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Das habe ich mich auch gerade gefragt. ;)
 

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Laura van Middelburg

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"In propatulo fori calidi solis in hirneam parvam porrigentur."
Eroberer
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Der Zusammenhang sollte eigentlich klar sein. Das habe ich vor kurzem auch erst mit anderen diskutiert.
Indem man das Wahlalter senkt, von 18 auf 16, erhalten die Jugendlichen eben nicht nur das Wahlrecht und somit mehr Verantwortung. Sie werden früher mündig, weshalb man darüber nachdenken sollte oder könnte, dass Strafalter zu senken. Ob das nun das Mindeststrafalter mit 14 ist oder die Herabsenkung des maximalen Jugendstrafalters von 21 herunter.
Das gab es bereits in der Vergangenheit. Damals konnte man auch erst ab 21 Wählen. Die Menschen werden immer früher reif. Strafrecht erst ab 14 ist diskussionswürdig.
Natürlich gibt es auch andere Maßnahmen, die man überlegen kann.
Ich frage mich immer, ob die Jugendlichen ihr Wahlrecht mit 16 ernst nehmen würden, oder wie bei vielen Juniorwahlen oder Testwahlen NPD, KPD mit 5-10% den Vortritt lassen, weil sie es nicht ernst nehmen, oder weil sie nicht ernst genommen werden.
 

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Ministr Inostrannjch del [url=http://andro.mikronation.de%20]Federalnoj Respubliki Androija[/url]
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Das ist mir klar. Aber ich sehe immer noch nicht, warum ein gewisser Abstand zwischen dem Wahlalter und der Strafmündigkeit bestehen sollte. Ich erkenne allerdings auch keinen Sinn darin, das Alter, ab dem man Jugendliche bzw. Kinder einsperrt, zu senken. Ich halte die ganzen Diskussionen um Verschärfungen des Strafrechts sowieso für ausgemachten Unsinn.
 

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Eroberer
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Diese Debatte entwickelte sich vor der aktuellen Strafrechtsverschärfung.
Der Gedanke dahinter ist, wenn jemand mehr Rechte erhält, sollte er auch mehr Pflichten bekommen.
Wenn jemand früher mündig ist, ist er auch früher strafmündig?
Darüber sollte man reden.
Ansonst bin ich gespalten, was das Wahlrecht ab 16 betrifft. Sollte man vllt. mal erstmal bei Kommunalwahlen testen.
 

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Ministr Inostrannjch del [url=http://andro.mikronation.de%20]Federalnoj Respubliki Androija[/url]
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Diesen Gedankengang empfinde ich - freundlich gesagt - als abwegig. ;)

(Aktives) Wahlrecht und strafrechtliche Verantwortung von Jugendlichen sind zwei seprate Themenkomplexe, die entsprechend auch anhand separater Kriterien beurteilt werden sollten.

Erheblich mehr noch als das allgemeine Strafrecht vom Gedanken der Resozialisierung ist das Jugendstrafrecht vom Gedanken der Erziehung geprägt. Sein Rückgrat ist weder die Jugendstrafe, noch sind es die Zuchtmittel (Jugendarrest u. ä.), sondern die Erziehungsmaßregeln (§§ 9 ff. JGG).

Wird eine unter 14-jährige Person straffällig und sind die Eltern nicht Willens oder außer Stande, auf eine möglicherweise negative persönliche Entwicklung ihres Kindes angemessen zu reagieren, können auch in diesem Fall bereits staatliche Maßnahmen ergriffen werden (SGB VIII).

Und ganz egal was Unionsparteien, Springerpresse oder ein gewisser Herr Sarrazin glauben und verbreiten - so furchtbar schlecht funktionieren die Kinder- und Jugendhilfe und das Jugenstrafrecht in Deutschland nicht.

Verbesserungsbedarf besteht sicherlich immer, aktuell in Deutschland aber ganz bestimmt nicht in der Form, 12- oder 13-jährige Ladendiebe in den Jugendarrest zu stecken.

Bei der Frage nach der Altersuntergrenze des (aktiven) Wahlrechts haben indes andere Faktoren eine Rolle zu spielen. Demokratie erlernt man nur, indem man sie praktiziert, und irgendwann sind Jugendliche auch meiner Meinung vielleicht bereits etwas zu alt dafür, das nur in Form von Wahlen zu Klassen- und Schülersprechern zu tun.

Zumindest ein Wahlrecht ab 16 Jahren auf Kommunaler Ebene, wie es in einer Reihe von Bundesländern bereits besteht, befürworte ich daher durchaus.

Aber auch auf Landes- und Bundesebene ist das meines Erachtens durchaus diskussionswürdig. Denn erstens gibt es junge Menschen, die in diesem Alter bereits berufstätig sind, Steuern zahlen und für die die Arbeitsmarktpolitik, der Arbeitsschutz, die Sozialversicherung u. a. m. bereits relevante Themen sind bzw. in der nächsten Zukunft werden. Ebenso wie zweitens Bildungsentscheidungen in diesem Alter in aller Regel nicht mehr nur für sie, sondern gemeinsam mit ihren Eltern auch von ihnen getroffen werden.

Warum sollte man ihnen da nicht die Möglichkeit einräumen, über die Ausübung des Wahlrechts auch Einfluss auf die Rahmenbedingungen zu nehmen?

Mit dem Strafrecht hat das nun wirklich nichts zu tun.
 

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Laura van Middelburg

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Danke, zu den Strafrechtsausführungen kann ich voll mit.

