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Verfasst: Mo 22. Feb 2010, 21:32
von Pierre Lemarchal
Original von SRM
Und eine solche Position bei den Linken? Respekt ;)
Haben Sie etwas gegen meine Meinung?

Verfasst: Mo 22. Feb 2010, 22:50
von SRM
Original von Pierre Lemarchal

Haben Sie etwas gegen meine Meinung?
Nein, ganz im Gegenteil. :)

Verfasst: Di 23. Feb 2010, 02:05
von Hans Sack
Also ich befinde die einrichtung eines Militaerischen Nachrichtendienstes als Sinnvoll. Allerdings verstehe ich auch die gegenargumente. Das Recht auf Privatsphaere ist in meinen Augen Unantastbar。

Eventuell sollten Wir einfach die Kompetenzen dieses Geheimdienstes Genauer Definieren so das sich dieser in seiner taetigkeit auch wirklich Auf Das Militaer Beschraenkt.

Verfasst: Di 23. Feb 2010, 17:09
von Helen Bont
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen,
da sich Unionsverteidigungsminister Graf von Falkenstein bis Freitag abgemeldet hat, erlaube ich mir, die Gesetzesbegründung vorzunehmen:

Wir alle wissen, dass das Militär, sowohl das Personal, wie auch seine Einrichtungen und Ausrüstungsgegenstände Ziel ausländischer Spionage sind. Auch wenn nicht immer konkrete Gefährdungen vorliegen, so besteht immer eine abstrakte Gefaährdungslage, die sich schnell in eine konkrete wandeln kann. Aus diesem Grunde sieht es die Unionsregierung - in diesem Fall zumindest die überwiegende Mehrheit der Minister- als unerlässlich an, Vorsorge zu treffen, um die Unionsstreitkräfte vor feindlicher ausländischer Agententätigkeit und eventuellen Sabotageakten zu schützen.
Die bereits vorgebrachten Einwände und Befürchtungen nimmt die Unionsregierung ernst. Das Unionskabinett hat sich bereits, auch dank der kritischen Stimme des Kollegen Rousseau-Mason, mit der Thematik Schutz der Privatsphäre beschäftigt. Wenn Sie sich aber zum Beispiel den in §4 klar definierten Aufgabenbereich ansehen, werden Sie feststellen, dass die Befürchtung, hier könnten unbescholtene Bürgerinnen und Bürger in das Visier eines Nachrichten- oder Geheimdienstes kommen, unbegründet ist.
Dass der MND nicht rechtswidrig agiert, darüber soll ein Kontrollgremium des Unionsparlaments wachen, dessen Mitglieder jederzeit Auskunft über die Art und den Umfang der Tätigkeiten verlangen können. Hinzu kommt noch die Kontrolle durch die Exekutive in Form von Unionskanzleramt und Unionsverteidigungsministerium.
Meine Damen und Herren, unsere Streitkräfte, unsere Soldatinnen und Soldaten, die unsere Freiheit, unseren Rechtsstaat und unseren Wohlstand Tag für Tag verteidigen, haben es verdient, dass wir, die politisch Verantwortlichen, alles in unserer Macht stehende tun, um die vor Spionage oder Sabotage zu schützen. Setzen Sie ein Zeichen der Solidarität mit diesen Frauen und Männern und stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu.
Ich danke Ihnen.

Verfasst: Di 23. Feb 2010, 18:11
von Tony Gold
Werte Kolleginnen und Kollegen,

einem derart unklar formulierten Gesetz kann ich nicht meine Zustimmung geben.

Verfasst: Di 23. Feb 2010, 18:25
von Helen Bont
Original von Tony Gold
Werte Kolleginnen und Kollegen,

einem derart unklar formulierten Gesetz kann ich nicht meine Zustimmung geben.
Wo sind denn Ihrer Meinung nach Unklarheiten?

Verfasst: Di 23. Feb 2010, 19:30
von Pierre Lemarchal
Original von Helen Bont

Wo sind denn Ihrer Meinung nach Unklarheiten?
Ist diese Frage Ernst gemeint?? Das fängt schon bei den Kontrollmechanismen an. Es ist ja toll, dass man hier ein Gremium einsetzt das mal nen Bericht fordern kann und diesen dann für sich behalten muss. Wo ist das denn bitte Kontrolle?

Außerdem ist das Gesetz viel zu allgemein gehalten. In dieser Form werde ich das Gesetz ablehnen.

Verfasst: Mi 24. Feb 2010, 14:45
von Tony Gold
Die Aufgaben, die Grenzen und auch die Mittel und Wege sind nicht mal annähernd genau genug definiert. Ein so wichtiges Gesetz kann man nicht so stehen lassen.

Verfasst: Mi 24. Feb 2010, 15:44
von Hans Sack
Nach naeherer ueberlegung bin ich auch zu dem einsichtigen schluss gekommen , das dieses Gesetz Definitiv genauer in seiner Kompetenz definiert werden muss.

Verfasst: Mi 24. Feb 2010, 15:46
von Hajo Poppinga
Original von Hans Sack
Also nach naehere ueber´legung bin ich asuch yu dem einsichtigem schluss gekommen , das dieses Gesety Definitiv genauer in seiner Kompetenz definiert werden muss.
Wie definiert man die Kompetenz eines Gesetzes?

Edit: Zitat eingefügt.