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Erleuchteter
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Registriert: Do 15. Mär 2007, 09:36
Original von SRM

Wie meinst? Im Vertrag steht die Fälligkeit des Entgelts, aber nicht, wie im Falle einer ausbleibenden Gehaltszahlung zu verfahren ist.
Na, dann wird gemahnt - und dann geklagt.
 

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Prof. Hajo Poppinga, VK.
Unionspräsident a.D.
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