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Verfasst: Mi 14. Jul 2010, 13:46
von Gerhard Cheman
hat in einem Wahllokal in Lüderitz (Freistein) soeben seine Stimme abgegeben.
Die Medienvertreter vor dem Wahllokal, die wissen wollten wen der Ministerpräsident Gerhard Cheman soeben gewählt hat bzw. wen er persönlich unterstützt, lies Cheman relativ wortlos aber doch gut gelaunt stehen.....

Verfasst: Mi 14. Jul 2010, 14:41
von Kauli
Wahlbeteiligung: 17 von 27 (62.96 %)

Verfasst: Do 15. Jul 2010, 00:00
von Kauli
Wahlbeteiligung: 19 von 27 (70.37 %)

Verfasst: Do 15. Jul 2010, 00:38
von Jan-Claudius von Blomkohl Cullen
Auch der Unionspräsident konnte ohne Probleme von seinem Wahlrecht gebraucht machen.

Verfasst: Do 15. Jul 2010, 00:53
von Hans Sack
ich habe außversehen eine stimme zu viel angeklickt. Da mein Wahlzettel ungültig ist möchte um eunen neuen bitten. Wenn eine neuaußstellung nicht möglich ist, teile ich meine wahl gern dem wahlleiter per Privatnachicht mit.

Verfasst: Do 15. Jul 2010, 05:30
von Kauli
Original von Hans Sack
ich habe außversehen eine stimme zu viel angeklickt. Da mein Wahlzettel ungültig ist möchte um eunen neuen bitten. Wenn eine neuaußstellung nicht möglich ist, teile ich meine wahl gern dem wahlleiter per Privatnachicht mit.
klick

Verfasst: Do 15. Jul 2010, 06:18
von Hans Sack
Es ist doch absolut geistlos, dummer Schwachsinn, einen Ungültigen wahlzettel als "gewählt" zu betrachten. Mein Wahlzettel war Ungültig das bedeutet er gilt nicht. Ich habe ein Wahlrecht und ich habe weder gültig gestimmt noch mich gültig enthalten. Ich verlange also einen neuen Stimmzettel, bez. die möglichkeit mein Wahlrecht gültig wahrzunemen. Alles andere währe bei der momentanen personnellen situation grob meinungsverzerrender unfug.

*so* Das währe ja absoluter Blödsinn. Wenn ich rl im wahlokal mich außversehen verschreibe bekomme ich auch einen neuen zettel. *so*

Verfasst: Do 15. Jul 2010, 07:01
von Kauli
Original von Hans Sack
Es ist doch absolut geistlos, dummer Schwachsinn, einen Ungültigen wahlzettel als "gewählt" zu betrachten. Mein Wahlzettel war Ungültig das bedeutet er gilt nicht. Ich habe ein Wahlrecht und ich habe weder gültig gestimmt noch mich gültig enthalten. Ich verlange also einen neuen Stimmzettel, bez. die möglichkeit mein Wahlrecht gültig wahrzunemen. Alles andere währe bei der momentanen personnellen situation grob meinungsverzerrender unfug.

*so* Das währe ja absoluter Blödsinn. Wenn ich rl im wahlokal mich außversehen verschreibe bekomme ich auch einen neuen zettel. *so*
Da ich im RL auch Wahlen leite, kann ich Ihnen versichern, das von mir keiner einen neuen Wahlzettel bekommt, der einen falschen Zettel in die Urne geworfen hat. Und das haben Sie bereits.

Verfasst: Do 15. Jul 2010, 07:23
von Jan-Claudius von Blomkohl Cullen
Ich erinner mich an einen Fall, als einer ausversehen bei der falscen Person das Kreuz gemacht hat und daraus dann bei einer sehr knappen Wahl diese Wahl entschieden worde, durch diesen "Unfall". So was passiert mal. Damit muss man leben. Es ist ärgerlich, aber im Nachhinein uns allen wieder Mal eine Ermahnung nicht bei allem überhastet zu sein und ebenso hebt dies auch nochmal den Charakter einer Wahl hervor, wo man eben sich mit einem besonderen Bewusstsein an die Wahlurne stellen sollte.

Verfasst: Do 15. Jul 2010, 08:50
von Bernardo Macaluso
Ich erinnere mich auch daran, dass so etwas schon einmal vorgefallen ist. Und ich meine, es war Herr Sack.

Dass man einem Parlamentarier ernsthaft erklären muss, dass ein ungültig abgegebener Wahlzettel trotzdem ein abgegebener Wahlzettel ist, ist schon traurig. Nun ja, der gute Herr wird uns ja nun in den kommenden Monaten erspart bleiben.