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Verfasst: Sa 17. Jul 2010, 15:46
von Kauli
Um mich mal selber zu zitieren:
Original von Kauli
So, das amtliche Endergebnis ist draussen.

Ich will hier nur noch mitteilen, dass ich überlege, kein vorläufiges Ergebnis zu veröffentlichen. Nachdem vor 2 oder 3 Wahlen bereits vereidigt wurde, bevor ich das amtliche Endergebnis bekannt gegeben wurde, hat jetzt jemand eine Klage dagegen eingereicht, bevor es festgestellt wurde. Und erschreckender finde ich, dass die Klage beim Unionsgericht angenommen wurde, ohne dass die Grundlage da war.

WIe dem auch sei, die Konsequenz ist für mich, dass ich nicht schon mal das vorläufige Ergebnis verkünde, sondern, das ich erst alle Überprüfungen vornehme und alles mit der Hand ausrechne und mich nicht darauf verlasse, dass mein Skript alles richtig macht. Die Verkündung verschiebt sich dann um 1-2 Tage.
Wahl zum 29. UP - Das vorläufige Ergebnis (02.11.2009 10:13)

Es gging dabei um diese beiden Vorfälle:

[Verfahren] Vereidigung der Abgeordneten des 26. Unionsparlaments Vorherige Vereidigung
ObUG 97/09 Einspruch gegen das amtliche Endergebnis der Wahl zum 29. Unionsparlament Klage

Wenn ihr mir aber versprecht, den lieben Onkel nicht zu ärgern und mit euren Klagen bis zur Feststellung des Ergebnisses zu warten, dann verrate ich auch diesmal schon vorher, wer wahrscheinlich drin ist...