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Verfasst: Sa 4. Okt 2008, 19:17
von Wolfgang Müller
Nur, dass dieses Gesetz in der derzeitigen Form nicht hinnehmbar ist.

Verfasst: Sa 4. Okt 2008, 20:03
von SRM
Original von Montgomery Scott
Gibt es zu dieser Sache weitere Wortmeldungen?
Ich werde die formalen Änderungen vornehmen und dann den abzustimmenden Antrag vorlegen. Wortmeldungen gab es ja keine mehr.

Verfasst: Sa 4. Okt 2008, 20:05
von SRM
Im finalen Entwurf wurde der Hinweis auf den Verzicht einer progressiven Besteuerung entfernt, sowie der zu ändernde Paragraph geändert. Inhaltliche Änderungen wurden nicht vorgenommen.

Ich möchte darum bitten, über den vorliegenden Entwurf abzustimmen.
U N I O N S G E S E T Z
zur Anpassung der Steuersätze der Demokratischen Union

Artikel 1. Präambel

Dieses Gesetz fasst das gültige Unionssteuergesetz in seiner aktuellen Fassung neu. Es hat zum Ziel einerseits die Zahlungsfähigkeit der Union zu sichern und andererseits Anreize für die Aktivierung eines Wirtschaftskreislaufs zu bieten

Artikel 2. Änderungen des § 3 des Unionssteuergesetzes

Der § 3 des Unionssteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung wird wie folgt geändert:

§ 3 Sätze der Einkommenssteuer

Jeder Bürger verfügt über ein steuerfreies Einkommen in Höhe von 250 B. Ab einer Einkommenshöhe von 250,01 B wird die Einkommenssteuer auf 15 v.H. festgelegt.

Artikel 3. Änderungen des § 4 des Unionssteuergesetzes

Der § 4 des Unionssteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung wird wie folgt geändert:

§ 4 Kapitalbesteuerung
(1) Auf Geldvermögen wird eine Vermögenssteuer erhoben.
(2) Jede natürliche Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 20.000,- B.
(2a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 20.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 15 v.H. erhoben.
(3) Jede juristische Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 40.000,- B.
(3a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 40.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 15 v.H. erhoben.

Artikel 5. Schlussbestimmung

(1)Das Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
(2)Der Unionsminister der Finanzen ist verpflichtet spätestens einen Monat nach dem Start der WarenSim das Gesetz zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Verfasst: So 5. Okt 2008, 13:44
von SRM
Herr Präsident, können wir zur Abstimmung schreiten? :) Vielen Dank!

Verfasst: So 5. Okt 2008, 16:16
von Wolfgang Müller
Im Namen der Fraktion der Linken Liste, beantrage ich eine geheime Abstimmung.

Verfasst: So 5. Okt 2008, 16:21
von SRM
Original von Wolfgang Müller
Im Namen der Fraktion der Linken Liste, beantrage ich eine geheime Abstimmung.
Darf man den Grund erfahren?

Verfasst: So 5. Okt 2008, 16:22
von Fabian Montary
=)

Verfasst: So 5. Okt 2008, 16:30
von Wolfgang Müller
Original von SRM

Darf man den Grund erfahren?
Wofür brauchen Sie groß Gründe. Wir, die Linke Liste, halten dieses Gesetz für zu wichtig, um öffentlich darüber abzustimmen. Schließlich ist es eine Gewissensfrage, es geht um den Sozialstaat.

Verfasst: So 5. Okt 2008, 16:32
von Fabian Montary
Wäre es da nicht gerade angebracht, namentlich abzustimmen, um die politischen Gegner dann daran festnageln zu können?!

Ich meine, das ist Sache des Parlaments, ich werde mich nicht weiter dazu äußern.

Verfasst: So 5. Okt 2008, 16:33
von Montgomery Scott
Original von Wolfgang Müller
Im Namen der Fraktion der Linken Liste, beantrage ich eine geheime Abstimmung.
Zur Kenntnis genommen. Die Abstimmung beginnt, sobald das Präsidium alle Details geklärt hat.