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Verfasst: Mi 9. Mai 2007, 16:19
von Freiherr von Stern
Inzwischen wird ja schon der Gummiparagraph 129a ausgepackt.
Verfasst: Do 10. Mai 2007, 12:26
von Nina Rügen
Original von taz verboten
Guten Tag, meine Damen und Herren
Polizeirazzien. Hausdurchsuchungen. Globalisierungsgegner. Militanz. Terroristische Vereinigung. RAF. Gefangenenbefreiung. Strassenblockaden
Axel Springer. Bild-Zeitung. Die Welt.
Alles 30 oder 40 Jahre her?
Alles von heute. Und ab jetzt täglich in der
Rudi-Dutschke-Straße!
übrigens: verboten darf nicht tagesschau heissen
Verfasst: Do 10. Mai 2007, 13:54
von Fiete Schulze
Original von Konrad Grimm
So einige.
Soviel zur Freiheit der Ansichten, du Möchtegernliberaler.
Verfasst: Do 10. Mai 2007, 14:04
von William Butcher
Es kommt halt immer darauf an, wie man sein Ansichten vertritt.
Verfasst: Do 10. Mai 2007, 14:33
von Fiete Schulze
Original von William Butcher
Es kommt halt immer darauf an, wie man sein Ansichten vertritt.
... und deswegen reden wir dann wieder über Schießbefehle und Vergasungen?
Und ich lese hier Erklärungen von Sozialen Bewegungen, wie kommt man dann jetzt darauf, der Polizei in diesem Falle den Schießbefehl nahe zu legen?
Verfasst: Do 10. Mai 2007, 14:38
von William Butcher
Wahrscheinlich durch oberflächliches befassen mit dem Thema und dann den berühmten Kamm benutzen.
Verfasst: Do 10. Mai 2007, 14:55
von Oliver von Palm
Wenn man gewalttätige Demonstrationen zur Not gewaltsam beenden muss ist das legitim. Immerhin ist ja zu befürchten, dass die Menschen in der direkten Umgebung von Heiligendamm bei Ausschreitungen von Radikalen zu leiden haben werden.
Verfasst: Do 10. Mai 2007, 15:07
von kapuczynski
Gewaltsam sollte aber nicht heissen, sie zu vergasen.
Verfasst: Do 10. Mai 2007, 15:08
von Oliver von Palm
Nein.Aber ein Schießbefehl kann ggf. gerechtfertigt sein.
Verfasst: Do 10. Mai 2007, 15:11
von kapuczynski
Und wann genau? Wenn die Demonstranten den Zaun niederreissen, oder wann?