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Verfasst: Sa 19. Feb 2011, 14:25
von Anastasia von Metternich
Ich sehe schon, ganz so leicht ist es für uns beide nicht. ;) Die Unionsverfassung entscheidet nicht zwischen dem Vorhandensein einer Vertretung und deren Landesverfassungsmäßigkeit (ich sehe dieses Wort schon unzitiert in Doktorarbeiten auftauchen...), misst also beidem gleichen Wert zu. Ich zweifle nicht daran, dass das gegenwärtig gegeben ist, aber die Landesverfassung bestimmt die Vertretung ausschließlich als temporär. Eine temporäre Vertretung kann aber keine Dauerlösung sein, weswegen man hoffen muss, dass die Karten bald neu gemischt werden.

Verfasst: Sa 19. Feb 2011, 14:43
von Kamler Johanssen
Ich denke in einem bestimmt bald kommenden Spitzentreffen zwischen MP Kaulmann und LP HIrschensohn-Marx - das gerüchteweise in einer katistischen Kneippe oder einer salborianischen Spelunke stattfinden soll - werden die Karten zusammen gelegt und eventuell sogar zusammengelegt. ;)

Verfasst: Sa 19. Feb 2011, 15:29
von Anastasia von Metternich
Falls man einen neutralen Ort sucht, schaue ich mich gerne nach einer Strandbar auf den Westlichen Inseln um. Ich würde die Karten zum Legen dann auch mischen... ;)

Verfasst: So 20. Feb 2011, 14:59
von Armin Schwertfeger
Original von Kamler Johanssen
...
Außer Herrn Sack tritt nun mal niemand an. Wenn kein anderer Katistaner und keine Katistanerin bereit ist, für das Amt zu kandidieren, dann ist das Katistas Wahl. Dass Herr Sack nach mehreren Versuchen immer noch kandidiert ist anständig und demokratietheoretisch sogar vorbildlich und keineswegs weniger demokratisch als keine Wahl durchzuführen....
Könnte es vielleicht auch sein, dass Katista einfach nicht genug wählbare Mitbürger hat, die nicht schon anderweitig auf Unionsebene Ämter innehaben? Wenn ich mir die Wählerliste so anschaue, habe ich den Eindruck, dass außer Herrn Sack eigentlich niemand so richtig für das Senatorenamt verfügbar ist. Das Schlimme ist dabei in meinen Augen halt nur, dass der einzig wirklich verfügbare Kandidat offenbar für alle anderen Wähler in Katista nicht wählbar erscheint. Damit hat Katista wohl das Problem durch bereits zu viele andere Amtsinhaber auf Unionsebene seine Repräsentanz im Unionsrat zu verspielen.

Verfasst: So 20. Feb 2011, 16:00
von Kauli
Original von Anastasia von Metternich
[...]
Dieses Prinzip der Regierungsfähigkeit sollten wir nicht nur auf Unionsebene, sondern auch im Alltag nicht vergessen. Katista hat mit einem "kommissarischen Senator" eine Übergangslösung gefunden, die zwar grundsätzlich elegant scheint, aber natürlich keine vom katistianischen Gesetzgeber gewollte (und damit auch keine nach der Unionsverfassung zulässige) Dauerlösung ist.
Da bin ich aber mal gespannt, warum das ganze vom katistanischen Gesetzgeber so nicht gewollt ist.

Verfassungsänderndes Gesetz zur Vertretung der freien Republik im Unionsrat
Kommisarischer Senator für die freie Republik.

Verfasst: So 20. Feb 2011, 16:05
von Anastasia von Metternich
Wie eine kommissarische zugleich eine Dauerlösung soll sein können, müssten Sie mir erklären, Herr Kaulmann.

Verfasst: So 20. Feb 2011, 16:07
von Kauli
Ich zitiere:

"Der kommissarische Senator bleibt im Amt, bis ein neuer Senator gewählt oder nach Artikel 40(a) 1-4 bestimmt wird."

Verfasst: So 20. Feb 2011, 16:08
von Hajo Poppinga
Edit.

Verfasst: So 20. Feb 2011, 16:12
von Anastasia von Metternich
Original von Kauli
Ich zitiere:

"Der kommissarische Senator bleibt im Amt, bis ein neuer Senator gewählt oder nach Artikel 40(a) 1-4 bestimmt wird."
Das hat doch mit einer kommissarischen Funktion nichts mehr zu tun. Damit belügt Katista sich doch selbst (was ja nicht zuletzt die Person des kommissarischen Senators zeigt, der offenbar als kommissarischer gut genug, als regulärer aber nicht zu gebrauchen ist).

Verfasst: So 20. Feb 2011, 16:17
von Kauli
Original von Anastasia von Metternich

Das hat doch mit einer kommissarischen Funktion nichts mehr zu tun. Damit belügt Katista sich doch selbst (was ja nicht zuletzt die Person des kommissarischen Senators zeigt, der offenbar als kommissarischer gut genug, als regulärer aber nicht zu gebrauchen ist).
Sie müssen schon ein bisschen mitdenken. Der kommissarische Senator wird eingesetzt, wenn er gebraucht wird und verliert diese Funktion, wenn er nicht mehr gebraucht wird. Genau das ist die Funktion einer kommissarischen Vertretung und stellt sicher, das in solchen Fällen wie wir gerade in Katista haben, eine Vertretung der freien Republik im Unionsrat gewährleistet ist.

Und scheinbar hält der Landtag Herrn Sack für fähig genug für den Job, im Volk hat er aber nicht genug Rückhalt. Das kann in einer Demokratie passieren.