Seite 2 von 2

Verfasst: Fr 18. Jun 2010, 10:51
von Palin Waylan-Majere
Schrobi ist doch schon länger weg, Ashcraft wurde kürzlich ausgebürgert.

Verfasst: Fr 18. Jun 2010, 11:38
von Laura van Middelburg
Was die Frage offen lässt, ob er damit auch aus seinem Richteramt ausgeschieden ist. Die Staatsbürgerschaft i. S. d. Spielregeln ist dafür ja keine Voraussetzung (mehr). ;)

Verfasst: Mo 21. Jun 2010, 15:54
von von Romanow-Bernstein
*GÄHN*

Verfasst: Mo 21. Jun 2010, 16:23
von Ot Helfsen
So lange sollte der Staat dann aber auch so frei sein, und den freiwillig sich gestellt Habenden auf freien Fuß setzen. Er könnte dann auch in der Politik aushelfen und mit seiner Erfahrung für unterhaltsame Komponenten sorgen.

Verfasst: Mo 21. Jun 2010, 18:08
von von Romanow-Bernstein
Bin doch noch immer frei :) Scheinbar hat sich noch niemand bequemt sich meiner anzunehmen.

Verfasst: Mo 21. Jun 2010, 18:11
von Ot Helfsen
Original von von Romanow-Bernstein
Bin doch noch immer frei :) Scheinbar hat sich noch niemand bequemt sich meiner anzunehmen.
Unbürokratische Vorgehensweise. In diesem Falle sehr gut zu vertreten, denn Untersuchungshaft ohne Möglichkeit der Richterlichen Anhörung wäre auch nach rechtsstaatlichen Erfordernissen nicht in Ordnung.

*Reicht Herrn R-B ein alkoholfreies Relsieder Riedwasser*

Zum Wohle erst Mal wieder, junger Mann. :prost:

Verfasst: Mo 21. Jun 2010, 18:28
von von Romanow-Bernstein
Mhhmm :) Danke!

Verfasst: Mo 21. Jun 2010, 20:02
von Laura van Middelburg
Wie verhält es sich denn nun mit Herrn Prof. Schrobi? Dieser ist ja erkannbar noch in der Öffentlichkeit der Demokratischen Union präsent. Sofern er auch noch Unionsrichter ist, könnte er sich ja der Haftprüfungssache annehmen.

Verfasst: Mo 21. Jun 2010, 20:21
von Ot Helfsen
Original von Laura van Middelburg
Wie verhält es sich denn nun mit Herrn Prof. Schrobi? Dieser ist ja erkannbar noch in der Öffentlichkeit der Demokratischen Union präsent. Sofern er auch noch Unionsrichter ist, könnte er sich ja der Haftprüfungssache annehmen.
Er ist eine der Justiz-Legenden des Landes und würde wahrscheinlich von den meisten Einwohnern der DU jederzeit als ehrenamtlicher Aushilfs-Unionsrichter akzeptiert werden.

Verfasst: Mo 21. Jun 2010, 20:25
von Laura van Middelburg
Interessanterweise erwähnt die Unionsverfassung das Recht auf den gesetzlichen Richter nicht besonders. Ich würde es aber in jedem Fall aus Art. 16 Abs. 1 herleiten. Damit wäre ein "Aushilfs-Unionsrichter" ausgeschlossen.