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Unbürokratische Vorgehensweise. In diesem Falle sehr gut zu vertreten, denn Untersuchungshaft ohne Möglichkeit der Richterlichen Anhörung wäre auch nach rechtsstaatlichen Erfordernissen nicht in Ordnung.Original von von Romanow-Bernstein
Bin doch noch immer freiScheinbar hat sich noch niemand bequemt sich meiner anzunehmen.
*Reicht Herrn R-B ein alkoholfreies Relsieder Riedwasser*
Zum Wohle erst Mal wieder, junger Mann. :prost:
Ot Hennerk Helfsen
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Wie verhält es sich denn nun mit Herrn Prof. Schrobi? Dieser ist ja erkannbar noch in der Öffentlichkeit der Demokratischen Union präsent. Sofern er auch noch Unionsrichter ist, könnte er sich ja der Haftprüfungssache annehmen.
Laura van Middelburg

"In propatulo fori calidi solis in hirneam parvam porrigentur."

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Er ist eine der Justiz-Legenden des Landes und würde wahrscheinlich von den meisten Einwohnern der DU jederzeit als ehrenamtlicher Aushilfs-Unionsrichter akzeptiert werden.Original von Laura van Middelburg
Wie verhält es sich denn nun mit Herrn Prof. Schrobi? Dieser ist ja erkannbar noch in der Öffentlichkeit der Demokratischen Union präsent. Sofern er auch noch Unionsrichter ist, könnte er sich ja der Haftprüfungssache annehmen.
Ot Hennerk Helfsen
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Interessanterweise erwähnt die Unionsverfassung das Recht auf den gesetzlichen Richter nicht besonders. Ich würde es aber in jedem Fall aus Art. 16 Abs. 1 herleiten. Damit wäre ein "Aushilfs-Unionsrichter" ausgeschlossen.
Laura van Middelburg

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