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Verfasst: So 22. Nov 2009, 03:15
von Francis Taubenschlag
Original von Amber Marie Ford
Die Bundesrepublik Deutschland beansprucht für sich, um des Menschens Willen zu existieren. Und zwar um jedes einzelnen (ihrer Staatsgewalt unterworfenen) Menschens Willen, der Mensch ist hier nicht als Gattung, sondern als Individuum zu verstehen. Daraus leitet sie ihre Legitimation ab.
Ja, Theorie bzw. Sonntagsartikel und Wirklichkeit bzw. politische Praxis sind ja öfter mal etwas auseinander. Aber dass die BRD auf dem Papier so christlich-individualethische Ansprüche hat, wusste ich bisher noch nicht.

Verfasst: So 22. Nov 2009, 09:19
von Tony Gold
Original von Kathryn Janeway
Die Wehrpflicht ist wegen Verstoßes gegen Art. 1 Abs. 1, Abs. 3 i. V. m. Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 iVm Art. 19 Abs. 2, Art. 79 Abs. 3 GG sowieso unzulässig. Sklavendienst lässt sich nicht mit Freiheit und Gerechtigkeit vereinbaren.
Wie kann bezahlte Arbeit denn Sklavendienst sein? Zudem gibt es ja ausreichend Alternativen : Zivildienst und K-Schutz nämlich. Wobei man mMn in beiden Bereichen mehr für die Allgemeinheit leistet als bei der Bundeswehr. Das ist auch der Grund weshalb ich selbst wohl K-Schutz im CBRN-Zug machen werde. Aber wo bitte sind in Deutschland dank Wehrpflicht Männer und Frauen gleich vor dem Gesetz? ;)

Verfasst: So 22. Nov 2009, 09:30
von Kathryn Janeway
1. Auch wenn der Wehrpflichtige bezahlt wird: Er kann nicht von sich aus den Wehrdienst kündigen, er kann nicht über die Höhe seines Soldes mitbestimmen, er darf nicht streiken etc. pp. Ergo: Er ist ein Leibeigener, über den sein Herr nach Gutsherrenart allein bestimmt. Er darf ihn ja sogar legal in den Tod schicken.

2. Ich habe nicht die Gleichheit vor dem Gesetz, sondern die Gleichberechtigung von Mann und Frau und das Diskriminierungsverbot angesprochen.

Verfasst: So 22. Nov 2009, 10:11
von Tony Gold
Original von Kathryn Janeway
1. Auch wenn der Wehrpflichtige bezahlt wird: Er kann nicht von sich aus den Wehrdienst kündigen, er kann nicht über die Höhe seines Soldes mitbestimmen, er darf nicht streiken etc. pp. Ergo: Er ist ein Leibeigener, über den sein Herr nach Gutsherrenart allein bestimmt. Er darf ihn ja sogar legal in den Tod schicken.

2. Ich habe nicht die Gleichheit vor dem Gesetz, sondern die Gleichberechtigung von Mann und Frau und das Diskriminierungsverbot angesprochen.
1. Das stimmt so nicht. Aus zuverlässiger Quelle (ehem. Fallschirmjäger, Einzelkämpfer, akt. Kasernenleiter) weiß ich dass Wehrpflichtige nach aktuell gültigem Recht in ihrer Wehrpflichtszeit nicht zu Auslandseinsätzen verpflichtet werden können. Erst wenn sie den Dienst freiwillig verlängern ist dem so. Und wie gesagt, man kann sich frei aussuchen ob man den Wehrdienst oder einen anderen Dienst für die Allgemeinheit antritt. Ergo wird auch die Freiheit nicht beschnitten, da man jederzeit den Dienst an der Waffe verweigern kann. Es gibt für garantiert beinahe jeden männlichen erwachsenen irgendeinen interessanten "Wehrdienstersatz", sei es ein Pflegeberuf, eine Tätigkeit im Rettungsdienst, ein Betreuungsdienst, ein Dienst für die Gemeinde, ein Hausmeisterjob (ja, auhc das machen Zivis) oder sei es die Mitarbeit in einer Schnelleingreifgruppe (oder wars ne Schnelleinsatzgruppe) [SEG] des DRK / der JUH / des MHD etc, oder sei es die Mitarbeit im K-Schutz des Bundes, zB in einem CBRN-Zug (vormals ABC-Zug).

Verfasst: So 22. Nov 2009, 10:15
von Kathryn Janeway
Das mit den Auslandseinsätzen ist mir bekannt, nur hat keiner davon geredet :rolleyes:.

Verfasst: So 22. Nov 2009, 10:39
von Tony Gold
Original von Kathryn Janeway
Das mit den Auslandseinsätzen ist mir bekannt, nur hat keiner davon geredet :rolleyes:.
Wohin sonst soll man einen Soldaten in den Tod schicken wenn nicht ins Ausland? Wie wahrscheinlich ist ein Kriegseinsatz in Deutschland?

Verfasst: So 22. Nov 2009, 10:41
von Kathryn Janeway
Es geht nicht um Wahrscheinlichkeit, es geht um prinzipielle Angelegenheiten.

Verfasst: So 22. Nov 2009, 11:00
von Tony Gold
Und prinzipiell sind Leute die sich freiwillig für den Wehrdienst entscheiden (und das tun sie, denn es gibt ja bekannte Alternativen) nicht wesentlich mehr gefährdet als jeder andere auch. Klar kann es im Wehrdienst durchaus auch zu UNfällen kommen - das kann es in der Schreinerlehre zB aber auch. Das Argument "in den Tod schicken" kannst du nicht zählen. Allgemein noch ne Frage : Ist für dich Zivil- und K-Schutz-Dienst auch Sklavenarbeit oder nur der Wehrdienst?

Verfasst: So 22. Nov 2009, 11:25
von Kathryn Janeway
Original von Tony Gold
Und prinzipiell sind Leute die sich freiwillig für den Wehrdienst entscheiden (und das tun sie, denn es gibt ja bekannte Alternativen) nicht wesentlich mehr gefährdet als jeder andere auch. Klar kann es im Wehrdienst durchaus auch zu UNfällen kommen - das kann es in der Schreinerlehre zB aber auch. Das Argument "in den Tod schicken" kannst du nicht zählen. Allgemein noch ne Frage : Ist für dich Zivil- und K-Schutz-Dienst auch Sklavenarbeit oder nur der Wehrdienst?
Es ist egal, ob du nun den Wehrdienst, Zivildienst oder K-Schutz machst: Du hast nicht die Alternative, gar nichts davon zu machen und damit ist es alles Sklavendienst. Weil es auf Zwang beruht.

Verfasst: So 22. Nov 2009, 12:46
von Sven Wenzel
Also, ob die Wehrpflicht jetzt Sklavendienst ist, möchte ich in seiner Drastik mal nicht so unterschreiben. Dass sie aber verfassungsrechtlich immer noch recht fragwürdig und damit auch abgeschafft gehört, das findet auch meine Zustimmung. Und ja, damit wird auch der Zivildienst oder andere Ersatzdienste abgeschafft. Gründe dafür wurden hier schon genannt. Männer und Frauen werden nicht gleichermaßen herangezogen, die fehlende Wehrgerechtigkeit, all das würde die ersatzlose Streichung des Pflichtdienstes vollkommen rechtfertigen.
Zudem sind es noch andere Gründe die für die Einführung einer Berufsarmee sprechen. Sie kann man wesentlich effektiver und mobiler ausgestalten.

Fazit: Der Pflichtdienst muss weg!