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Verfasst: Sa 17. Jul 2010, 16:18
von SRM
Original von Palin Waylan-Majere
Grundsätzlich stimme ich der Intention des Vorschlags zu. Totes Kapital in den Wirtschaftskreislauf zurückzuholen ist absolut sinnvoll - ich befürworte das schon lange.
Das freut mich zu hören.
Man sollte die Verschollenheitserklärung jedoch so definieren, dass auch eine Kontaktierung der Person über eine gewisse Frist nicht möglich war. Wer jetzt eine ausländische Staatsbürgerschaft annimmt (oder behält) während er/sie die Ratelonische verliert, sollte nicht gleich sein Konto verlieren.
In diesem Fall hat dieser Bürger dafür Sorge zu tragen, dass er einen Einreiseantrag in der DU stellt und eindeutig identifizierbar ist.
Wir haben beispielsweise momentan auch den Fall, dass Geldwäsche im größeren Stil betrieben wurde. Hier sind wir in der Aufklärungsphase, können aber sicher sagen, dass das Geld aus dem Ausland in die DU geschleust wurde.
In jedem Fall ist es jedoch Aufgabe des Bürgers bzw. Ex-Bürgers die Unionsbank über den Wechsel seiner Nationalität zu informieren. Die Unionsbank hat hier sicherlich keine Holschuld, denn sie bietet eine kostenlose Dienstleistung an.
Wie wird diese Treuhandschaft denn geregelt?
Es wird ein separates Staatskonto angelegt werden, welches dem Unionsministerium für Wirtschaft, Finanzen und Soziales unterstellt wird. Auf dieses Konto laufen die betreffenden Transaktionen und sind so eindeutig und übersichtlich erkennbar.
Verfasst: Sa 17. Jul 2010, 16:18
von SRM
Original von Palin Waylan-Majere
Es kann ja trotzdem jemand weiterhin hier wohnen oder sich zumindest zeitweise hier aufhalten, ohne Staatsbürger zu sein.
Hierfür hat er im BNet einen Einreiseantrag zu stellen.
Verfasst: Sa 17. Jul 2010, 16:43
von Pandora Friedmann
Im Gesetzestext ist jedoch eindeutig von der Staatsbürgerschaft die Rede.
Verfasst: Sa 17. Jul 2010, 16:48
von SRM
Original von Pandora Friedmann
Im Gesetzestext ist jedoch eindeutig von der Staatsbürgerschaft die Rede.
In diesem Fall empfehle ich Ihnen die Lektüre des Zivilgesetzbuches, insbesondere der Bücher II und VI.
Verfasst: Sa 17. Jul 2010, 20:44
von Bodo von Kurzschluss
Original von SRM
Hierfür hat er im BNet einen Einreiseantrag zu stellen.
Wo steht denn, dass das so sein muss?
Verfasst: So 18. Jul 2010, 17:54
von Pandora Friedmann
Original von SRM
In diesem Fall empfehle ich Ihnen die Lektüre des Zivilgesetzbuches, insbesondere der Bücher II und VI.
Helfen Sie mir bitte auf die Sprünge...
Verfasst: So 18. Jul 2010, 17:57
von SRM
Original von Pandora Friedmann
Im Gesetzestext ist jedoch eindeutig von der Staatsbürgerschaft die Rede.
Wenn Sie mir eine konkrete Frage formulieren, kann ich diese auch beantworten.
Verfasst: So 18. Jul 2010, 18:00
von Pandora Friedmann
Herr Minister, Sie werfen mir das Brot krümelweise hin, sprechen davon, in den Büchern II und VI des Zivilgesetzbuches nachschauen zu sollen; ich möchte gern meine Bedenken entkräftet wissen, dass man als Person, die nicht mehr Staatsbürger der Demokratischen Union ist, aber dennoch ihr Eigentum nachweislich bewirtschaftet, enteignet wird.
Verfasst: So 18. Jul 2010, 18:06
von SRM
Original von Pandora Friedmann
Herr Minister, Sie werfen mir das Brot krümelweise hin, sprechen davon, in den Büchern II und VI des Zivilgesetzbuches nachschauen zu sollen; ich möchte gern meine Bedenken entkräftet wissen, dass man als Person, die nicht mehr Staatsbürger der Demokratischen Union ist, aber dennoch ihr Eigentum nachweislich bewirtschaftet, enteignet wird.
In §2 (2) des II. Buch des Zivilgesetzbuches ist das Prozedere bereits heute definiert:
(2) Das Gericht hat jedermann, der Nachricht über den Verschwundenen oder Abwesenden geben kann, in angemessener Weise öffentlich aufzufordern, sich binnen einer bestimmten, angemessenen Frist zu melden.
Wer sein Eigentum bewirtschaftet, wird hiervon durch das Gericht informiert. Eine formlose Information über den Verbleib der betroffenen Person genügt völlig. Wer also seinen Verpflichtungen nachkommt, hat nichts zu befürchten.
Verfasst: So 18. Jul 2010, 18:10
von Pandora Friedmann
Und was hat es mit dem Einreiseantrag zu tun, den Sie dem Vertreter der Unionsrepublik Heroth als Lösungsvorschlag angetragen haben?