Verfasst: So 5. Okt 2008, 16:37
Sehe ich genauso.Original von Fabian Montary
Wäre es da nicht gerade angebracht, namentlich abzustimmen, um die politischen Gegner dann daran festnageln zu können?!
Das, was von Ratelon über ist und als Imperia-Freistein bekannt ist.
https://ratelon.nationen.org/boards/
Sehe ich genauso.Original von Fabian Montary
Wäre es da nicht gerade angebracht, namentlich abzustimmen, um die politischen Gegner dann daran festnageln zu können?!
Bei einer namentlichen Abstimmung besteht die Gefahr des Gruppendrucks. Die Abweichlerin, der Abweichler wird bei einer öffentlichen Abstimmungen gehemmt sein, auszuscheren, weil ihn Sanktionen innerhalb der Gruppe bzw. der jeweiligen Partei treffen könnten.Original von Fabian Montary
Wäre es da nicht gerade angebracht, namentlich abzustimmen, um die politischen Gegner dann daran festnageln zu können?!
Ich meine, das ist Sache des Parlaments, ich werde mich nicht weiter dazu äußern.
U N I O N S G E S E T Z
zur Anpassung der Steuersätze der Demokratischen Union
Artikel 1. Präambel
Dieses Gesetz fasst das gültige Unionssteuergesetz in seiner aktuellen Fassung neu. Es hat zum Ziel einerseits die Zahlungsfähigkeit der Union zu sichern und andererseits Anreize für die Aktivierung eines Wirtschaftskreislaufs zu bieten
Artikel 2. Änderungen des § 3 des Unionssteuergesetzes
Der § 3 des Unionssteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung wird wie folgt geändert:
§ 3 Sätze der Einkommenssteuer
Jeder Bürger verfügt über ein steuerfreies Einkommen in Höhe von 250 B. Ab einer Einkommenshöhe von 250,01 B wird die Einkommenssteuer auf 15 v.H. festgelegt.
Artikel 3. Änderungen des § 4 des Unionssteuergesetzes
Der § 4 des Unionssteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung wird wie folgt geändert:
§ 4 Kapitalbesteuerung
(1) Auf Geldvermögen wird eine Vermögenssteuer erhoben.
(2) Jede natürliche Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 20.000,- B.
(2a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 20.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 15 v.H. erhoben.
(3) Jede juristische Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 40.000,- B.
(3a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 40.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 15 v.H. erhoben.
(4) Vermögen, dass aus Geldern zum Einstieg in das Wirtschaftsleben an Neubürger ausgezahlt wurde, wird nicht besteuert. Der Unionsminister des Innern regelt Näheres durch Verordnung.
Artikel 5. Schlussbestimmung
(1)Das Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
(2)Der Unionsminister der Finanzen ist verpflichtet spätestens einen Monat nach dem Start der WarenSim das Gesetz zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Jetzt möchte ich mich hierzu nun auch noch etwas ausführlicher äußern.Original von Jan Frederik Frohn
Ich möchte darum bitten, meinen Gegenentwurf ebenfalls zur Abstimmung zu stellen.
Trotzdem steht der Antrag im Raum, der aufgrund der genannten Restriktionen leider nicht umsetzbar ist.Original von Montgomery Scott
*so* Ich sehe nicht, warum sich die allgemeine Simulation den technischen Rahmenbedingungen der WiSim unterordnen sollte. Was in der WiSim nicht möglich ist, wird dort eben auch nicht umgesetzt. Für mich ist bei Debatten wie dieser die politische Simulation primär. *so*