Seite 12 von 18

Verfasst: Sa 25. Apr 2009, 17:19
von Palin Waylan-Majere
Klar will man dann nicht mehr. Mit dem Leben "draußen" kommst du ja nur noch sehr schwer klar. Bei den Knastbrüdern bist du vielleicht halbwegs geachtet, mit den Wärtern hat man sich arrangiert, in der Zelle eingerichtet. In der Freiheit ist man ein Niemand.

Verfasst: Sa 25. Apr 2009, 17:52
von Graf von Düsterstein
Zuersteinmal müßte man bei der Diskussion die Frage klären, ob die Rechtssprechung der Vergeltung oder ob sie der Bürgersicherung oder ob sie der Rehabilitation dienen soll. Solange das nicht geklärt ist, wird man immer aneinander vorbeiargumentieren. Dann erst kommt die Frage nach Menschenwürde. Ist man der Meinung, Recht muß Vergeltung sein, kann man darüber Nachdenken, z.B. wie jetzt im Iran, wo eine Frau ihrem Peiniger Säure ins Gesicht schütten darf Gleiches mit Gleichem zu vergelten. Also Arm abhacken, wenn jemand dir den Arm verletzt. Und wenn jemand sagt, ein Mörder muß auch sterben, dann muß konsequenterweise einer, der jemanden absichtlich in den Rollstuhl gebracht hat auch von einem Gerichtsarzt eine Querschnittslähmung anoperiert werden.

Verfasst: Sa 25. Apr 2009, 17:58
von Montgomery Scott
Ich möchte auch mal erwähnen, dass es seit über 2000 Jahren (Epikur) ein überzeugendes Argument gibt, warum die Todesstrafe überhaupt keine Strafe ist.

Verfasst: Sa 25. Apr 2009, 18:05
von Kintaro Bergmann
Richtig Vergeltung kann nicht im Sinne eines Rechtsstaates sein da wie bereits erwähnt Rache auch nichts als Mord ist und in dem Moment wo das Rechtssystem selbst mordet hat es sich aufgehoben.

Verfasst: Sa 25. Apr 2009, 18:24
von Lady Enigma
@ Bergmann: Du wiederholst Dich.
Im Grunde hat der Graf recht. Es ist und bleibt Ansichtssache. Das "Auge um Auge, Zahn um Zahn" war ja auch mal ein großer Fortschritt.
Ich bin der Meinung, das ist eine Frage, welche sich jede 'Gesellschaft selbst beantworten muss. Eine absolut gültige Lösung kann es wohl nicht geben.
Ich bin nur aus dem Grunde gegen die Todesstrafe, weil ich ein Problem mit der absoluten Sicherheit der Schuldfeststellung hab. Allerdings spielt das wohl in eher kollektivistisch ausgeprägten Kulturen keine Rolle. Und wer will sagen, welche Ansicht richtig ist. Denken wir doch mal weiter. Hat eine Regierung das Recht, Soldaten in den Tod zu schicken, um die Ordnung zu schützen?
Wenn das Leben absolut schützenswert ist, wohl nicht....

Verfasst: Sa 25. Apr 2009, 18:42
von Robert Cullen
Original von Kintaro Bergmann
Ich spreche hier von Sicherheitsverwahrung das bedeutet in den meisten fällen nach diesen 25 Jahren weitere Aufbewahrung bis zum Tode.
Wie gesagt: Zeit die der andere nicht mehr hatte und wie wir hier jetzt gehört haben, finden das einige nicht schlecht im "staatlichen eigenheim"

