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Sie beschweren sich bei der falschen Person. In meinen Augen hat die Kanzlerschaft von Metternich keine Rechtsgrundlage, da diese Wahl wohl kaum als gültig angesehen werden kann. Zeigen Sie mir doch mal die Rechtsgrundlage, wo ich nachlesen kann, dass vereidigte UP-Mitglieder nicht an der UK-Wahl teilnehmen dürfen, dafür aber Nicht-UP-Mitglieder, bitte zeigen Sie mir das mal.

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Dass es ein Fehler war, dass die Wahlbenachrichtigung Ihnen und nicht Herrn Letsrock zugestellt wurde, ist ja richtig, aber bitte begründen Sie doch einmal, welchen Einfluss es auf das Ergebnis der Wahl gehabt hätte, wenn Herr Letsrock ebenfalls abgestimmt hätte - er hätte votieren können, wie er wollte, das Ergebnis hätte sich nicht geändert, Herr von Metternich wäre in jedem Fall dennoch zum Kanzler gewählt worden.
Wir wählen hierzulande nicht zum Spaß, sondern um eine Entscheidung herbeizuführen. Unterläuft bei einer Wahl ein Fehler, welcher möglicherweise Einfluss auf deren Ergebnis hatte, ist die Wahl ungültig, ist der Fehler aber unbeachtilich, wie im vorliegenden Fall, ist die Wal dennoch gültig.
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Amber Marie Ford
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Es geht hier nicht um das Abstimmungsergebnis, sondern um die groben Mängel bei der Durchführung der Wahl. Und ich denke mal auch, dass Herr von und zu Metternich gerne bei einer ordentlichen und gültigen Wahl zum Kanzler gewählt werden möchte und nicht bei einer jederzeit anfechtbaren Wahl. Gerade bei einer UK-Wahl sollte man doch sehr genau auf einen ordentlichen Ablauf der Wahl achten.

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Also die Sache sollte schon geklärt werden. Es ist doch unwichtig, ob das Ergebnis am Ende das Gleiche wäre. Wichtig ist, wie ich finde, dass die Wahl schief gelaufen ist. Jetzt muss der Unionspräsident entscheiden.
Zuletzt geändert von kapuczynski am Mo 26. Mär 2007, 15:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Die Wahl ist ja gerade nicht anfechtbar, ich würde slebst eine Anfechtung durch Herrn Prof. Letsrock als unzulässig wegen offensichtlicher Unbegründetheit einschätzen - er kann nicht einmal von Ferne darlegen, welchen Einfluss seine Stimme auf den Wahlausgang gehabt hätte, insofern ist der von Ihnen zu einem solchen lamentierte "grobe" Fehler tatsächlich ein unbeachtlicher Fehler. Selbst wenn eine Anfechtung zugelassen würde, bliebe sie im ERgebnis erfolglos, weil unbegründet.
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Wir reden hier vom Ablauf der UK-Wahl und diese hat grobe Mängel gehabt, also wenn sie das als baldige Justizminiterin nicht erkennen, dann hat der baldige Kanzler schon mal die erste Fehlentscheidung getroffen.

