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Verfasst: Mo 1. Mär 2010, 16:55
von Joeli Veitayaki
Frage, habe ich eine aktuellere Ausführung des § 17 Absatz 1 des Wahlgesetzes übersehen, oder gilt noch dieses hier:
§ 17
(1) Die Anzahl der Sitze des Unionsparlamentes richtet sich im verfassungsmäßig vorgegebenen Rahmen nach der Anzahl der Bürger mit aktiven Wahlrecht. Für begonnene zwanzig Bürger mit aktivem Wahlrecht sind zwei Mandate zu vergeben. Hinzu kommen noch drei weitere Mandate.
Dann wären nämlich nur 7 UP-Sitze zu vergeben:

26 Wahlberechtigte: macht 4 Sitze, plus 3 zusätzliche Mandate = 7 Sitze !

Verfasst: Mo 1. Mär 2010, 16:59
von Hajo Poppinga
Der ist aktuell, wird aber durch Art. 26 V UVerf eingeschränkt.

Artikel 26 [...]
(5) Das Unionsparlament setzt sich aus elf bis 17 Mandaten zusammen. Näheres regelt ein Unionsgesetz.

Verfasst: Mo 1. Mär 2010, 17:07
von Pierre Lemarchal
Ein tolles Ergebnis.

Verfasst: Mo 1. Mär 2010, 17:30
von joukersendler
Ich hoffe nur das Abstimmungsverhalten verbessert sicht erheblich, ich hatte zwar kein Wahlprogramm wäre aber sicher bei 90%+ der Abstimmungen dabei gewesen ;)

Ham wir jetzt nur 10 Sitze? Oder sehe ich das falsch?
Wäre das nicht illegale nach Hajo, s.o.?

Verfasst: Mo 1. Mär 2010, 17:33
von Ot Helfsen
Original von joukersendler
Ich hoffe nur das Abstimmungsverhalten verbessert sicht erheblich, ich hatte zwar kein Wahlprogramm wäre aber sicher bei 90%+ der Abstimmungen dabei gewesen ;)
Sie sind ja Nachrücker und könnten sich mit Herrn Sack abwechseln. ;)
Ham wir jetzt nur 10 Sitze? Oder sehe ich das falsch?
Wäre das nicht illegale nach Hajo, s.o.?
Ich glaube es gibt rein formal 11 Sitze, die aren ja auch zu besetzen. Und einer davon kann von der KDU nicht besetzt werden. D.h. der 11. Sitz existiert formal - entsprechend der Unionsverfassung. Er ist aber unbesetzt. Das Mandat der KDU verfällt hingegen - entsprechend dem Wahlgesetz.

Verfasst: Mo 1. Mär 2010, 18:01
von Christopher Adomeit
Original von Pandora Friedmann
Zwei aktive Landespolitiker gehen nun auch ins Unionsparlament. Ob ich das gutheißen kann...?
Zumindest von einem der Landespolitiker kann ich sagen, dass er dem Ruf nach Manuri folgen wird.

Verfasst: Mo 1. Mär 2010, 18:13
von Joeli Veitayaki
Original von Hajo Poppinga
Der ist aktuell, wird aber durch Art. 26 V UVerf eingeschränkt.

Artikel 26 [...]
(5) Das Unionsparlament setzt sich aus elf bis 17 Mandaten zusammen. Näheres regelt ein Unionsgesetz.
Dann verstößt das Wahlgesetz gegen die Unionsverfassung, denn dann müsste man das anpassen. Seis drum, solln sich andere drum kümmern....

Verfasst: Mo 1. Mär 2010, 18:20
von Pandora Friedmann
Original von Christopher Adomeit

Zumindest von einem der Landespolitiker kann ich sagen, dass er dem Ruf nach Manuri folgen wird.
Tragisch, wirklich tragisch...

Verfasst: Mo 1. Mär 2010, 18:52
von Montgomery Scott
Ich gratuliere allen Gewählten herzlich und wünsche Ihnen bereits jetzt ein gutes Händchen bei der parlamentarischen Arbeit.
Original von Kauli
Nachdem diese Wahl über die Bühne gelaufen ist, möchte ich mal so in die Runde fragen, ob jemand ein Problem damit hat, wenn ich als Wahlleiter bei der 31. UP-Wahl kandidiere. Ich hab nämlich so langsam wieder Lust ;)
*so* Vielleicht löst Dich ja jemand als Wahlleiter ab ;) *so*

Verfasst: Mo 1. Mär 2010, 18:55
von Hajo Poppinga
Ergebnis in Prozenten:
KDU 45,04%
FLA 20,25%
LibLi 11,16%
FDU/LiLi 23,55%