Verfasst: Sa 25. Apr 2009, 19:00
von Graf von Düsterstein
Es ist absolut unsinnig, Gefängnisse als angenehmes Altenheim darzustellen. Daß man dort nach 40 Jahren nicht mehr rauswill, heißt nicht, daß man es dort schön findet. Frag einen Lebenslänglichen, ob er die letzten 20 Jahre lieber in Freiheit verbracht hätte oder in seiner Zelle und zeige mir den, der die vergangenen Jahre in der Zelle nicht lieber gegen Freiheit ausgetauscht hätte. Ich frage mal einfach in die Runde, in welchem Staat würdet Ihr lieber angeklagt werden, wnen Ihr unschuldig verdächtigt würdet, in einem mit oder ohne Todesstrafe?
Original von Montgomery Scott
Ich möchte auch mal erwähnen, dass es seit über 2000 Jahren (Epikur) ein überzeugendes Argument gibt, warum die Todesstrafe überhaupt keine Strafe ist.
Die Bestrafung ergibt sich eher aus der Zeit vor der Hinrichtung. In der DDR wurden z.B. manche Häftlinge in Abwesenheit schnell mit Genickschuß hingerichtet, ohne daß sie was ahnten oder heimlich mit Uran verstrahlt. Das ist sicher keine epikursche Strafe. Aber wenn jemand auf seine Hinrichtung wartet, ist das Gefühl mit dem Aushalten von psychischer Folter vergleichbar. Todeskandidaten werden für ihre Tat gefoltert. sie sind weggesperrt, sie tun keinem mehr was, sie kommen sie mehr raus, wenn in US einem die Todesstrafe in Lebensänglich verwandelt wird, kommt er nicht mehr raus. Die Gesellschaft ist vor dem Typen geschützt und fügt ihm nun Folter zu. Das sind archialische Motive.

Allerdings würde ich die Todesstrafe nicht prinzipiell verdammen. In einer Urgesellschaft, wo Sippen wandern und es keine Gefängnisse gibt, bekäme man ansonsten bei der Bestrafung von Mördern schnell Probleme.

Henker sind immer Mörder. Im wilden Westen hängte der Sheriff nen Pferdedieb. Heute würde man jemanden, der einen Autodieb hängt, selbst einen Mörder nennen. Dann würde gegenargumentiert, damals waren die Gesetze aber so gewesen. Doch dann wären auch Nazis keine Mörder, wenn sie Juden nur nach Gesetzeslage vergasten, denn damals war da die Gesetzeslage auch so.

Verfasst: Sa 25. Apr 2009, 19:09
von Lady Enigma
Lieber Graf, jemanden in Abwesenheit hinrichten....
Gab es zwar, aber nicht bei uns. Und die Verstrahlung?
Erstens meist Röntgengeräte, mit Uran geht das nicht, zweitens
nur bei Leuten, die man eben nicht verurteilt hat und drittens eine Lüge des Klassenfeindes...:D
Aber ernsthaft: wie Todeskandidaten in den USA gehalten werden...
lieber nach Kolyma....

Verfasst: Sa 25. Apr 2009, 20:02
von Konrad Grimm
Original von pjotr
Durch grausamere oder härtere Strafen erzielst du keine höhere Abschreckungswirkung. Abschreckung entfaltet sich alleine durch die schiere Strafbewehrtheit. Das ist inzwischen auch wissenschaftlich nachgewiesen.
Ah. Beziehst Du Dich da auf den allgemein unumstrittenen Modellversuch von renommierten Forschern aus Amerika - darunter mehrere Nobelpreisträger -, die testweise für Falschparken die Todesstrafe und für Mord eine 5-Dollar-Geldbuße eingeführt haben, was selbstredend keine Auswirkungen auf die entsprechende Kriminalitätsrate hatte...?

Wer's nicht checkt: Das war eine Überspitzung dieses Authoritätsverweises "wissenschaftlich nachgewiesen".

Es ist doch absurd zu behaupten, es gäbe zwischen Strafmaß und Abschreckungswirkung keine positive Korrelation. Und mir ist auch niemand aus der Wissenschaft bekannt, der das behaupten würde. Was wohl richtig ist ist, dass die Straferhöhung nicht 1:1 im gleichen Maße mehr abschreckend wirkt. Es gibt aber entscheidende Wendepunkte in der Abschreckungswirkung, besonders zwischen Nichtbestrafung und Bestrafung, zwischen Geldstrafe und Freiheitsstrafe und - ja! - zwischen Freiheitsstrafe und Todesstrafe.

Verfasst: Sa 25. Apr 2009, 20:04
von Konrad Grimm
Original von Montgomery Scott
Wie denn sonst? Jeder metaphysische oder rationale Gerechtigkeitsbegriff wird doch durch den offensichtlichen Verstoß gegen die Menschenrechte ad absurdum geführt.
"Hat er aber gemordet, so muss er sterben", sprach da der Erfinder der "Menschenwürde".