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Verfasst: Mi 24. Jun 2009, 23:51
von Richard Stresemann
Original von Philipp Klatten
Frag mal jemanden, gegen den schon unbegründeterweise ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde oder der fälschlicherweise inhaftiert worden ist. Da gibt es, wenn überhaupt, minimalen Regress.
Falscher Vergleichsmaßstab. Fälschliche Inhaftierung ist wieder so ein Sonderfall. Bleiben wir mal im wirtschaftlichen Bereich. Wenn das Gesundheitsamt ein Restaurant schließt und im Nachhinein wird klar, dass es das aus welchen Gründen auch immer nicht gedurft hätte - dann trägt der Staat den gesamten Schaden, einschließlich aller entgangenen Gewinne.
Das ändert nichts an den Worten im Grundgesetz und das wieder einmal eine Bundesregierung die Verfassung bewusst ignoriert.
Und Du willst mir jetzt erzählen, dass sich diese ganze Aufregung daran entzündet, dass der Bund in Länderkompetenzen eingreift?

Verfasst: Mi 24. Jun 2009, 23:57
von Richard Stresemann
Original von Lady Enigma
@Stresemann: Erkennst Du eigentlich beispielsweise den Unterschied zwischen der Beobachtung einzelner Leute durch denn VV und der systematischen Aushöhlung eines der wichtigsten Grundgesetzartikel?
Wie gesagt: ich sehe hier gar nicht, dass überhaupt der Schutzbereich von Art. 5 berührt wird. Kinderpornographie ist ein unbestreitbarer Angriff auf den Kern unserer gesamten Rechtsordnung, nämlich auf die Menschenwürde. Ihre Verbreitung oder ihr Bezug können als gar nicht durch die Grundrechte geschützt sein.

Verfasst: Do 25. Jun 2009, 00:06
von Richard Stresemann
Original von Heinrich Julius von Jagonburg
Eigentlich schon.
Eigentlich belegst Du einen Verdacht, den ich die ganze Zeit schon habe. Nämlich, dass die ganze Debatte ein reines Aufkochen von Emotionen ohne irgendeinen rationalen Hintergrund ist.

Für mich stellt sich folgende Situation dar: Die Bundesregierung - vordringlich der christdemokratische Teil - hat in einem leicht durchschaubaren Manöver ein unheimlich populäres Thema - Bekämpfung einer Form von Kindesmissbrauch - aufgegriffen. Sie haben dafür ein Gesetz gemacht, das wohl in der Tat nicht viel bringt - außer dem, worauf man es wohl am meisten abgesehen hat, nämlich Zustimmung in der Bevölkerung. Siehe da, das Bundesfamilienministerium kann eine Meinungsumfrage hervorzaubern, nach der über 90 % ihre Maßnahme unterstreichen. Wenn das nicht auch ein paar Wählerstimmen bringt? Fazit: Nichts als Populismus.
Nicht minder durchschaubar ist aber das Treiben der Opposition, die an die Konditionierung einer paranoiden Gesellschaft appelliert, wenn sie das Reizwort "Zensur" in den Raum stellt. Ein nüchterner Blick auf staatliche Erfolge im Bereich der Internetzensur darf einen dabei durchaus schmunzeln lassen, immerhin kriegen nicht mal Staaten, die sich dabei wirklich größte Mühe geben - China, Iran - eine brauchbare Internetzensur hin. Bis auf Kim Jong Il, in dessen nordkoreanischem Neandertal es einfach kein Internet gibt, kriegt nirgendwo jemand eine ernsthafte Blockierung des Internets hin (man erinnere sich: das war auch mal der Sinn des ganzen, als der Pentagon es erfunden hat).

Man kann das Gesetz sicherlich kritisieren, vor allem deswegen, weil es nichts weiter als eine populistische Alibimaßnahme ist. Aber auf den Punkt gebracht ist es wie jedes Placebo: Hilft nicht, schadet aber auch nicht. Und ist ganz sicher nicht der beschworene Untergang des Rechtsstaats, "Ermächtigungsgesetz" or what so ever.

