Original von Gerhard Cheman
Nun, wie gesagt, ich bin für einige Änderungen zum Thema Probezeit, Arbeitszeit und Kündigungsschutz.
Probezeit muss bis 6 Monate möglich sein, was nicht heisst, dass Betriebe diese auch ausnutzen müssen.
Befristete Arbeitsverträge sind nach meiner Ansicht bis zu einer Maximaldauer von 12 Monaten zu genehmigen.
Und durch eine Kündigungsfrist von 2 Monaten ermöglichen wir gerade dem Mittelstand und kleinen Betrieben flexiblere Lösungen und daher auch mehr Mut zu Neueinstellungen, was übrigens auch durch die verlängerte Probezeit und die Ausweitung der befristeten Arbeitsverträge möglich wäre.
Zum Thema Betriebsrat gäbe es von meiner Seite aus ebenfalls noch einige Änderungsvorschläge.
Ich schlage daher vor, da das Gesetz vorraussichtlich, egal wie der Freistaat Freistein abstimmt, hier mit einem Einspruch leben muss, das Gesetz nach einer Rücksendung durch uns, im Unionsparlament erneut zu beraten und zu bearbeiten und dann gemeinsam mit den Länderkollegen eine Lösung zu finden.
Was die Befristung von Arbeitsverträgen angeht, so ist eine Befristung von einem Jahr - der Gesetzentwurf spricht von 12 Monaten - bereits gegeben; eine Verlängerung bzw. ein erneuter befristeter Arbeitsvertrag nur einmal möglich. Auch hier ging es um eine ausgewogene Lösung sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Frau Unionskanzlerin Bont, liebe Helen, ich schätze die Initative der Unionsregierung sehr, dieses nötige und vom Sinn her sehr gute Gesetz auf den Weg gebracht zu haben. Allein das ist vielen anderen Vorgängerregierungen nicht gelungen. Ich bin auch ganz Deiner Meinung, dass dieses Gesetz zum gemeinsamen Miteinander auch beim Thema Arbeit sehr nötig ist.
Trotzdem finde ich es wichtig, daran nachzuarbeiten un dann kann man auch die formalen Fehler erneut beseitigen.
Ein Einspruch durch den Unionsrat kann in diesem Fall ein Gewinn für das Gesetz sein und keine reine Ablehung.
Der Freistaat Freistein wird also dem Gesetz in dieser Form nicht zustimmen.
Werte Ländervertreter, werter Herr Ministerpräsident, lieber Gerhard,
ich denke, dass gerade in den hier angesprochenen Punkten der Gesetzesentwurf eine sehr ausgewogene Position bezieht:
während der Erarbeitung des Referentenentwurfs im Unionskanzleramt stand auch die Dauer Probezeit zur Debatte. Dabei stellte sich die Frage nach der Praktikabilität für die Arbeitgeber auf der einen Seite und dem Bedürfnis der Arbeitnehmer nach Arbeitsplatzsicherheit auf der anderen Seite gegenüber. Es ging um die Frage, wie lange ein Arbeitgeber braucht, um einschätzen zu können, ob ein neu eingestellter Arbeitnehmer in der Lage ist, eine ihm zugewiesene Aufgabe zu erfüllen und auf der anderen Seite, wie lange es einem neu eingestellten Arbritnehmer zumutbar ist, in der Ungewissheit zu leben, fest eingestellt zu werden oder nicht. Das Unionskanleramt kam zu dem Schluss, dass vier Monate für den Arbeitgeber ausreichend und für den Arbeitnehmer zumutbar sind. Dieser Einschätzung wurde innerhalb des Kabinetts vom Unionsministerium für Wirtschaft, Finanzen, Arbeit und Soziales auch nicht widersprochen.
Was die Regelungen zu den Betriebsräten angeht, so ist auch hier auf Ausgeogenheit geachtet worden: auf der einen Seite üben die Arbeitgeber auch weiterhin die unternehmerische Enhtscheidungsgewalt über die unternehmerische Planung, Strategieentscheidung usw. aus. Auf der anderen Seite müssen wir anerkennen, dass es in jedem Betrieb immer zu Spannungen aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern kommen kann. Hier gilt es einen Modus der konstruktiven Konfliktlösung zu finden. Eine konstruktive Konfliktlösung ist aber nur möglich, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter zumindest in den Bereichen, die die Angelenheiten der Arbeitnehmer unmittelbar betreffen, auf gleicher Augenhöhe begegnen. Daher räumt der Gesetzentwurf dem Betriebsrat gewisse Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte ein.
Ich bin überzeugt, dass diese Regelungen für beide Seiten vorteilhaft sind: für die Arbeitgeber, weil sie klare Ansprechpartner und Rechtssicherheit bei der Frage der Mitbestimmung haben, aber auch für die Arbeitnehmer, die nun erstmals ihre Mitbestimmlungsrechte schwarz auf weiss gesetzlich verbrieft bekommen.
Meine Damen und Herren Ländervertreter,
es mag sein, dass das gesamte Gesetzgebungsverfahren, wie vom Kollegen Waylan-Majere moniert, nicht der Weisheit letzter Schluss ist, aber dieses Verfahren praktizieren wir nun weiss Gott nicht erst seit heute und kann meines Erachtens nicht als Ablehnungsgrund erhalten.
Weil der Gesetzentwurf ausgewogen und gut durchdacht ist, bitte ich noch einmal um Ihre Zustimmung.