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Verfasst: Fr 12. Mär 2010, 00:40
von Pandora Friedmann
Friedmann sitzt kopfschüttelnd während der konstituierenden Sitzung im Plenum und denkt sich, die einen wollen das Verfahren straffen, die anderen verstehen das die parlamentarischen Regeln nicht und wollen sie deswegen verkomplizieren...

Verfasst: Fr 12. Mär 2010, 01:17
von Târâ Kasturbai Gyatso
§ 6 (1):

Aussprachen dauern mindestens drei Tage bzw. 72 Stunden.Die Dauer einer Aussprache bestimmt der Parlamentspräsident. Sie sollte jedoch in der Regel sieben Tage dauern. Kommen nach 24 Stunden keine weiteren Wortmeldungen zur Aussprache, so kann die Aussprache durch den Parlamentspräsidenten vor Ablauf der sieben Tagen beendet werden.

Verfasst: Fr 12. Mär 2010, 02:22
von Târâ Kasturbai Gyatso
§4 (9):

Das Parlament kann mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Stellvertreter des Parlamentspräsidenten wählen. Er übernimmt die Aufgaben des Parlamentspräsidenten in seiner Abwesenheit oder nach dessen Ausscheiden aus dem Amt. Bei unangekündigter Abwesenheit spätestens nach 48 Stunden. Die Bestimmungen der Verfassung, der Gesetze und dieser Geschäftsordnung zur Amtszeit des Parlamentspräsidenten gelten entsprechend. Sollte der stellvertretende Parlamentspräsident auch abwesend sein, wird er durch den (dienst-)älteste Abgeordneten vertreten. Bei unangekündigter Abwesenheit ebenfalls nach 48 Stunden.

Verfasst: Fr 12. Mär 2010, 03:35
von Târâ Kasturbai Gyatso
§ 1 (4):




Ist ein Abgeordnete 7 Tage oder länger abwesend, darf der Wahlvorschlagsträger, gemäß Wahlgesetz einen provisorischen Abgeordneten als Nachrücker ernennen, sollte der alte Abgeordnete ausgebürgert werden, wird dieser provisorische Abgeordnete dann voller Abgeordneter, kehrt der alte Abgeordnete aber zurück beendet dies seine provisorische Abgeordnetenschaft.

RE: [Aussprache] Geschäftsordnung

Verfasst: Fr 12. Mär 2010, 14:30
von Hajo Poppinga
Folgender Vorschlag bzgl der Vertretungsregelung:

§ 4 Aufgaben und Wahl des Parlamentspräsidenten
[...]
(10) Der Abgeordnete mit der niedrigsten Bürgernummer (Alterspräsident) führt die Amtsgeschäfte des Parlamentspräsidenten, wenn dieser mehr als drei Tage abwesend ist und der stellvertretende Parlamentspräsident die Übernahme der Amtsgeschäfte nicht binnen zwei Tagen im Parlament bekanntgemacht hat. Die Abwesenheit des Parlamentspräsidenten beginnt mit dessen ordnungsgemäßer Abmeldung oder nach einem Zeitraum von 48 Stunden ohne Wortmeldung im Parlament.

Verfasst: Fr 12. Mär 2010, 14:38
von Christopher Adomeit
Original von Târâ Kasturbai Gyatso
§ 1 (4):




Ist ein Abgeordnete 7 Tage oder länger abwesend, darf der Wahlvorschlagsträger, gemäß Wahlgesetz einen provisorischen Abgeordneten als Nachrücker ernennen, sollte der alte Abgeordnete ausgebürgert werden, wird dieser provisorische Abgeordnete dann voller Abgeordneter, kehrt der alte Abgeordnete aber zurück beendet dies seine provisorische Abgeordnetenschaft.
Na ob das verfassungskonform ist?
Jedenfalls bin ich gegen einen solchen Vorschlag. Wir sollten hier nicht mit "provisorischen" Abgeordneten arbeiten.

Verfasst: Fr 12. Mär 2010, 14:39
von Hajo Poppinga
Ist es nicht, gegen einen solchen Entzug hat der Abgeordnete Dowan schonmal erfolgreich geklagt. Ich denke nicht, daß wir uns mit solchen Obskuritäten hier aufhalten sollten, sondern vielmehr zügig die GO mit einer sinnvollen Vetretungsregelung für den Präsidenten verabschieden sollten um so schnell in die parlamentarische Arbeit starten zu können.

Verfasst: Fr 12. Mär 2010, 14:40
von Christopher Adomeit
Vielen Dank, Herr Kollege Poppinga, damit sprechen Sie mir aus der Seele.

RE: [Aussprache] Geschäftsordnung

Verfasst: Fr 12. Mär 2010, 22:43
von Hans Sack
Original von Hajo Poppinga
Folgender Vorschlag bzgl der Vertretungsregelung:

§ 4 Aufgaben und Wahl des Parlamentspräsidenten
[...]
(10) Der Abgeordnete mit der niedrigsten Bürgernummer (Alterspräsident) führt die Amtsgeschäfte des Parlamentspräsidenten, wenn dieser mehr als drei Tage abwesend ist und der stellvertretende Parlamentspräsident die Übernahme der Amtsgeschäfte nicht binnen zwei Tagen im Parlament bekanntgemacht hat. Die Abwesenheit des Parlamentspräsidenten beginnt mit dessen ordnungsgemäßer Abmeldung oder nach einem Zeitraum von 48 Stunden ohne Wortmeldung im Parlament.
Ich bin der Meinung das der Parlamentspräsident gewählt werden muss, Die "Niedrigste Bürgernummer" Hat nichts mit Kompetenz zu tuen.

Verfasst: Fr 12. Mär 2010, 22:46
von Palin Waylan-Majere
*Gelächter auf der Zuschauertribüne*