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Ist es richtig, dass Herr Letsrock wahlberechtigt war, aber nicht wählen konnte? Wenn ja, muss er doch die Möglichkeit haben, die Wahl anzufechten.ich würde slebst eine Anfechtung durch Herrn Prof. Letsrock als unzulässig wegen offensichtlicher Unbegründetheit einschätzen -
Dabei spielt doch sein Einfluss für das Endergebnis keine Rolle.
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Wenn meine Meinung hier schon verlangt wird, dann möchte ich diese auch äußern.Original von Charles Dowan
Somit dürfte zumindest formal ein Fehler vorliegen und es liegt jetzt am Unionspräsidenten, dem ich diesen Fehler auch schon angezeigt habe, zu entscheiden.
1. Bei der Abstimmung gab es eine Unregelmäßigkeit. Das ist Fakt, und wird auch niemand bestreiten. Solange dies aber der einzige Fehler bleibt (dazu sollte vielleicht die Liste der Wahlberechtigten veröffentlicht werden), ist das Abstimmungsergebnis im Ergebnis nicht veränderbar durch diese eine Stimme. Die Mehrheit ist existent und wird offenbar nicht bestritten. Diese Mehrheit hat in der DU eine gewisse Bedeutung, da in der DU die Praxis anerkannt ist, Abstimmungen, sobald eine Mehrheit feststeht, aber vielleicht noch nicht alle Stimmberechtigten ihre Stimme abgegeben haben, beendet werden können.
2. Wäre dieser Formfehler für das Ergebnis entscheidend gewesen oder stellt sich heraus, dass weitere Formfehler vorliegen (was ich nicht annehme, aber dennoch um Klärung durch das Präsidium das Parlaments bitte), wäre die Sachlage eine Andere, denn dann wäre möglicherweise das im Endeffekt festgestellte Ergebnis betroffen. Die Frage wäre dann, inwiefern ich dieses Ergebnis redigieren könnte, denn im Gegensatz zu Gesetzesfragen bin ich in dieser Sache nicht ausdrücklich prüfungsbefugt und stütze mich daher primär auf das Urteil des Präsidiums - und dies hat mir nun einmal ein Ergebnis mitgeteilt (welches, wie mir mitgeteilt wurde, einen Fehler hat, aber nicht korrigiert wurde).
3. Ferner käme es bei mir folglich auch zu einem Interessenskonflikt. Die Unionsverfassung geht meiner Interpretation nach vom ständigen Vorhandensein einer Regierung aus. Dieser Fall war nicht gegeben, und wurde nun durch eine notwendige aktive parlamentarische Mehrheit behoben, welches ich einigermaßen erfreulich finde, denn damit entschwindet die DU endlich aus dem Raum permanenter Rechtsunklarheit.
Wenn diese Wahl nun also nicht anerkannt wird, dann empfehle ich dem betoffenen und in seinen Rechten verletzten Abgeordneten (letztendlich ist er in diesem Falle die entscheidende Person), Herrn Letsrock, einen Gang zum Unionsgericht, um dort eine Feststellung und möglicherweise einen Präzidensfall zu erwirken. Ich denke, dass Beschwerden an dieser Stelle am Besten zu Klärung des Sachverhalts führen können, auch wenn es vermutlich länger dauert.
Ich persönlich würde dies nicht tun. Auch bei den durchaus gehäuft auftretenden Fehlern im Parlament (es hat sich interessanterweise niemand beschwert, als von mir nicht vereidigte Personen plötzlich Parlamentarier wurden) dieser Legislaturperiode, habe ich bisher auf Rechtsmittel verzichtet, da ich von der Vernunft und Lernfähigkeit der handelnden Personen ausgehe, und das ganze nicht als Verfall der Republik, sondern als simplen Fehler ansehe.
Aber, wie gesagt, es soll nicht meine Entscheidung sein, sondern die des Abgeordneten, der das tun möge, was seiner Meinung nach am besten im Sinne der Republik ist.
Maximilian von Rohan-Mason
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Ich halte diese Situation für überaus unglücklich und fordere Prof. Letsrock auf, durch einen Gang vor das Unionsgericht Rechtssicherheit für die Zukunft zu schaffen. Nur damit können solche schweren Fehler in Zukunft behoben werden. Da das aktuelle Ergebnis zunächst rechtskräftig ist und meine Regierung über eine breite parlamentarische Mehrheit verfügt, sehe ich jedoch keine Notwendigkeit, seitens der Unionsregierung entsprechende Schritte einzuleiten; dies wäre uns ohnehin nicht möglich, denn wir können keine parlamentarischen Abstimmungen annullieren.
Edit: Vielleicht habe ich eine Begründung überhört, warum Herr Schulze den Sachverhalt erst nach dem Ende der Abstimmung öffentlich macht. In diesem Falle bitte ich um eine erneute Erklärung, weil ich hinter diesem Spiel sonst nur politische Taktik mit dem Ziel, unserem Land zu schaden, sehen kann.
Edit: Vielleicht habe ich eine Begründung überhört, warum Herr Schulze den Sachverhalt erst nach dem Ende der Abstimmung öffentlich macht. In diesem Falle bitte ich um eine erneute Erklärung, weil ich hinter diesem Spiel sonst nur politische Taktik mit dem Ziel, unserem Land zu schaden, sehen kann.
Zuletzt geändert von Jonathan Metternich Hughes am Mo 26. Mär 2007, 16:27, insgesamt 1-mal geändert.
JONATHAN METTERNICH HUGHES
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Der Herr Unionspräsident hat die Sach- und Rechtslage absolut zutreffend erfasst und wie ich finde für jeden, der nicht bösen oder kindischen Willens ist, leicht verständlich wiedegegeben.
Herr Kapuczynski derweil referiert zum einhunderttausendsten Male den kardinalen Denkfehler des Herrn Schulze:
Von daher verspreche ich mir auch gar nichts von einer gerichtlichen Wahlanfechtung, diese müsste ohnehin mangels eines schlüssigen Vortrages des Antragstellers als wegen offensichtlicher Unbegründetheit unzulässig verworfen werden.
Und gerade wel ich solche Dinge im Gegensatz etwa zu Ihnen verstehe, Her Schulze, bin ich Justizministerin, und nicht Sie
Herr Kapuczynski derweil referiert zum einhunderttausendsten Male den kardinalen Denkfehler des Herrn Schulze:
Doch, sein Einfluss auf das Endergebnis ist entscheidend für die Frage, ob eine Anfechtung begründet wäre, oder nicht. Um eine Verletzung in seinen Rechten als Abgeordneter geltend zu machen, muss er darlegen, dass er durch eine rechtswidrige Handlung des Parlamentspräsidiums auch beschwert ist. Das wäre dann der Fall, wenn ihm durch die Unmöglichkeit, an der Wahl teilzunehmen die Chance genommen wurde, deren Ergebnis zu verändern. Da die Wahlteilnahme des Herrn Letsrock nichts an der Wahl Herrn von Metternichs zum Unionskanzler geändert hätte, kann er auf den Nichterhalt einer Wahlbenachrichtigung jedoch keine Anfeschtung stützen, da er dadurch nicht beschwert ist, und zudem der Gemeinschaft erheblicher Schaden entstünde, wenn die Wahl annuliert und wiederholt werden würde, ohne dass ein effektiv anderes Ergebnis zu erwarten wäre.Original von kapuczynski
Ist es richtig, dass Herr Letsrock wahlberechtigt war, aber nicht wählen konnte? Wenn ja, muss er doch die Möglichkeit haben, die Wahl anzufechten.
Dabei spielt doch sein Einfluss für das Endergebnis keine Rolle.
Von daher verspreche ich mir auch gar nichts von einer gerichtlichen Wahlanfechtung, diese müsste ohnehin mangels eines schlüssigen Vortrages des Antragstellers als wegen offensichtlicher Unbegründetheit unzulässig verworfen werden.
Und gerade wel ich solche Dinge im Gegensatz etwa zu Ihnen verstehe, Her Schulze, bin ich Justizministerin, und nicht Sie
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