Verfasst: So 7. Mär 2010, 21:49
Da es ja nun doch Bestandteil dieser Diskussion geworden ist, habe ich einen Entwurf vorzulegen, der dieses Vorhaben verfassungstauglich gestaltet.
Gesetz zur Verfassungsergänzung
§1 - Grundsätzliches
(1) Dieses Gesetz dient dem Zweck eine Umstrukturierung des Vorsitzes im Abgeordnetenhaus zu ermöglichen.
(2) Dieses Gesetz ändert die Verfassung der Unionsrepublik Heroth.
§2 - Änderungen
(1) §13 wird ein Absatz (3) mit folgendem Wortlaut eingefügt.
“Bei Abwesenheit oder Verhinderung des Präsidenten übernimmt der Primo Ministro die Leitung der Sitzungen des Abgeordnetenhauses.”
(2) §13(1) wird wie folgt neu gefasst:
“Das Abgeordnetenhaus bestimmt aus seiner Mitte einen Präsidenten. Genaueres regelt die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses”
§3 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft
Dann wären aus meiner Sicht die Verfasssungsgrundlagen geschaffen und der PM als Stellvertreter festgesetzt.
Der Rest ist sache der GO
Gesetz zur Verfassungsergänzung
§1 - Grundsätzliches
(1) Dieses Gesetz dient dem Zweck eine Umstrukturierung des Vorsitzes im Abgeordnetenhaus zu ermöglichen.
(2) Dieses Gesetz ändert die Verfassung der Unionsrepublik Heroth.
§2 - Änderungen
(1) §13 wird ein Absatz (3) mit folgendem Wortlaut eingefügt.
“Bei Abwesenheit oder Verhinderung des Präsidenten übernimmt der Primo Ministro die Leitung der Sitzungen des Abgeordnetenhauses.”
(2) §13(1) wird wie folgt neu gefasst:
“Das Abgeordnetenhaus bestimmt aus seiner Mitte einen Präsidenten. Genaueres regelt die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses”
§3 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft
Dann wären aus meiner Sicht die Verfasssungsgrundlagen geschaffen und der PM als Stellvertreter festgesetzt.
Der Rest ist sache der GO