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Verfasst: Sa 1. Okt 2011, 01:23
von Anastasia von Metternich
Herr Präsident,

ich will mir nicht vorwerfen lassen, das Problem auf die lange Bank zu schieben, aber die Frage der Premierministerin aus Roldem sollten wir meines Erachtens mehr Richtung Richtung November/Dezember 2015 klären. ;)

RE: Gesetz zur Anpassung des Staatsnamens in der Unionsverfassung

Verfasst: So 2. Okt 2011, 05:47
von Anastasia von Metternich
Herr Präsident,

gemäß dem Vorschlag von Herrn Krüger ersetzte ich den Ursprungsentwurf durch folgende Vorlage:

Gesetz zur Anpassung des Staatsnamens in der Unionsverfassung

§ 1 Änderungsbezug
Die in diesem Gesetz enthaltenen Änderungen beziehen sich auf die Verfassung der Demokratischen Union.

§ 2 Änderungen
(1) Die Präambel der Unionsverfassung wird wie folgt neu gefasst: "Das Volk der Demokratischen Union in den Ländern Freistein, Heroth, Imperia, Roldem, Salbor-Katista und Westliche Inseln, entschlossen, die Demokratische Union im Geiste der unantastbaren Werte der Menschenwürde und Freiheit, als Vaterland gleichberechtigter, freier Bürger, die sich ihrer Pflichten gegenüber anderen und der Verantwortung gegenüber der Gesamtheit bewusst sind, als einen freien und demokratischen, auf der Achtung der Menschenrechte beruhenden Staat, als Teil der Familie der weltweiten Demokratien zu gestalten, zu schützen und zu entfalten, entschlossen, den ererbten natürlichen und kulturellen, materiellen und geistigen Reichtum gemeinsam zu hüten und zu fördern, und sich nach den bewährten Prinzipien eines Rechtsstaates zu richten, hat sich diese Verfassung der Demokratischen Union gegeben."
(2) In Art. 11 Abs 2., Art. 13, Art. 14. Abs. 1, Art. 16 Abs. 3, Art. 19 Abs. 2, Art. 22 Abs. 1, Art. 24 Abs. 1, Art. 35 Abs. 1, wird "Ratelon" gestrichen.
(3) Die Überschrift von Art. 16 wird als "Grundsätze des Staates" neu gefasst. In Abs. 1 wird "Ratelon" durch "Die Demokratische Union" ersetzt.
(4) In Art. 18 Abs. 5 wird "ratelonische Wappentier" durch "Wappentier der Demokratischen Union" ersetzt.
(5) In Art. 20 Abs. 1 und 2 wird "ratelonische Bürger" durch "Unionsbürger" ersetzt.
(6) Die Überschrift von Art. 21 wird als "Unionsbürgerschaft" neu gefasst. In Abs. 1 und 3 wird "Rateloner" durch "Unionsbürger". In Abs. 1 und 2 wird "ratelonische" gestrichen und nach "Staatsbürgerschaft" der Passus "der Demokratischen Union" eingefügt.
(7) In Art. 25 Abs. 1 wird "vom ratelonischen Volk" durch "allen Unionsbürgern" ersetzt.
(8) In Art. 37 Abs. 1 wird "Ratelonern" durch "Unionsbürger" und "ratelonische Staatsbürger" durch "Unionsbürger" ersetzt.
(9) In Art. 42 Abs. 1 wird "von Ratelon" durch "der Demokratischen Union" ersetzt.
(10) In Art. 51 Abs. 5 wird "ratelonischen Staatsbürger" durch "Unionsbürger" ersetzt.
(11) In Art. 66 Abs. 1 wird "ratelonische Volk" durch "Volk der Demokratischen Union" und "ratelonischen Volke" durch "Volk der Demokratischen Union" ersetzt.

§ 3 Sonstige Änderungen
(1) In Art. 3, Art. 4, Art. 16 Abs. 3, Art. 19 Abs. 3, Art. 24 Abs. 4 wird hinter der Absatznummer ein Leerzeichen ergänzt.
(2) In Art. 22 Abs. 1 wird "Katista" gestrichen und Salbor durch "Salbor-Katista" ersetzt.

§ 4 Volksabstimmung zur Namensfrage
Die Unionsverfassung wird um folgenden Artikel ergänzt:
  • Artikel 66a – Volksabstimmung über den Staatsnamen
    Im Januar 2016 entscheiden die Unionsbürger in einer Volksabstimmung über eine Wiederaufnahme von "Ratelon" in den Staatsnamen. Das Nähere kann durch Gesetz geregelt werden.
§ 5 Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Ich weise zusätzlich darauf hin, dass dies nun offiziell ein Entwurf der Unionsregierung ist.

