Seite 2 von 3

Verfasst: So 11. Jul 2010, 18:06
von Pandora Friedmann
Vielen Dank, Herr Minister, damit haben Sie die Darstellung Ihrer Inkompetenz abgerundet. Ich habe keine weiteren Fragen.

Verfasst: So 11. Jul 2010, 18:11
von Franz Sperling
Original von Pandora Friedmann
Vielen Dank, Herr Minister, damit haben Sie die Darstellung Ihrer Inkompetenz abgerundet. Ich habe keine weiteren Fragen.
Sind Sie jetzt eingeschnappt, weil ich Ihnen nicht nach dem Mund geredet habe?

Verfasst: So 11. Jul 2010, 18:24
von Joeli Veitayaki
Was die Vertretung von Roldem als verfassungswidrig ansieht, muss noch lang nicht auch verfassungswidrig sein. Die Unionsstreitkräfte sind dem Verteidigungsministerium unterstellt, daher obliegt die Weisungsbefugnis auch diesem Ministerium.

Aber in der Tat ist diese Verordnung nicht gesetzeskonform, weil es sich nicht grundsätzlich um eine Verordnung handelt, die der Organisation und Struktur der Obersten Unionsbehörden oder einer untergeordneten Behörde dient. Hier wird in der Tat zum Teil etwas geregelt, was in ein Gesetz gehört. Hier meine ich insbesondere § 1, §2 und § 4. Wohingegen § 5 und § 6 durchaus das Innenverhältnis der Streitkräfte entspricht und für eine Verordnung geeignet wäre. Bei § 3 müsste man Satz 1 und Satz 2 trennen.

Verfasst: So 11. Jul 2010, 18:37
von Pandora Friedmann
Original von Franz Sperling
Sind Sie jetzt eingeschnappt, weil ich Ihnen nicht nach dem Mund geredet habe?
Nein, ganz im Gegenteil. Sie haben durch Ihre Arroganz und Ihre Sachausführungen unter Beweis gestellt, dass Sie lediglich ein Verlegenheitskandidat für das Ministeramt sind.
Original von Joeli Veitayaki
Die Unionsstreitkräfte sind dem Verteidigungsministerium unterstellt, daher obliegt die Weisungsbefugnis auch diesem Ministerium.
Das ist richtig, aber Weisungsbefugnisse seitens des Ministeriums machen die Streitkräfte noch lang nicht zur obersten Unionsbehörde.

Verfasst: So 11. Jul 2010, 19:21
von Franz Sperling
Original von Pandora Friedmann

Nein, ganz im Gegenteil. Sie haben durch Ihre Arroganz und Ihre Sachausführungen unter Beweis gestellt, dass Sie lediglich ein Verlegenheitskandidat für das Ministeramt sind.

Das ist richtig, aber Weisungsbefugnisse seitens des Ministeriums machen die Streitkräfte noch lang nicht zur obersten Unionsbehörde.
Wann habe ich behauptet, dass die Unionsstreitkräfte für sich eine oberste Unionsbehörde darstellen? Wenn Sie nicht allzu große Schwierigkeiten mit dem geistigen Erfassen von Aussagen haben, werden Sie zur Kenntnis genommen haben, dass ich immer gesagt habe, dass die Uninosstreitkräfte ein Teil der Unionsbehörde Unionsverteidigungsministerium sind.

Verfasst: So 11. Jul 2010, 19:26
von Pandora Friedmann
Original von Franz Sperling
Wann habe ich behauptet, dass die Unionsstreitkräfte für sich eine oberste Unionsbehörde darstellen? Wenn Sie nicht allzu große Schwierigkeiten mit dem geistigen Erfassen von Aussagen haben, werden Sie zur Kenntnis genommen haben, dass ich immer gesagt habe, dass die Uninosstreitkräfte ein Teil der Unionsbehörde Unionsverteidigungsministerium sind.
Die Beleidigungen können Sie sich sparen. Wie kommen Sie darauf, die Streitkräfte wären Teil der obersten Unionsbehörde Unionsministerium der Verteidigung?

Verfasst: Fr 16. Jul 2010, 21:10
von Gerhard Cheman
Bild

Der zuständige Unionsminister bzw. die Unionsregierung wurde von mir nochmals auf die Beantwortung der letzten Nachfrage in dieser Sache hingewiesen.

Verfasst: Fr 16. Jul 2010, 22:53
von Freiherr zu Hochstett
*denkt sich als er die Anfrage im Fernsehen ansieht, dass er da eine ganz gute Kanzlei wüsste, die Republic of Roldem in dem Rechtsstreit vertreten würde ;)*

Verfasst: Mi 21. Jul 2010, 22:18
von Gerhard Cheman
Bild

Ich habe die Unionsregierung bzw. den zuständigen Unionsminister soeben erneut aufgefordert, die noch unbeantwortete Frage hier zu beantworten.

Verfasst: Do 22. Jul 2010, 21:01
von Franz Sperling
Herr Präsident, ich bin davon ausgegangen, dass die letzte Frage eine rethorische gewesen ist.
Meine Damen und Herren Ländervertreter, natürlich sind die Unionsstreitkräfte ein Teil der Unionsbehörde Unionsverteidigungsministerium. Aber selbst wenn man diese Ansicht nicht teilen sollte und die Unionsstreitkräfte als untergeordnete Behörde des Unionsverteidigungsministeriums ansehen sollte, so stellen die Unionsstreitkräfte das Ausführungsorgan des Unionsverteidigungsministeriums und sind als solches ein Teil von ihm. Sie unterstehen damit der Weisungs- und Regelungsbefugnis des Unionsverteidigungsministers.
In einem - ich glaube öffentlichen -Diskussionen wurde die Auffassung vertreten, wonach die Regelung, wonach die Soldatinnen und Soldaten der Unionsstreitkräfte den öffentlichen Personennahverkehr nutzen können, gegen das Haushaltsrecht des Parlaments verstoßen würde. Irgendwo wurde auch die Befürchtung geäußert, die Unternehmen, die im ÖPNV tätig sind, müssten ihre Dienstleistungen unentgetlich zur Verfügung stellen.
Beide Befürchtungen sind unbegründet. Denn erstens: sollte es tatsächlich zu Ausgaben kommen, wird das Unionsparlament in einem Nachtragshaushalt um Zustimmung gebeten werden, und zweitens bedeutet die kostenlose Nutzung des ÖPNV, dass die Soldaten die ihnen entstandenen Fahrtkosten von der Besoludngsstelle erstattet bekommen.
In diesem Zusammenhang danke ich Herrn Veitayaki für seine präzisen Anmerkungen - zwei Punkte habe ich bereits angesprochen.
Was § 4 der Verordnung angeht, so wird die hier enthaltene Bestimmung natürlich durch Artikel 17a Unionsverfassung eigehegt und stellt lediglich eine dienstinterne Präzisierung dergestalt dar, dass Soldaten nur dann herangezogen werden dürfen, wenn sie für die Aufgabe qualifiziert sind. und das auch in Falle von unterstützenden Maßnahmen die militärische Befehlskette gilt.