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Verfasst: Mi 9. Mär 2011, 16:12
von Helen Bont
Die Unionsregierung beantragt die Abstimmung über den folgenden Haushaltsentwurf:
Haushaltsentwurf Januar - Februar 2011
I. Einnahmen
1000 Gesamteinnahmen: 71.450,00 Bramer
1010 Entnahme aus Rücklage: 57.767,47 Bramer
1020 Einkommenssteuer: 3.415,00 Bramer
1030 Vermögenssteuer: 1.593,25 Bramer
1031 Vermögenssteuer privat: 8.674,28 Bramer
II. Ausgaben
2000 Personalkosten 71.450,00 Bramer
2010 Unionspräsident: 4.500,00 Bramer
2020 Unionskanzler: 4.000,00 Bramer
2030 Unionsm. d. Auswärtigen: 3.500,00 Bramer
2031 Diplomatische Dienst: 4.500,00 Bramer
2040 Unionsmin. d. Innern: 875,00 Bramer
2041 Leiter AfEA: 1.750,00 Bramer
2042 Unionsanwaltschaft: 2.000,00 Bramer
2050 Unionsmin. d. Justiz: 875,00 Bramer
2051 Unionsgericht: 20.000,00 Bramer
2060 Unionsmin. d. Verteidigung: 2.625,00 Bramer
2070 Unionsmin. f. Wirtschaft u. Finanzen: 3.500,00 Bramer
2071 Unionsbankpräsident: 1.600,00 Bramer
2080 Unionsmin. d. Innern u. d. Verteidigung: 875,00 Bramer
2090 Unionsmin. für Umwelt u. Kultur: 2.625,00 Bramer
2100 Präsident d. Unionsparlaments: 1.000,00 Bramer
2110 stellv. Präsident d. Unionsparlaments: 800,00 Bramer
2120 Mitglieder d. Unionsparlaments: 12.000,00 Bramer
2200 Präsident d. Unionsrats: 1.000,00 Bramer
2210 stellv. Präsident d. Unionsrats: 800,00 Bramer
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Fußnoten:
1) Alle Konten sind deckungsgleich.
Verfasst: Do 10. Mär 2011, 23:59
von Palin Waylan-Majere
Original von Kamler Johanssen
Ich bitte auch im Vorfeld darum, Herrn Macshire für eine eventuelle Aussprache im Unionsparlament das Rederecht zu erteilen.
Eine Aussprache dazu ist Pflicht.
Verfasst: Mo 14. Mär 2011, 12:28
von Kamler Johanssen
Original von Palin Waylan-Majere
Eine Aussprache dazu ist Pflicht.
Dann bitte ich um so vehementer um ein Rederecht für Herrn Macshire.
Verfasst: Mo 14. Mär 2011, 13:48
von Bodo von Kurzschluss
Vielleicht sollte man Herrn Johanssen mal sagen, das er als stellvertretender PP auch Aussprachen eröffnen darf.

Verfasst: Mo 14. Mär 2011, 14:08
von Kamler Johanssen
Original von Bodo von Kurzschluss
Vielleicht sollte man Herrn Johanssen mal sagen, das er als stellvertretender PP auch Aussprachen eröffnen darf.
Das mache ich aber aus Stilgründen erst mal nur, wenn der Parlamentspräsident sich abgemeldet hat oder mich darum gebeten hat, das zu übernehmen. Es einfach so an mich zu reißen fände ich unhöflich und unangebracht.
Und Herr Johanssen kennt auch Pappa Kaulmanns Launen, wenn er sich falsch behandelt fühlt.
Wenn der Chef es will, übernehme ich die Aussprachen. Vorher halte ich mich aus seinem Aufgabengebiet heraus.
Verfasst: Mo 14. Mär 2011, 18:37
von Kauli
Der Parlamentspräsident meldet sich hiermit ab.
[so]Ich lieg ganz überraschend im Krankenhaus[/so]
Verfasst: Mi 16. Mär 2011, 10:48
von Kamler Johanssen
Original von Kauli
Der Parlamentspräsident meldet sich hiermit ab.
Als stellvertretender PP übernehme ich in diesem Fall so lange die Aufgaben des Parlamentspräsidenten.
[so]Ich lieg ganz überraschend im Krankenhaus[/so]
SimOff: Oh shit. Da wünsche ich gute Besserung, komm bald wieder.