Verfasst: So 2. Okt 2011, 09:42
von Alexander Krüger
Ich halte Januar 2016 für etwas spät. Das Patent müsste ja auch angemeldet werden, was einige Monate dauern dürfte. Außerdem wollen wir ja die Ersten sein.

Ich schlage August 2015 vor.

Verfasst: So 2. Okt 2011, 11:03
von Anastasia von Metternich
Herr Präsident,

das Patent kann erst ab dem 1. Februar 2016 angemeldet werden, weil die Schutzfrist bis zum Letzten des Vormonats reicht. "Voranmeldungen" für noch eingetragene Patente sind nicht möglich.

Ich möchte einen weiteren praktischen Grund zu bedenken geben, warum die Abstimmung möglichst nahe am Beantragungszeitpunkt stattfinden sollte: Geld. Wir wissen selbst, dass sich der Spielerstamm innerhalb mehrerer Monate grundlegend ändern kann. Gemeinsam mit der Abstimmung müssen jedoch 300 Euro für die Eintragung als Marke erbracht werden. Da ich vermute, dass die Abstimmung zu einer breiten Spendenbereitschaft führen wird, sollte das Gesamtthema möglichst nahe am Zeitpunkt zum Eintragung angegangen werden. Zusagen im August können sich im Februar, wenn das Geld gebraucht wird, jedoch rasch als wertlos erweisen.

Ich glaube, für den Markennamen haben wir nur einen potenziellen Konkurrenten: Dennis von Arabien. Wenn er die Marke halten will, kann er sie verlängern und wir haben ohnehin keine Chance. Ansonsten brauchen wir meines Erachtens aber nicht am 1. Februar 2016 um 00.01 Uhr vor dem PC sitzen.

Verfasst: So 2. Okt 2011, 11:52
von Anastasia von Metternich
Herr Präsident,

ich erlaube mir, grammatikalische Schwächen auszubessern; dies ist der resultierende Entwurf:

Gesetz zur Anpassung des Staatsnamens in der Unionsverfassung

§ 1 Änderungsbezug
Die in diesem Gesetz enthaltenen Änderungen beziehen sich auf die Verfassung der Demokratischen Union.

§ 2 Änderungen
(1) Die Präambel der Unionsverfassung wird wie folgt neu gefasst: "Das Volk der Demokratischen Union in den Ländern Freistein, Heroth, Imperia, Roldem, Salbor-Katista und Westliche Inseln, entschlossen, die Demokratische Union im Geiste der unantastbaren Werte der Menschenwürde und Freiheit, als Vaterland gleichberechtigter, freier Bürger, die sich ihrer Pflichten gegenüber anderen und der Verantwortung gegenüber der Gesamtheit bewusst sind, als einen freien und demokratischen, auf der Achtung der Menschenrechte beruhenden Staat, als Teil der Familie der weltweiten Demokratien zu gestalten, zu schützen und zu entfalten, entschlossen, den ererbten natürlichen und kulturellen, materiellen und geistigen Reichtum gemeinsam zu hüten und zu fördern, und sich nach den bewährten Prinzipien eines Rechtsstaates zu richten, hat sich diese Verfassung der Demokratischen Union gegeben."
(2) In Art. 11 Abs 2., Art. 13, Art. 14. Abs. 1, Art. 16 Abs. 3, Art. 19 Abs. 2, Art. 22 Abs. 1, Art. 24 Abs. 1, und Art. 35 Abs. 1 wird "Ratelon" gestrichen.
(3) Die Überschrift von Art. 16 wird als "Grundsätze des Staates" neu gefasst. In Abs. 1 wird "Ratelon" durch "Die Demokratische Union" ersetzt.
(4) In Art. 18 Abs. 5 wird "ratelonische Wappentier" durch "Wappentier der Demokratischen Union" ersetzt.
(5) In Art. 20 Abs. 1 und 2 wird "ratelonische Bürger" durch "Unionsbürger" ersetzt.
(6) Die Überschrift von Art. 21 wird als "Unionsbürgerschaft" neu gefasst. In Abs. 1 und 3 wird "Rateloner" durch "Unionsbürger" ersetzt. In Abs. 1 und 2 wird "ratelonische Staatsangehörigkeit" gestrichen und durch "Unionsbürgerschaft" ersetzt.
(7) In Art. 25 Abs. 1 S. 2 wird "vom ratelonischen Volk" durch "von allen Unionsbürgern" ersetzt.
(8) In Art. 37 Abs. 1 werden "Ratelonern" durch "Unionsbürgern" und "ratelonische Staatsbürger" durch "Unionsbürger" ersetzt.
(9) In Art. 42 Abs. 1 wird "von Ratelon" durch "der Demokratischen Union" ersetzt.
(10) In Art. 51 Abs. 5 wird "ratelonischen Staatsbürger" durch "Unionsbürger" ersetzt.
(11) In Art. 66 Abs. 1 werden "ratelonische Volk" durch "Volk der Demokratischen Union" und "ratelonischen Volke" durch "Volk der Demokratischen Union" ersetzt.

