin, die Wahl durchzuführen, da die aktuelle Situation etwas heikel ist.
Herzlichen Dank.
Verfasst: Mo 14. Aug 2017, 21:07
von Annelie Gatineau
Herzlich willkommen im Unionsrat. Für die Wahlleitung wenden Sie sich bitte direkt an die Unionswahlleiterin.
Verfasst: Mi 16. Aug 2017, 19:59
von Bernardo Macaluso
La Casa dei Deputati degli Herót | Il Presidente
Abgeordnetenhaus von Heroth | Der Präsident
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
als amtierender Präsident des Abgeordnetenhauses melde ich mich hiermit als Vertreter der Unionsrepublik Heroth im Unionsrat.
Hochachtungsvoll

Bernardo Macaluso
Präsident des Abgeordetenhauses
Verfasst: Do 17. Aug 2017, 19:34
von Bernardo Macaluso
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
ich stelle hiermit gemäß GOUR §6 folgende Anfrage an den Unionsminister der Finanzen:
1. Mit welchen Vorhaben haben Sie sich in ihrer bisherigen Amtszeit befasst?
2. Welche Erfolge konnten Sie ihrer Auffassung nach erzielen?
3. Als einzigen Programmpunkt für das Finanzressort versprach ihre Partei in ihrem Wahlprogramm die Einführung eines "virtuellen Etats". Welche Schritte haben Sie diesbezüglich unternommen und wie weit sind Sie gekommen?
Verfasst: Mo 21. Aug 2017, 18:17
von Bernardo Macaluso
Macaluso läuft an der geöffneten Bürotür der Präsidentin vorbei und hustet extra laut.
Verfasst: Mo 21. Aug 2017, 20:26
von Annelie Gatineau
Herr Macaluso, willkommen in diesen Hallen. Offen gestanden halte ich Ihre Legitimation hier für Heroth zu sprechen für zweifelhaft. Die Legitimierung des Präsidenten Ihres Parlaments durch ein Rotationsmodell entspricht nicht den Vorgaben der Unionsverfassung, dass Sie wenigstens mittelbar durch das Volk der Unionsrepublik Heroth gewählt gewählt sein müssen.
Verfasst: Mo 21. Aug 2017, 22:42
von Bernardo Macaluso
Nun ja, da das Rotationsmodell selbst demokratisch legitimiert ist, halte ich dieses Argument für wenig stichhaltig. Die Unionsverfassung sieht nur vor, dass es eine demokratische Legitimierung gibt. Dass Abgeordnete im Parlament in den Funktionen, die sie laut Geschäftsordnung in diesem Gremium ausüben, nicht demokratisch legitimiert sein sollten, erschließt sich mir nicht.
Verfasst: Mo 21. Aug 2017, 23:41
von Annelie Gatineau
Nur weil die Regelung irgendwann mal demokratisch beschlossen wurde, bedeutet das nicht, dass die Regelung demokratisch ist. Es hängt bei der Präsidiumsregelung mit dem Nachnamen von einer Eigenschaft der Abgeordneten ab, die außer bei Heirat fast unabänderlich ist. Auch etwa eine Alterspräsidentschaft ist nicht demokratisch, sondern einfach eine praktische Regelung, um die Arbeitsfähigkeit abzusichern, wie etwa derzeit noch im roldemischen Parlament. Mitglied Ihres Parlaments sind doch per se erst einmal alle Bürger, die für sich genommen ja nun auch nicht gewählt sind, sondern qua Bürgerstatus Mitglied des Parlaments sind.