Was das Wahl-Alter angeht: Ich sehe keine sinnvolle Begründung, das Wahlalter für Kommunalwahlen anders festzusetzen als das für Land- oder Bundestagswahlen. Jemand, der seinen Stadtrat wählen kann, ist auch in der Lage, an den anderen Wahlen teilzunehmen. Also entweder ganz oder garnicht. Wobei ich sehr für "ganz" bin. Jugendliche müssen möglichst früh mitbestimmen (es geht dabei ja auch um ihre Zukunft und Interessen). Und die Integration in demokratische Strukturen funktioniert um so besser, je früher sie vorgenommen wird.
 

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Naja, die Wahl des Stadtrates (und, je nach Bundesland, Bürgermeisters) ist meines Erachtens schon noch etwas anderes als die Wahl des Land- oder Bundestages. ;)

Kommunalpolitik ist auf Grund der räumlichen Nähe zwischen Wählern und Mandatsträgern persönlicher, weil überwiegend eine ehrenamtliche Angelegenheit "laienfreundlicher" und, da ihre Entscheidungen ganz unmittelbar die kleinen Dinge des täglichen Lebens berühren, letzlich auch anschaulicher.

Nicht, dass ich z. B. Radwege, Stadtbüchereien und Schwimmbäder unwichtig fände, aber zu diesen Themen mitreden und mitbestimmen zu dürfen bietet sicherlich bessere "demokratische Trainingsbestimmungen" als die ganz große Politik.

Aber wie gesagt, auch Themen der Landes- und Bundespolitik sind für Jugendliche relevant bzw. werden es in ihrer nächsten Zukunft. Pauschal zurückweisen kannund will ich Überlegungen zu einem generellen Wahlrecht ab 16 Jahren demnach nicht.
 

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Laura van Middelburg

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Ich weiß nicht, wie das in euren Kommunen ist, aber Kommunalwahlen interessieren mich nicht. Ich weiß nicht, ob ich beim letzten Mal in Berlin dafür schon wahlberechtigt war oder nicht (auf Bezirksebene ist das Wahlalter 16, auf Landesebene 18), aber einen großen Eindruck hat es auf mich nicht gemacht: Die relevanten Entscheidungen fallen längst nicht mehr in den Bezirken (selbst bei ihren ureigenen Themen kann das Land jederzeit ein besonderes Interesse anmelden und die Entscheidung übernehmen) und wahrscheinlich habe ich in erster Linie teilgenommen, um einen Einzug der NPD ins Bezirksparlamenz zu verhindern.

Zum Strafrecht: Wo das Wahlrechtsalter nun liegt, ist irrelevant. Allerdings halte ich 14 für zu alt - wer mit 12 oder 13 andere überfallen kann, der ist in meinen Augen auch alt genug, dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Mich haben, als ich 14 oder 15 war, zwei Jugendliche überfallen; ich habe einen davon später identifizieren können, aber er war (wie bei seinen anderen Taten auch) noch strafunmündig.
 

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Anastasia von Metternich
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Nun ja, die Stadtstaaten sind in der Kommunalpolitik sicherlich ein Sonderfall. Wie sehr mich dort die Politik unterhalb der Ebene von Bürgerschaft bzw. Abgeordnetenhaus interessieren würde, weiß ich zugegebenermaßen auch nicht (kenne aber auch die jeweiligen verfassungsmäßigen Zuständigkeiten der Bezirke in den Stadtstaaten nicht). ;)

Als Flächenländlerin habe ich Politik jedoch quasi von der kommunalen Ebene herauf kennengelernt. Sowohl im schulischen Gemeinschaftskundeunterricht (wo mir in der 5. Klasse erklärt wurde, wie eine Gemeinde regiert wird) , als auch anhand der Themen, die mich bei Entdeckung meines politischen Interesses zunächst interessiert haben - die lagen nun mal auf der Ebene meiner Gemeine bzw. meines Landkreises.

Und mal ganz doof gefragt: was ist eigentlich so verkehrt daran, erst mal Erfahrungen mit der Abfallentsorgung seines Landkreises zu sammeln, ehe man sich mit der Asse befasst? ;)
 

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Laura van Middelburg

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Original von Laura van Middelburg
Demokratie erlernt man nur, indem man sie praktiziert, und irgendwann sind Jugendliche auch meiner Meinung vielleicht bereits etwas zu alt dafür, das nur in Form von Wahlen zu Klassen- und Schülersprechern zu tun.
Als ob man die unregelmäßige Teilnahme an Wahlen alle paar Jahre als Praktizieren von Demokratie bezeichnen könnte. Sie sind ein Teil davon, aber dadurch lernt man nicht Demokratie. Demokratie lernt man nur, wenn man aktiv in Vereine, Gruppen und Gremien geht und sich dort aktiv mit Problemen beschäftigt, Diskussionen anfängt und versucht, ganz praktisch Mehrheiten zu organisieren. Wenn man das tut, wird man schnell an die Grenzen der Demokratie stoßen, man wird lernen, wie bestimmte gruppendynamische Prozesse ablaufen, wie die meisten Menschen idR reagieren und vielleicht auch Tipps und Tricks entwickeln, eigene Ideen und Vorstellungen noch besser durchzusetzen, und irgendwann wird man auf die Idee kommen, daß Demokratie scheiße ist und die ganzen "Theorie-Politiker", die Demokratie immer als das nonplusultra sehen, nie Demokratie wirklich gelebt haben.

Was das Wahlrecht angeht, könnte man ja mal diskutieren, wenn man auf der einen Seite ein Wahlrecht ab 16/18 hat, das Wahlrecht nur bis 65 oder 70 zu beschränken. Schließlich vermindert sich im Alter auch die Gehirn- und Denkleistung und man will ja niemanden zumuten, sich dann noch solchen komplexen Entscheidungen rumzuplagen.
 

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