Verfasst: Sa 24. Jul 2010, 11:50
*kneift die Augen zusammen und liest den Zettel laut vor*
Im Prinzip nur Zusammenfassung der Gesetze zwecks Übersichtlichkeit. Wichtigste inhaltliche Änderungen sind Besetzung des Unionsgerichtes im Berufungsverfahren mit nur noch zwei Unionsrichtern (Effizienzgründe, in Vergangenheit oft zu wenig Richter) und Einrichtung von Geschäftsstellen zur Antragseinreichung; die Anträge sollen nicht irgendwo eingereicht werden. Ansonsten nur hier und da leichte sprachliche Konkretisierungen. Alles andere bleibt aber beim alten. Gruß Hajo