§ 3 Sonstige Änderungen
(1) In Art. 3, Art. 4, Art. 16 Abs. 3, Art. 19 Abs. 3, Art. 24 Abs. 4 wird hinter der Absatznummer ein Leerzeichen ergänzt.
(2) In Art. 22 Abs. 1 wird "Katista" gestrichen und Salbor durch "Salbor-Katista" ersetzt.

§ 4 Volksabstimmung zur Namensfrage
Die Unionsverfassung wird um folgenden Artikel ergänzt:
  • Artikel 66a – Volksabstimmung über den Staatsnamen
    Im Januar 2016 entscheiden die Unionsbürger in einer Volksabstimmung über eine Wiederaufnahme von "Ratelon" in den Staatsnamen. Das Nähere kann durch Gesetz geregelt werden.
§ 5 Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Verfasst: So 2. Okt 2011, 14:02
von Bernardo Macaluso
Signore e signori,

ich habe zu dieser Angelegenheit zwei Anmerkungen.

1. Sehe ich es richtig, dass mit diesem Entwurf auch "Salbor und Katista" in Salbor-Katista" umbenannt wird? Nach meinem Verständnis sind die beiden Länder unabhängig von der Unionsebene eine Verwaltungsgemeinschaft eingegangen. Damit die beiden Länder tatsächlich zu einem einzigen Unionsland im Sinne der Verfassung werden, hätte tatsächlich vorher die Unionsverfassung geändert werden müssen. Das ist nicht geschehen und die beiden Länder kooperieren demzufolge lediglich, ohne dass ihr Status als getrennte Unionsländer im Sinne der Verfassung dadurch berührt würde.

*simoff*
2. Ist der Staatsname damals lediglich simoff geändert worden. Sim-On hießen wir schon immer "Demokratische Union". Die diesbezügliche Änderung ist somit unsinnig.
*simon*

Verfasst: So 2. Okt 2011, 14:18
von Anastasia von Metternich
Herr Präsident,

ich teile die Auffassung des harbothensischen Vertreters nicht. Die Unionsverfassung sieht die Vereinigung zweier Länder in Art. 24 Abs. 4 unabhängig von einer Verfassungsänderung vor, sondern verlangt nur die Zustimmung der Bevölkerung in den betroffenen Unionsgebieten. Das Vorgehen, das er vorschlägt, hätte vielmehr der Unionsverfassung widersprochen, weil es an der Zustimmung der Bevölkerungen in den Ländern gemangelt hätte.

Die zweite Anmerkung des Kollegen nehme ich zur Kenntnis, halte sie aber inhaltlich für nicht unumstritten. Unabhängig davon muss aber in jedem Fall auf dem einen oder anderen Weg eine Lösung für gegenwärtige Formulierungen in der Unionsverfassung gefunden werden, die bisher nicht geändert wurden.

Verfasst: So 2. Okt 2011, 21:19
von Bernardo Macaluso
In der ersten Frage muss ich Ihnen nach entsprechender Lektüre recht geben.

Was den Staatsnamen angeht, wäre eine einfache Änderung in "Demokratische Union" völlig ausreichend (wobei das eigentlich damals in allen Gesetzen automatisch hätte passieren sollen). Wenn wir beizeiten eine neue Abstimmung machen wollen, können wir das doch tun. Dafür müssen wir wirklich nichts Sim-on in die Verfassung schreiben.

Verfasst: Mo 3. Okt 2011, 00:39
von Anastasia von Metternich
Original von Bernardo Macaluso
Was den Staatsnamen angeht, wäre eine einfache Änderung in "Demokratische Union" völlig ausreichend (wobei das eigentlich damals in allen Gesetzen automatisch hätte passieren sollen). Wenn wir beizeiten eine neue Abstimmung machen wollen, können wir das doch tun. Dafür müssen wir wirklich nichts Sim-on in die Verfassung schreiben.
Ich teile Ihre Ansicht, halte es aber auch nicht für verkehrt, diese Reminiszenz an Ratelon in der Verfassung zu verankern. Damit erreichen wir unser Ziel des Festhaltens von "Demokratische Union" als Staatsnamen für unsere Zeit, kommen aber auch den Traditionalisten entgegen, die sich zumindest eine symbolische Tür zur Rückkehr offenhalten wollen.

Verfasst: Mo 3. Okt 2011, 10:04
von Bernardo Macaluso
Wer sind denn diese Traditionalisten? Ich sehe bisher nur Herrn Krüger. Wegen dieser Minderheit im Unionsparlament muss man gute und richtige Argumente in der Sache nicht zurückstellen.