Verfasst: Do 28. Jul 2011, 09:46
Herr Präsident, Hohes Haus,
ich bitte meine Verspätung zu entschuldigen.
Gestatten Sie, dass ich die Antwort des Herrn Unionskanzlers auf die erste Frage dahingehend ergänzend beantworte, dass gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 des Staatsbürgerschaftsgesetzes das Amt für Einwohnerangelegenheiten dem Unionsinnenministerium untersteht. Daraus leite ich ab, dass ich als zuständiger Ressortchef dafür zu sorgen habe, dass dieses Amt immer funktionstüchtig ist. Sollte diese Funktionstüchtigkeit durch die Inaktivität von dessen Leiter nicht mehr gegeben sein, sehe ich es als meine Amtspflicht an, hier Abhilfe zu verschaffen.
Zur zweiten Frage: auch hier berufe ich mich auf § 1 Absatz 1 Satz 2 des Staatsbürgerschaftsgesetzes und verweise zusätzlich auf den provisorischen Charakter dieser Maßnahme.
Man mag nun einwenden, daraus könne man eine solche Kompetenz des Unionsinnenministers nicht ableiten. Ein solcher Einwand übershieht aber, dass mit der Unterstellung unter das Unionsinnenministerium die klassische Dienst- und Rechtsaufsicht gemeint ist. Diese Dienstaufsicht beinhaltet die Möglochkeit, personelle Veränderungen - auch an der Spitze der Behörde - vorzunehmen, wenn dies für das reibungsiose Funktionieren erforderlich ist. Dies beinhaltet auch die kommissarische Besetzung von Spitzenpositionen der Behörde, bis diese wieder regulär besetzt worden sind.
Was die Funktion angeht, so habe ich dies in öffentlicher Diskussion mit Herrn Poppinga bereits beantwortet: der Herr Kollege Krüger nimmt die Aufgaben und Funktionen wahr, die der Leiter des Amtes für Einwohnerangelenheiten gemäß Staatsbürgerschaftsgesetz wahrzunehmen und zu erfüllen hat.
Zur dritten Frage: Das Unionsministerium des Innern - in dessen Verantwortungsbereich des Ressort Umwelt- und Naturschutz zweifellos fällt - , hat die interne Beratung über das weitere Vorgehen abgeschlossen, und die Ergebnisse dieser internen Beratung will ich Ihnen nicht vorenthalten:
da die Länderregierungen in der Regel einen besseren Überblick über die Situation vor Ort haben, wurde angedacht, diese um ihre Mithilfe zu bitten, entweder in Form eines kurzen Berichtes oder in Form einer Union-Länder-Arbeitsgruppe, zu der ich die Landesregierungen einladen werde.
Zu ihrer vierten Frage:
Herr Abgeordneter Poppinga, ich muss ehrlich gestehen, dass mich diese Frage schon etwas verwundert - oder ich habe vielleicht jetzt die Intention falsch verstanden.
So wie ich Ihre Frage verstehe, kann ich nur antworten: die Länder als eigenständige Subjekte sind für ihre Handlungsfähigkeit zunächst einmal selber zuständig. Es kann nicht sein, dass auf der einen Seite dauernd die Eigenständigkeit und Eigenstaatlichkeit der Länder gegenüber der Union betont wird, um anschließend nach der Union als Animateur für die Länder gerufen wird.
Nein, das Herstellen handlungsfähiger Landesregierungen, ist Sache der Länder selbst, dass diese aktiv sein können, sehen wir unter anderem in Freistein und ich bin mir sicher, dass wir das demnächst auch in Roldem sehen werden und diese Beispiele auch die anderen Länder animieren wird, wieder aktiver zu werden.
*so* Zum Schluss: derzeit komme ich nicht ins Forum des Unionskabinetts. Ich weiß, dass ich das Passwort richtig eingebe, aber jedesmal kommt die Fehlermeldung: falsches Passwort eingegeben. *so*
ich bitte meine Verspätung zu entschuldigen.
