Verfasst: Mi 12. Nov 2008, 12:47
Ist zwar Übel, aber nicht rechtswidrig.Original von Lady Enigma
Dafür aus der Fraktion ausgeschlossen werden?
Das, was von Ratelon über ist und als Imperia-Freistein bekannt ist.
https://ratelon.nationen.org/boards/
Ist zwar Übel, aber nicht rechtswidrig.Original von Lady Enigma
Dafür aus der Fraktion ausgeschlossen werden?
Zum einen gibt es da keine Gewissensentscheidung. Es war eine rein politische Entscheidung. Da ging es nicht um Folter oder Kriegseinsätze.Original von Lady Enigma
Mal zum Fraktionsausschluß
Laut GG hat ein Abgeordneter lediglich seinem Gewissen zu folgen.
Dafür aus der Fraktion ausgeschlossen werden?
Eine Zusammenarbeit mit einer extremistischen Partei bzw. einer Partei, in der eine extremistische Partei aufgegangen ist, ist stets eine Gewissensentscheidung.Original von Montgomery Scott
Zum einen gibt es da keine Gewissensentscheidung.
Wer definiert, was Gewissensentscheidung ist und was nicht, der "Gewissensausschuss" von SPD und Linkspartei?Original von Montgomery Scott
Zum einen gibt es da keine Gewissensentscheidung. Es war eine rein politische Entscheidung. Da ging es nicht um Folter oder Kriegseinsätze.
Ich gebe zu, dass das nicht objektiv entscheidbar ist. Aber woran die Autoren unserer Verfassung dabei gedacht haben, ist historisch wohl kaum strittig.Original von Rafael van der Linden
Wer definiert, was Gewissensentscheidung ist und was nicht, der "Gewissensausschuss" von SPD und Linkspartei?
Aber zur Umsetzung ihres Wahlprogramms. Und Walter hat explizit die anstehende Umsetzung der Energiepolitik aus seinem eigenen Wahlprogramm als Grund für seine Entscheidung genannt.Der Abgeordnete wurde nicht zur Erfüllung der Interessen der Parteifunktionäre oder der Fraktionsvorsitzenden gewählt.
Nicht aus persönlichem Vorteil sondern aus ideologischen Gründen.Dass die vier Abgeordneten nicht aus persönlichem Vorteil gehandelt haben, ist zu vermuten, da ihnen die Konsequenzen ihres Handelns vermutlich bewusst waren -> Keine Nominierung für die nächste Wahl, evtl. Parteiausschlussverfahren, feindliche Stimmung von vielen "Parteifreunden".
Wie gesagt, das ist eine ideologische Entscheidung gewesen, keine Gewissensentscheidung. Das Gewissen hält mir meine eigenen ethischen Pflichten vor, nicht meine politischen Ansichten oder Antipathien.Daher muss man wohl davon ausgehen, dass die Abgeordneten dies individuell und subjektiv als Gewissensfrage gesehen haben. Egal, was die Mehrheit ihrer Kollegen darüber meint.
Dass die Abgeordneten grundsätzlich in ihrer Entscheidung frei sein sollen.Original von Montgomery Scott
Ich gebe zu, dass das nicht objektiv entscheidbar ist. Aber woran die Autoren unserer Verfassung dabei gedacht haben, ist historisch wohl kaum strittig.
Das war kein Versprechen der CSU, sondern eine Prognose von Herrn Beckstein.Original von Montgomery Scott
Gerade zufällig gefunden: Die CSU hat ihr "Wahlversprechen" ebenso wie Ypsilanti gebrochen: http://www.n-tv.de/1026897.html