Meinen Sie nicht, dass das problematisch sein wird? Oder welche Vorteile versprechen Sie sich von einer strikten Trennung? Schließlich hat man damals bei Einführung der Vertretungsgesetzgebung bewusst dafür gekämpft diese Trennung aufzuheben.Original von Franz Sperling
Zudem will die Unionsregierung durch diese Verfassungsreform eine klare Trennung zwischen Unions- und Länderkompetenzen ziehen.
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Isabell Höfer
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Ich meine, ich sehe nicht, wie dadurch irgendetwas besser wird.Original von Franz Sperling
Sie meinen: für Sie nicht nachvollziehbar.
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Der Föderalismus in der Demokratischen Union resultiert aus ihrer Zusammensetzung aus den Staaten Freistein, Heroth und Katista 1998 und dem Beitritt des Kaiserreichs Imperia und dessen damaligen Kolonien Roldem, Vesteran und den Westlichen Inseln. Keines dieser Länder war zu dem jeweiligen Zeitpunkt meines Wissens föderal organisiert, wenngleich zumindest Roldem weite Autonomie innerhalb des Kaiserreichs hatte.Original von Lord Macshire
Der Föderalismus ist letztlich ein Überbleibsel der Kleinstaaterei des 19. Jahrhunderts, und resultiert frühzeitlich betrachtet, aus dem Feudalismus des MIttelalters.
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Nun, zunächst einmal soll hier das Instrument der Vertretungsgesetzgebung, dass Verunsicherung in sich birgt, beseitigt und durch eine Klarheit schaffende Regel ersetzt werden. Allein dadurch haben wir schon viel gewonnen.Original von Anaïs Gribonne-Fritz
Ich meine, ich sehe nicht, wie dadurch irgendetwas besser wird.
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Diese Verunsicherung ist doch rein hypothetisch. Erstens gibt es kaum Vertretungsgesetze, zweitens wurden diese in der Vergangenheit noch nie in einem Land aufgehoben. Unsicherheit erhalten Sie vor allem dann, wenn die Union sich in Sachgebieten ständig anders entscheidet. Schauen wir nur auf die Anwaltskammer. Erst gab es sie, dann wurde sie abgeschafft, dann wieder beschlossen, woraufhin der amtierende Unionspräsident Montary die Ausfertigung verweigerte, dann doch unterschrieb und das Gesetz schließlich vom Obersten Unionsgericht als verfassungswidrig verworfen wurde. Oder schauen Sie sich das Eherecht an. Lange Zeit ging es dort doch hin und her, was erstens homosexuelle und zweitens polygame Ehen anging. Das war Verunsicherung, nicht etwa eine als Vitalisierung gedachte Vertretungsgesetzgebung.
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Den Punkt hat die KDU schon manches mal in ihr Programm geschrieben. Mir drängt sich allerdings der Verdacht auf, dass der Art. 47a hier überschätzt wird. Um die vorgenannten drei Gesetze abzuschaffen, braucht die KDU doch keine Verfassungsrevision.
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Es geht nicht darum, drei Gesetze abzuschaffen. Dafür bräuchte man in der Tat keine Verfassungsänderung. Es geht letzten Endes darum, Klarheit in der Gesetzgebung zu schaffen, insbesondere was die Gesetzgebungskompetenzen angeht: hier die Union, da die Länder, ohne das Damoklesschwert, des Gesetzesdurchbruchs, indem Ländere vom Unionsgesetz abweichende gesetzliche Bestimmungen erlassen können.
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Aber das betrifft doch ausschließlich die Politikfelder, die eigentlich in Länderkompetenz fallen und auf denen die Union eben durch diese Vertretungsgesetze etwaige Lücken schließen kann.
Wenn Sie den Rechtsdurchbruch in diesem Fall fürchten, sollten Sie eine Verfassungsänderung anpeilen, die die Gesetzgebungskompetenz der Länder zugunsten der Unionskompetenz beendet. Ob Sie dafür eine Mehrheit finden, wage ich allerdings zu bezweifeln.
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