Gestatten Sie, dass ich die Antwort des Herrn Unionskanzlers auf die erste Frage dahingehend ergänzend beantworte, dass gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 des Staatsbürgerschaftsgesetzes das Amt für Einwohnerangelegenheiten dem Unionsinnenministerium untersteht. Daraus leite ich ab, dass ich als zuständiger Ressortchef dafür zu sorgen habe, dass dieses Amt immer funktionstüchtig ist. Sollte diese Funktionstüchtigkeit durch die Inaktivität von dessen Leiter nicht mehr gegeben sein, sehe ich es als meine Amtspflicht an, hier Abhilfe zu verschaffen.
Zur zweiten Frage: auch hier berufe ich mich auf § 1 Absatz 1 Satz 2 des Staatsbürgerschaftsgesetzes und verweise zusätzlich auf den provisorischen Charakter dieser Maßnahme.
Man mag nun einwenden, daraus könne man eine solche Kompetenz des Unionsinnenministers nicht ableiten. Ein solcher Einwand übershieht aber, dass mit der Unterstellung unter das Unionsinnenministerium die klassische Dienst- und Rechtsaufsicht gemeint ist. Diese Dienstaufsicht beinhaltet die Möglochkeit, personelle Veränderungen - auch an der Spitze der Behörde - vorzunehmen, wenn dies für das reibungsiose Funktionieren erforderlich ist. Dies beinhaltet auch die kommissarische Besetzung von Spitzenpositionen der Behörde, bis diese wieder regulär besetzt worden sind.
Was die Funktion angeht, so habe ich dies in öffentlicher Diskussion mit Herrn Poppinga bereits beantwortet: der Herr Kollege Krüger nimmt die Aufgaben und Funktionen wahr, die der Leiter des Amtes für Einwohnerangelenheiten gemäß Staatsbürgerschaftsgesetz wahrzunehmen und zu erfüllen hat.
Zur dritten Frage: Das Unionsministerium des Innern - in dessen Verantwortungsbereich des Ressort Umwelt- und Naturschutz zweifellos fällt - , hat die interne Beratung über das weitere Vorgehen abgeschlossen, und die Ergebnisse dieser internen Beratung will ich Ihnen nicht vorenthalten:
da die Länderregierungen in der Regel einen besseren Überblick über die Situation vor Ort haben, wurde angedacht, diese um ihre Mithilfe zu bitten, entweder in Form eines kurzen Berichtes oder in Form einer Union-Länder-Arbeitsgruppe, zu der ich die Landesregierungen einladen werde.
Zu ihrer vierten Frage:
Herr Abgeordneter Poppinga, ich muss ehrlich gestehen, dass mich diese Frage schon etwas verwundert - oder ich habe vielleicht jetzt die Intention falsch verstanden.
So wie ich Ihre Frage verstehe, kann ich nur antworten: die Länder als eigenständige Subjekte sind für ihre Handlungsfähigkeit zunächst einmal selber zuständig. Es kann nicht sein, dass auf der einen Seite dauernd die Eigenständigkeit und Eigenstaatlichkeit der Länder gegenüber der Union betont wird, um anschließend nach der Union als Animateur für die Länder gerufen wird.
Nein, das Herstellen handlungsfähiger Landesregierungen, ist Sache der Länder selbst, dass diese aktiv sein können, sehen wir unter anderem in Freistein und ich bin mir sicher, dass wir das demnächst auch in Roldem sehen werden und diese Beispiele auch die anderen Länder animieren wird, wieder aktiver zu werden.
*so* Zum Schluss: derzeit komme ich nicht ins Forum des Unionskabinetts. Ich weiß, dass ich das Passwort richtig eingebe, aber jedesmal kommt die Fehlermeldung: falsches Passwort eingegeben. *so*