Verfasst: Do 25. Jun 2009, 01:39
von pjotr
Original von Richard Stresemann

Falscher Vergleichsmaßstab. Fälschliche Inhaftierung ist wieder so ein Sonderfall. Bleiben wir mal im wirtschaftlichen Bereich. Wenn das Gesundheitsamt ein Restaurant schließt und im Nachhinein wird klar, dass es das aus welchen Gründen auch immer nicht gedurft hätte - dann trägt der Staat den gesamten Schaden, einschließlich aller entgangenen Gewinne.
Ja, und sicherlich auch den Imageschaden und die daraus folgenden entgehenden Gewinne, ne? :rolleyes:

Verfasst: Do 25. Jun 2009, 06:56
von Sven Wenzel
Original von Richard Stresemann

Wie gesagt: ich sehe hier gar nicht, dass überhaupt der Schutzbereich von Art. 5 berührt wird. Kinderpornographie ist ein unbestreitbarer Angriff auf den Kern unserer gesamten Rechtsordnung, nämlich auf die Menschenwürde. Ihre Verbreitung oder ihr Bezug können als gar nicht durch die Grundrechte geschützt sein.
Der Schutzbereich der Informationsfreiheit unterscheidet gar nicht zwischen rechtswidrigen und rechtmäßigen Inhalten, was ja auch reichlich paradox wäre, denn somit könnte der Staat unter Umgehung von Art. 5 II Tatbestände aus der Informationsfreiheit rausfiltern.

Das ist eher eine Frage der Rechtfertigung und dass das unverhältnismäßig ist, sollte ja wohl eindeutig sein.

Verfasst: Do 25. Jun 2009, 11:15
von Joeli Veitayaki
Original von pjotr

Ja, und sicherlich auch den Imageschaden und die daraus folgenden entgehenden Gewinne, ne? :rolleyes:
u.U. ja, ich kenne ein derartiges Verfahren. Da ging es zwar nicht um eine Schließung, sondern um eine entsprechende Pressemeldung nach einer gemeinsamen Kontrolle Polizei, Zoll und Lebensmittelüberwachung, bei dem zwar nicht genau benannt wurde wie das Lokal heißt, aber man sich sofort denken konnte, welches Restaurant darin gemeint war.

Etwa: In einem der größten asiatischen Restaurants in der Stadt.....
Es gibt nur 3 Chinarestaurants, zwei davon werden als Imbiss betrieben. Jeder wußte wer damit gemeint war und bereits nachmittags nach der Pressemeldung gingen per Fax beim Restaurant Stronierungen ein. Das Gericht gab dem Betreiber Recht weitestgehend wegen "mangelnder Sorgfalt" bei der Pressemitteilung.

Das Staatshaftungsgesetz ist zwar mal gekippt worden, aber die Möglichkeit Ansprüche auf Schadensersatz zu stellen, bestehen eigentlich immer bei schuldhaften Verwaltungsaktionen.

Verfasst: Do 25. Jun 2009, 11:21
von pjotr
Nuja, der Fall ist ja auch etwas anders gelagert. Da besteht die Schädigung ja auch genau in dem Imageschaden. In den meisten Fällen beschränkt man sich aber doch auf den entgangenen berechenbaren Gewinn und lässt das Imageproblem als Nebenfolge unter den Tisch fallen.

Verfasst: Do 25. Jun 2009, 11:22
von Joeli Veitayaki
i.d.R. wird man sich vergleichen

Verfasst: Do 25. Jun 2009, 13:25
von Sven Wenzel
Original von Joeli Veitayaki

Das Staatshaftungsgesetz ist zwar mal gekippt worden, aber die Möglichkeit Ansprüche auf Schadensersatz zu stellen, bestehen eigentlich immer bei schuldhaften Verwaltungsaktionen.
Genauer gesagt, regelt sich das über § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG.

Und das Staatshaftungsgesetz ist damals nur gekippt worden, weil, zum damaligen Zeitpunkt, der Bund gar keine Gesetzgebungskomptenz hatte.
Mittlerweile hat er diese wieder, das Gesetz aber liegt immer noch in der Schublade und schimmelt da vor sich hin. Es wird auch in nächste Zeit keine Bestrebung geben, die Sache wieder an zu packen.

Verfasst: Do 25. Jun 2009, 17:32
von Lady Enigma
Was das Recht auf Verbreitung von KiPo angeht, sind wir einig.
Nur garantiert eben auch keiner, daß die Sperren nur diese betreffen. Überprüft ja niemand. Darf man ja nicht.
Man soll nichts mit Bosheit erklären zu dessen Erklärung Dummheit genügt.
Vermutlich waren die Macher schlicht etwas uninformiert.
Aber Fakt ist, gegen das Zielproblem hilft es nicht, es ermöglicht nur die Unterwanderung der Informationsfreiheit. Begehrlichkeiten von anderer Seite kamen ja schon.
Und wenn die Sperrlisten nicht überprüft werden, denk mal nach, was man damit für Schindluder treiben kann. Politisch....wirtschaftlich....
Mir fallen tausend Sachen ein, die zum Missbrauch einladen.