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Verfasst: Mi 24. Mär 2010, 14:46
von Melissa Adelaide
Wann und wo gab es denn welche Vorschläge? Inwieweit unterschieden sich diese voneiander? Welche Kompromissvorschläge wurden erarbeitet, und welche Reaktionen gab es darauf?
Verfasst: Mi 24. Mär 2010, 15:06
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Eine fast dikatorische Machtausweitung auf eine Person, nein, dass kann nicht angehen.
Verfasst: Mi 24. Mär 2010, 15:15
von Melissa Adelaide
Diktatorisch? Nein, das trifft nun wirklich nicht zu.
Es besteht eine enge wechselseitige Abhängigkeit zwischen Unionspräsident und Unionsparlament: der Unionspräsident bestellt die Unionsregierung, das Unionsparlament kann sie stürzen. Der Unionspräsident kann Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen, das Unionsparlament kann sie aufheben. Das Unionsparlament kann (zusammen mit dem Unionsrat) Gesetze unabhängig vom Willen des Unionspräsidenten beschließen.
Der Unionspräsident hat zwar die Möglichkeit, in Reaktion auf Maßnahmen des Unionsparlaments dieses aufzulösen. Aber das bedeutet auch nur, letztlich dem Volk seine Politik zur Entscheidung vorzulegen. Hat er Pech, ist dieses nicht seiner Meinung und wählt ein Unionsparlament das noch weniger seine Politik unterstützt. Was soll er dann machen? Das Unionsparlament schon wieder auflösen? Unklug, da die Menschen ihre Meinung ja bereits geäußert haben. Und wenn er sich allzu sehr gegen den Willen der Bevölkerung auflehnt, riskiert er seine eigene Absetzung per Referendum.
Fazit: das vorgeschlagene System bietet ein empfindliches Geflecht wechselseitiger Einflüsse zwischen Exekutive und Legislative. Eine Diktatur ist eher das gegenwärtige System, in der ein Grüppchen von Parlamentariern Unionsparlament und Unionsregierung allein kontrolliert, ohne jederzeitiges Gegengewicht durch eine unabhängige Staatsgewalt und die Bevölkerung.
Verfasst: Mi 24. Mär 2010, 16:56
von Jan-Claudius von Blomkohl Cullen
Ein interessanter Vorschlag, doch fürchte ich, ist er im aktuellen Staatswesen der Demokratischen Union nicht angebracht. Theoretisch ist dies eine wirklich gute Idee, jedoch denke ich, dass man hier eine permanente Kontrolle braucht, sprich Leute die alles nachhalten was von den verschiedenen Mächten gemacht wird. Sollte eine Seite anfangen zu schludern und in eine gewisse Passivität zu verfallen, kippt das Machtgleichgewicht ungemein. Natürlich gibt es das Volk als Kontrolleur in letzter Instanz, aber wie schnell kann man davon ausgehen, kann da noch gehandelt werden? Damit dieses System funktionieren kann, denke ich, braucht es immer ein schnelles Handeln.
Verfasst: Mi 24. Mär 2010, 17:03
von Melissa Adelaide
Wenn eine Gewalt "schludern" hätten wir schlimmstenfalls auch nur das, was wir derzeit haben. Aktuell bestimmt die Mehrheit im Unionsparlament allein über alles. Nur kann niemand etwas dagegen tun. Im Reformvorschlag könnte der Unionspräsident ein untätiges Unionsparlament auflösen und die Bevölkerung einen untätigen Unionspräsidenten absetzen. Schlimmstenfalls hätte man eben nur ein handelndes Organ, das beide Funktionen - Exekutive und Legislative - ausübt, also wie bisher.
Ergo: Chance auf Verbesserung, keine Gefahr der Verschlechterung.
Verfasst: Mi 24. Mär 2010, 17:18
von Lord Macshire
Ts, hätte man ja wenigstens unter Zuhilfenahme entsprechender Medien visualisieren können.
Welche Rolle spielt denn in diesen Vorschlägen das ObUG ?
Verfasst: Mi 24. Mär 2010, 17:23
von Melissa Adelaide
Das Oberste Unionsgericht behält die Rolle bei, die es auch derzeit inne hat.

Verfasst: Mi 24. Mär 2010, 18:38
von Bernardo Macaluso
Original von Melissa Adelaide
Wann und wo gab es denn welche Vorschläge? Inwieweit unterschieden sich diese voneiander? Welche Kompromissvorschläge wurden erarbeitet, und welche Reaktionen gab es darauf?
Was haben Sie denn die letzten Jahre so in Ihren Morgenkaffee geschüttet, dass Sie das verpasst haben? Die wesentlichen Punkte Ihres Vorschlags liegen mindestens (!) schon seit der Konferenz zur Föderalismusreform von 2007 (!!!) auf dem Tisch.
Verfasst: Mi 24. Mär 2010, 19:24
von Melissa Adelaide
Ich habe davon seit rund 6 Wochen in der ganzen Diskussion noch nichts gehört. Und wir haben mittlerweile 2010. Scheinbar interessieren sich alle nur für die Frage, ob man ein Einkammerparlament mit 14 oder ein Zweikammerparlament mit je 7 Mitgliedern haben will. Dieses Problem sehe ich aber nicht als solches, Unionsparlament und Unionsrat haben jeder als separates Verfassungsorgan ihren Sinn. Nur das Amt des Unionspräsidenten hat in seiner aktuellen Gestaltung keinen Sinn, worüber aber zu wenig gesprochen wird. Das möchte ich ändern.
Verfasst: Mi 24. Mär 2010, 19:32
von Bernardo Macaluso
Original von Melissa Adelaide
Ich habe davon seit rund 6 Wochen in der ganzen Diskussion noch nichts gehört. Und wir haben mittlerweile 2010.
In den letzten sechs Wochen ist die Diskussion auch gar nicht fortgesetzt worden. Aber seit 2007 gab es ziemlich regelmäßig Gesprächsrunden zu dieser Frage, zuletzt den Verfassungskonvent der Unionsregierung, von dem man komischerweise auch nichts mehr gehört hat.