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Verfasst: Mi 20. Jan 2010, 16:20
von SRM
Original von Patrick Behrens-Nilsson
Nun, über die Zahl können wir diskutieren. Was eine Zusammenlegung angeht, so schätze ich die Lage im Moment so ein, dass dafür keine Mehrheit vorhanden ist. Daher erst einmal dieser Vorschlag, der uns zumindest schon einmal auf den richtigen Weg bringt.
Doch, ich bin mir sehr sicher, dass wir gerade jetzt einen sinnvollen Weg finden können. Das Unionsparlament umfasst lediglich noch die Hälfte der Sitze und da sollten wir doch einen Konsens hinbekommen ;)

Verfasst: Mi 20. Jan 2010, 16:25
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Nun, vielleicht irre ich mich ja auch mit meiner Einschätzung. ;)
Welches Modell einer Zusammenlegung präferieren Sie denn?

Kollegin Gyatso, wie stehen Sie zu einer Zusammenlegung und welches Modell präferieren Sie?

Verfasst: Mi 20. Jan 2010, 16:27
von SRM
Original von Patrick Behrens-Nilsson
Nun, vielleicht irre ich mich ja auch mit meiner Einschätzung. ;)
Welches Modell einer Zusammenlegung präferieren Sie denn?

Kollegin Gyatso, wie stehen Sie zu einer Zusammenlegung und welches Modell präferieren Sie?
Das von mir präferierte Modell sieht eine Gleichgewichtung der Kammern vor. Sieben Abgeordnete aus dem ehemaligen Parlament und sieben Abgeordnete aus dem ehemaligen Unionsrat (Ministerpräsidenten respektive Senatoren). Ich würde auch eine gerade Zahl der Abgeordneten wählen, um gesicherte Mehrheiten zu gewährleisten.

Verfasst: Mi 20. Jan 2010, 17:04
von Târâ Kasturbai Gyatso
Ich würde UP und UR getrennt lassen, aber Abgeordnete sollten auch Mitglied des UR und Mitglieder des UR sollten auch Mitglieder des UP sein dürfen. Außerdem sollten UP und UR dieselben Kompetenzen bekommen und sich einander kontrollieren, d.h. das UP muß Beschlüsse des UR zustimmen und der UR muß Beschlüsse des UP zustimmen.

Eventuell könnte man dann noch die Kompetenzen zwischen Union und Ländern neu regeln:

Ich würde es wir folgt regeln die Union darf alles im Rahmen der Menschenrechte und der Verfassung beschliessen. Und wenn die Länder weiterreichende Beschlüsse machen wollen können sie es machen, außer in den Bereichen Außenpolitik, Friedenspolitik & Grenzschutz (Verteidigungspolitik), Finanzpolitik und Justiz, die ausschließlich durch die Union geregelt werden dürfen, natürlich im Rahmen der Menschenrechte, der Unionsverfassung, der Unionsgesetze und der jeweiligen Länderverfassung.

Verfasst: Mi 20. Jan 2010, 17:08
von SRM
Original von Târâ Kasturbai Gyatso
Ich würde UP und UR getrennt lassen, aber Abgeordnete sollten auch Mitglied des UR und Mitglieder des UR sollten auch Mitglieder des UP sein dürfen. Außerdem sollten UP und UR dieselben Kompetenzen bekommen und sich einander kontrollieren, d.h. das UP muß Beschlüsse des UR zustimmen und der UR muß Beschlüsse des UP zustimmen.
Sind Sie ewiggestrig? Mit Ausnahme der Verwässerung der Trennung beider Kammern haben wir dieses Konstrukt bereits heute.

Verfasst: Mi 20. Jan 2010, 17:34
von Târâ Kasturbai Gyatso
Aber eine Zusammenlegung würde die Mehrheiten nicht vernünftig wiederspiegeln!

Verfasst: Mi 20. Jan 2010, 17:42
von Tony Gold
Ich mache von meinem Rederecht Gebrauch.
Eine Zusammenlegung hielte ich für sinnvoll. Hierbei könnte zeitgleich eventuell die Mitgliederzahl des Unionsparlaments reduziert werden, und man könnte UP und UR als gleichberechtigte Kammern über Gesetzentwürfe abstimmen lassen. Dies würde in meinen Augen durchaus auch die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Unionsländer erhöhen.

Verfasst: Mi 20. Jan 2010, 17:55
von Helen Bont
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen,
weder ist der Vorschlag für eine Verkleinerung des Unionsparlaments neu, noch sind es die Argumente, die dafür ins Feld geführt werden. Den Befürwortern einer Verkleinerung möchte ich zu bedenken geben: Wir haben jetzt schon das Problem, dass ein 11 Abgeordnete umfassendes Parlament das Wahlergebnis nicht mehr wiederspiegelt und den Wählerwillen nur noch verzerrt wiedergibt. Dass kurz nach der Wahl gegen die Sitzverteilung vor dem Unionsgericht geklagt wurde, zeigt, dass die Problematik im öffentlichen Bewusstsein angekommen ist.
Es wurde - auch öffentlich - beklagt, dass von 11 nur noch 6 Abgeordnete aktiv sind. Das ist ärgerlich - gar keine Frage. Es gibt aber keine Garantie dafür, dass von 6 Abgeordnete nur noch 3 Abgeordnete aktiv sein werden.

Dennoch möchte ich die Debatte um die Verkleinerung des Unionsparlament um einen Aspekt erweitern, die der katistianische Ministerpräsident Heen in der Öffentlichkeit angesprochen hat, als er sagte: "Wie wäre es zum Beispiel, wenn man sagt, dass das Parlament eine bestimmte Anzahl von Sitzen, die Stimmen der Abgeordneten aber entsprechend des Wahlergebnisses gewichtet wird?"
Ich denke, dass dies ein guter Vorschlag ist, um einer weiteren Realitivierung des Wahlergebnisses vorzubeugen - sowohl bezüglich der jetzigen Regelung als auch im Falle einer Verkleinerung der Abgeordnetenzahl.

Was die Zusammenlegung von Unionsparlament und Unionsrat angeht, habe ich bereits an anderer Stelle mich dazu geäußert.

Verfasst: Mi 20. Jan 2010, 18:38
von Heinrich Julius von Jagonburg
Es sollte immer mindestens 3 Plätze im Parlament geben, um Patt-Situationen zu vermeiden.

Verfasst: Mi 20. Jan 2010, 19:37
von Tony Gold
Original von Heinrich Julius von Jagonburg
Es sollte immer mindestens 3 Plätze im Parlament geben, um Patt-Situationen zu vermeiden.
Hier stimme ich zu. Weniger als 3 Personen wäre sehr bedenklich, auch wenn ich auch bei drei Leuten noch eine arge Machtkonzentration sehe. Als "Notlösung" aber meines Erachtens akzeptabel.