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Verfasst: Sa 25. Apr 2009, 11:25
von Graf von Düsterstein
Original von Kreittmayr
Schon mal was von Kausalität vs Korrelation gehört?
Wäre dann ein Argument gegen die Todesstrafe. Zwischen Todesstrafe und ansteigender Mordrate besteht Korrelation ohne nachgewiesene Kausalität, aber immerhin der Möglichkeit einer Ursache-Wirkung. Zwischen Todesstrafe und abschreckender Wirkung besteht nicht einmal Korrelation.
Verfasst: Sa 25. Apr 2009, 11:26
von Kreittmayr
Original von Kathryn Janeway
Irrelevant. Es ist nachgewiesen, dass die Todesstrafe eine brutalisierende Wirkung auf die Gesellschaft hat.
Ahja. "Die Wissenschaft hat bewiesen..". Appeal to authority scheint Dir zu liegen.
Verfasst: Sa 25. Apr 2009, 11:27
von Kreittmayr
Original von Graf von Düsterstein
Zwischen Todesstrafe und abschreckender Wirkung besteht nicht einmal Korrelation.
Unbewiesene Behauptung. Und ob das überhaupt relevant für die Frage nach der Legitimität der Todesstrafe ist, ist noch mal eine andere Frage. Ich persönlich denke nicht, dass man die Todesstrafe hier unbedingt nur konsequentialistisch rechtfertigen kann.
Verfasst: Sa 25. Apr 2009, 11:37
von Kathryn Janeway
Original von Kreittmayr
Ahja. "Die Wissenschaft hat bewiesen..". Appeal to authority scheint Dir zu liegen.
Ich kann nicht alles wissen. Du berufst dich letztlich auch immer nur auf geeignete Sachverständige.
Verfasst: Sa 25. Apr 2009, 11:38
von Kathryn Janeway
Original von Kreittmayr
Unbewiesene Behauptung. Und ob das überhaupt relevant für die Frage nach der Legitimität der Todesstrafe ist, ist noch mal eine andere Frage. Ich persönlich denke nicht, dass man die Todesstrafe hier unbedingt nur konsequentialistisch rechtfertigen kann.
Es ist die Frage: Warum müssen wir den Mörder im gleichen Maße in seinen Rechten einschränken wie er sein Opfer? Und gilt das dann auch für Totschläger?
Verfasst: Sa 25. Apr 2009, 11:50
von Montgomery Scott
Original von Kreittmayr
Unbewiesene Behauptung. Und ob das überhaupt relevant für die Frage nach der Legitimität der Todesstrafe ist, ist noch mal eine andere Frage. Ich persönlich denke nicht, dass man die Todesstrafe hier unbedingt nur konsequentialistisch rechtfertigen kann.
Wie denn sonst? Jeder metaphysische oder rationale Gerechtigkeitsbegriff wird doch durch den offensichtlichen Verstoß gegen die Menschenrechte ad absurdum geführt.
Verfasst: Sa 25. Apr 2009, 14:29
von Kintaro Bergmann
Das ist ja der Grund warum ein Moderner Rechtsstaat eine Todesstrafe in dieser form nicht befürworten kann. Ein Rechtsstaat kann nicht Vergeltung üben wie man es bei den Amis macht denn dann würde er sich mit dem Mörder gleichsetzen und sich selbst außer kraft setzen.
Ich Möchte meinen das eine Lebenslängliche Freiheitsstrafe wesentlich bestrafende ist als eine Hinrichtung. Der Mensch verbringt wenn er Sicherheitsverwahrung hat mit Höchster Wahrscheinlichkeit den Rest seines Lebens in Unfreiheit verbringen.
Leben in einer kleinen Zelle ohne Verbindung zur Außenwelt eventuell kann man Tagsüber in einem Aufenthaltsraum oder auf den Gang stehen und ein Mal am Tag auf dem Hof ne Halbe stunde auf und ab gehen.
Abgesehen von ein par Beschäftigungen die man dort anbietet verbringt der Mensch so sein Leben.
Und selbst wenn einer früher doch wider Frei kommt nach sagen wir 40 Jahren Haft ist der Mensch 65 eine solch lange zeit Zermürbt die meisten Menschen abgesehen davon das sein Leben vorbei ist was will der Alte Mensch denn noch groß aus seinem Leben machen ? .
Deshalb sage ich einfach nur Umgebracht zu werden ist keine Lösung man erlaubt dem Delinquenten lediglich sich aus der Affäre zu ziehen.
Verfasst: Sa 25. Apr 2009, 14:48
von Robert Cullen
Lebenslänglich sind bei uns 25 Jahre. 25 Jahre, die der getötete nicht mehr haben konnte.
Selbst wenn er zermürbt ist, er kann die Luft noch atmen, er kann den Himmel sehen und er kann auch weiterhin mit seinen Verwandten Kontakt haben, vielleicht sehen wie seine Kinder aufwachsen...
Verfasst: Sa 25. Apr 2009, 15:58
von Kintaro Bergmann
Ich spreche hier von Sicherheitsverwahrung das bedeutet in den meisten fällen nach diesen 25 Jahren weitere Aufbewahrung bis zum Tode.
Verfasst: Sa 25. Apr 2009, 16:53
von Lady Enigma
Man gewöhnt sich. Letztes Jahr hab ich ja selbst ein Gastspiel in der JVA Hof gegeben und mit einem gesprochen, der nach 14 Jahren entlassen werden sollte. Der wollte eigentlich garnicht...
Hört mal....