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Verfasst: Di 4. Okt 2011, 13:33
von Carl-Edzard Hanken
Ja, dort hinten, der ehemalige Präsident der Westlichen Inseln: Sie haben eine Frage?
Verfasst: Di 4. Okt 2011, 13:42
von Klaus Quistorp
Findet sich ebenfalls bei der Pressekonferenz ein uns stellt eine Frage.
Herr Unionskanzler, Frau Innenministerin,
wird die Unionsregierung aus der gescheiterten Unionspräsidentenwahl rechtliche Konsequenzen ziehen, und wenn ja, welche? Der Abgeordnete Krüger hat einen Antrag auf Verfassungsänderung ins Unionsparlament eingebracht, der darauf abzielt, Kandidaten bei Wahlen auf Unionsebene künftig für automisch gewählt zu erklären, wenn es keine Gegenkandidaturen gibt. Politiker verschiedenster Coleur haben abermals die Abschaffung des Unionspräsidentenamtes in den Raum gestellt. Wie steht die Unionsregierung zu diesen beiden Vorschlägen?
Verfasst: Di 4. Okt 2011, 13:44
von Melissa Adelaide
Original von Lord Macshire
Finder diese Regierung alles andere ALS serioes.
Na, Sie haben es gerade nötig! Wollten Sie die Westlichen Inseln nicht erst jüngst dem Kaiser von Imperia unterstellen? Finden Sie den etwa seriös?

Verfasst: Di 4. Okt 2011, 13:51
von Carl-Edzard Hanken
Original von Klaus Quistorp
Findet sich ebenfalls bei der Pressekonferenz ein uns stellt eine Frage.
Herr Unionskanzler, Frau Innenministerin,[...]
Ja, dazu kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Die Unionsregierung ist natürlich auch an einem effizienten Ablauf von Wahlen interessiert, insbesondere besteht ein großes Interesse an der Wiederbesetzung des Unionspräsidentenamtes. Insofern berät die Unionsregierung derzeit über die Reform des Wahlrechts, da im derzeit geltenden Recht Schwächen ausgemacht wurden. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt kann ich Ihnen jedoch mitteilen, daß Unionskanzler Poppinga erhebliche Schwierigkeiten mit der Stimmoption der Enthaltung hat.
Der Antrag des Abgeordneten Krüger zeigt wohl formale und sprachliche Schwächen auf, insofern benötigt er eine Überarbeitung, bevor man sich tiefergehend inhaltlich mit ihm auseinandersetzt. Lassen Sie mich nur eine weitergehende Anmerkung machen: Würde der Antrag in seiner gegenwärtigen Form Gesetz werden, so würde er ausnahmlos für
alle Wahlen gelten - also auch für Wahlen unter der Verfassungshoheit der Unionsländer. Das ist nach der Rechtsauffassung der Unionsregierung unzulässig. Nichtsdestotrotz prüft das Innenministerium derzeit gleichartige Pläne auf Zulässigkeit, Umsetzbarkeit und Praktikabilität.
Soweit es um die Abschaffung des Unionspräsidentenamtes geht, so ist die Unionsregierung geeint in ihrer Ablehnung solcher Pläne.
Aber vielleicht möchten Frau Metternich oder Herr Poppinga noch ergänzen?
Verfasst: Di 4. Okt 2011, 14:19
von Klaus Quistorp
Wundert sich, dass der Regierungssprecher antwortet, obwohl sein Chef und die Minister ebenfalls auf dem Podium sitzen und jetzt ein wenig wie Staffage wirken, konzentriert sich dann aber wieder auf das Thema.
Ich hätte noch eine weitere Frage, wenn Sie gestatten, und zwar ebenfalls aus dem Umfeld der Rechtspolitik: Hat die Unionsregierung eine offizielle Haltung dazu, ob "Verwaltungsgemeinschaften" von Unionsländern, wie derzeit eine zwischen Freistein und Heroth diskutiert wird, verfassungsrechtlich zulässig sind? Ich spiele auf den Umstand an, dass diese "Verwaltungsgemeinschaft" de facto wie ein einziges Unionsland, also mit nur einer Regierung und nur einem Parlament, regiert werden würde, aber offenbar gedenkt, weiterhin zwei Stimmen im Unionsrat zu beanspruchen. Wird die Unionsregierung dazu evtl. noch ein verfassungsrechtliches Gutachten einholen?
Verfasst: Di 4. Okt 2011, 14:22
von Carl-Edzard Hanken
Herr Unionskanzler - wollen Sie dazu? Vielleicht auch als Justizminister?
Verfasst: Di 4. Okt 2011, 14:25
von Klaus Quistorp
Schließlich noch eine dritte und letzte Frage, da vor allem die Innenministerin offenbar schon in WM-Stimmung ist:
Wie ist der aktuelle Stand der Vorbereitungen zur Fußball-Weltmeisterschaft? Konnte der Entzug der WM-Vergabe zugunsten von Dionysos, der ja angesichts allgemeiner Kritik aus VFM-Kreisen an der Arbeit des Organisationskomittees der DU drohte, inzwischen mit Sicherheit abgewendet werden?
Verfasst: Di 4. Okt 2011, 14:26
von Hajo Poppinga
Zunächst empfinde ich das als unehrlich und unfair gegenüber den anderen Unionsländern - insbesondere auch solchen, die den Schritt zur vollen Fusion gemacht haben.
Ich halte derartige Gestaltungen aber auch für unzulässig, sie sind eine Art von Umgehungsgeschäft: Alle Vorteile einer wirklichen Fusion mitnehmen, aber keine Einbußen an Stimmgewicht erleiden wollen.
Verfasst: Di 4. Okt 2011, 14:45
von Klaus Quistorp
Nun doch noch eine Nachfrage, Herr Unionskanzler:
"Unehrlich" und "unfair" sind moralische, aber nicht unbedingt rechtliche Kategorien. Was, glauben Sie, könnten rechtliche Anhaltspunkte für eine Unzulässigkeit solcher Verwaltungsgemeinschaften sein? Könnte das Oberste Unionsgericht den bislang nicht eindeutig definierten Begriff "Unionsland" beispielsweise anhand der Kriterien einheitliches Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt messen und eine "Verwaltungsmeinschaft" daher als "de facto-Unionsland" einstufen, dem nur eine Stimme im Unionsrat zusteht?
Verfasst: Di 4. Okt 2011, 15:13
von Hajo Poppinga
Die Drei-Elemente-Lehre wäre sicherlich ein Anhaltspunkt ob eine de facto Fusion zweier Unionsländer vorliegt, ja.