Verfasst: So 27. Mär 2011, 21:21
von Helen Bont
Die Unionsregierung bringt folgende Vorlage zur Abstimmung ein:
Grundlagenvertrag zwischen der Demokratischen Union und der Föderalen Republik Andro
Präambel
Die Hohen Vertragsschließenden Mächte,
bestrebt, ihre Beziehungen auf eine solide Grundlage zu stellen,
geeint in dem Willen, durch friedliche Kooperation Frieden, Wohlstand und Sicherheit zu fördern,
überzeugt, dass Streitigkeiten und Konflikte friedlich zu lösen sind und
in gegenseitigem Respekt voreinander und in Anerkennung der staatlichen Souveränität und territorialen Integrität,
haben,
vertreten durch
Seine Exzellenz, dem Präsidenten der Föderalen Republik Andro
und
Seine Exzellenz, dem Unionspräsidenten der Demokratischen Union
sich auf folgenden Grundlagenvertrag geeinigt:
Artikel 1
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte erkennen einander als unabhängige Staaten an. Sie verpflichten sich insbesondere die staatliche Souveränität und die territoriale Integrität des jeweils anderen Vertragspartners zu achten.
(2) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte kommen überein, evnetuelle Differenzen, Streitigkeiten oder Konflikte nur friedlich und auf dem Verhandlungsweg zu lösen.
Artikel 2
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte kommen überein, Botschafter auszutauschen, die ihren Sitz am Sitz der jeweiligen Regierung haben werden.
(2) Die Botschafter und das übrige diplomatische Personal genießen diplomatische Immunität.
(3) Das Botschaftsgebäude darf nur nach Zustimmung durch den jeweiligen Botschafter von Sicherheitskräften oder anderen Vertretern von Behörden des jeweiligen Gastlandes betreten werden.
Artikel 3
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte sichern einander Amtshilfe in den Fällen von Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung.
(2) Personen, die auf dem Territorium des jeweils anderen Vertragspartners eine Tat begangen haben, die nach dessen Strafgesetzen strafbewehrt sind, müssen nur dann ausgeliefert werden, wenn diese Tat auch im Geltungsbereich der Strafgesetze des anderen Vertragspartners strafbewehrt sind.
(3) Personen, die auf dem Territorium des jeweils anderen Vertragspartners eine Tat begangen haben, die nach dessen Strafgesetzen strafbewehrt sind, müssen nur dann nicht ausgeliefert werden, wenn diese die Staatsbürgerschaft des Ausliefererstaates haben.
Artikel 4
(1) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte sind sich darin einig, gemeinsame Projekte der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Jugend- und Kulturarbeit, der Wirtschaft und Wissenschaft, des Verkehrs, des Post- und Fernmeldewesens, der Schifffahrt oder der Kriminalitätsbekämpfung anzustreben und in gesonderten Verträgen zu vereinbaren.
(2) Die Regelungen und Beschränkungen bei der Einreise von Staatsbürgern des jeweils einen Hohen Vertragspartners auf das Territorium des jeweils anderen Hohen Vertragspartners sollen möglichst vereinfacht werden.
(3) Hiervon unberührt sind Einreiseverbote, die im Rahmen von Strafprozessen durch Gerichte der Unterzeichnerstaaten gegen Bürger des jeweils anderen Vertragspartner verhängt wurden.
(4) Die Einreise von Staatsbürgern des jeweils anderen Hohen Vertragspartners darf in Krisen- oder Katastrophenfall zeitlich befristet ausgesetzt werden, wenn dies die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung erfordert. Über die Aussetzung ist der jeweils andere Vertragspartners unter Angaben der Gründe zu informieren. Nach Wegfall der Gründe für die Aussetzung müssen sämtliche Reisebeschränkungen wieder aufgehoben werden.
Artikel 5
Die Hohen Vertragsschließenden Mächte vereinbaren die Abhaltung von Regierungskonsultationen, die mindestens einmal abwechselnd in Andro und der Demokratischen Union stattfinden sollen.
Artikel 6
(1) Dieser Vertrag kann einseitig mit schriftlicher Begründung und einer zweiwöchigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Während dieser Frist sind klärende Gespräche zwischen den den Vertragsparteien zu führen.
(2) Die Vertragspartner kommen überein, dass Vorschläge zur Änderung des Inhalts sowie der Gültigkeit des Vertrages schriftlich dem Vertragspartner mitgeteilt werden und nur in beiderseitigem Einvernehmen getätigt werden können.
(3) Dieser Vertrag hat eine unbeschränkte Laufzeit.
(4) Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch die Vertragspartner und der Ratifizierung durch die dafür zuständigen Organe in Kraft.
(5) Mit Inkrafttreten dieses Grundlagenvertrags tritt das Exekutivabkommen zwischen der Regierung der Föderalen Republik Andro und der Regierung der Demokratischen Union vom 10.01.2011 außer Kraft
..., den .. . .. . 2011
Für die Demokratische Union
Für die Föderale Republik Andro
Verfasst: Mi 30. Mär 2011, 16:36
von Helen Bont
Die Unionsregierung stellt folgenden Beschlussentwurf zur Abstimmung:
[/QUOTE]
Verfasst: Do 31. Mär 2011, 15:02
von Kamler Johanssen
Ich stelle in Funktion als Abgeordneter den Antrag auf Aussprache zum Beschlussentwurf "Beschluss über die Aufhebung diplomatischer Verträge".