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Verfasst: Do 5. Nov 2009, 01:29
von Palin Waylan-Majere
Ohne groß auf diese Schimpftirade einzugehen, verweise ich auf die Verfassung und das Wahlgesetz:
Verfassung
Artikel 26 – Wahl und Zusammensetzung des Unionsparlamentes
(1) Die Wahl des Unionsparlaments erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Näheres regelt ein Unionsgesetz.

Wahlgesetz
§ 9
Das Unionsparlament der Demokratischen Union RXXXlon wird , von den Wahlberechtigten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit freien Listen gewählt.
Bedeutung der Verhältniswahl

Es handelt sich also ganz gewiss nicht um eine Personalwahl. Dies schlägt sich auch in der Sitzzuteilung nieder:
Wahlgesetz §17
(2) Die Zuteilung der Parlamentssitze auf die einzelnen Wahlvorschläge erfolgt nach dem Verfahren nach St. Laguë/ Schepers. Dafür werden jeweils die auf die Kandidaten eines Wahlvorschlages entfallenden Stimmen addiert. Würde das letzte zu verteilende Mandat auf mehrere, Wahlvorschläge entfallen, entscheidet das vom Unionswahlleiter zu ziehende Los.
(3) Die nach Absatz 2 auf einen Wahlvorschlag entfallenden Sitze werden den auf ihm verzeichneten Kandidaten in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen zugewiesen. Haben mehrere Kandidaten die gleiche Anzahl an Stimmen erhalten, entscheidet ihre Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag.
Konkretes Beispiel anhand der Grünen: wären alle Stimmen der Grünen für Freiherr von Stern abgegeben worden, so säße Sven Wenzel als zweiter auf der Liste dennoch im Unionsparlament, da dem Wahlvorschlag 2 Sitze zustehen. Darum ist auch Hajo Poppinga draußen, obwohl er persönlich mehr Stimmen erreicht hat als zum Beispiel Fiete Schulze - der KDU stehen nur zwei Sitze zu und da Graf Falkenstein und Helen Bont jeweils mehr Stimmen als Hajo Poppinga erreicht haben, bleibt er außen vor.

Verfasst: Do 5. Nov 2009, 01:37
von Hans Sack
Also wie gesagt meine Mienung ist gebildet.

Es wäre noch Praktisch noch die Meinung der anderen Ratsmitglieder zu erfahren.

Verfasst: Do 5. Nov 2009, 01:38
von Palin Waylan-Majere
Mir ist Ihre Meinung mittlerweile wohlbekannt, sie beruht jedoch auf falschen Annahmen. Ich bitte dies in die Überlegungen einfließen zu lassen.

Verfasst: Do 5. Nov 2009, 06:42
von Gerhard Cheman
Ich bin ebenfalls gegen die Zersplittung des Parlaments und die Ungleichbehandlung bei dieser Wahl bzw. bei den Wahlen.
Es kann, wie hier schon erwähnt, nicht sein, dass z. B. die Liste der KDU mit den über 90 Stimmen nur einen Sitz mehr hat, als eine Partei mit ca. 20 Stimmen.
Irgendwas läuft da dann falsch, da stimme ich zu.
Ob das d'Hondt System hier das Richtige ist, müsste man evtl. noch diskutieren bzw. auch weitere Meinungen einholen.
Das sich etwas ändern muss sehe ich aber ganz genauso und unterstütze somit den Antrag zumindest teilweise.

Verfasst: Sa 7. Nov 2009, 21:30
von Christopher Adomeit
Ich signalisiere meine voraussichtliche Zustimmung für diesen Antrag. Die Verteilung bei dieser Parlamentswahl hat erneut sehr deutlich gemacht, dass das bisherige Wahlsystem nicht mehr den veränderten Anforderungen entspricht, die inzwischen an die Politik der Demokratischen Union gestellt werden.

Dabei geht es nicht nur um die Fairness der Bewertung von Stimmanteilen; es geht auch darum, dass die Demokratische Union schon seit längerer Zeit nur noch schwer regiergbar ist, da durch die Beteiligung von Einzellisten Koalitionen gebildet werden müssen, denen oftmals viele Partner angehören. Dass es bei einer viermonatigen Amtsperiode einer Unionsregierung inzwischen fast die Regel ist, dass mehrere Wochen Koalitionsverhandlungen geführt werden müssen, steht in keinem Verhältnis zu den Anforderungen, die an die Politik unseres Landes gestellt werden müssen.

Verfasst: So 8. Nov 2009, 15:11
von Heinrich Julius von Jagonburg
Vollste Zustimmung meinerseits.

RE: [Aussprache] Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes

Verfasst: Di 10. Nov 2009, 10:01
von Palin Waylan-Majere
Um Unklarheiten zu vermeiden, habe ich noch eine kleine Änderung an § 1 vorgenommen:
Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes

§ 1
Der § 12 (1) des Wahlgesetzes wird wie folgt neu gefasst:
"(1) Eine gültiger Wahlvorschlag muss mindestens zwei Personen umfassen, die das passive Wahlrecht besitzen."

§ 2
Der § 17 (2) des Wahlgesetzes wird wie folgt neu gefasst:
"(2) Die Zuteilung der Parlamentssitze auf die einzelnen Wahlvorschläge erfolgt nach dem Verfahren nach d'Hondt. Dafür werden jeweils die auf die Kandidaten eines Wahlvorschlages entfallenden Stimmen addiert. Würde das letzte zu verteilende Mandat auf mehrere Wahlvorschläge entfallen, entscheidet das vom Unionswahlleiter zu ziehende Los."

§ 3
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Da ansonsten die Argumente ausgetauscht scheinen, würde ich um die Einleitung der Abstimmung bitten.

Verfasst: Di 10. Nov 2009, 17:39
von Joeli Veitayaki
Als noch amtierender Unionsminister für die Justiz empfehle ich, dass nicht das Los, sondern zunächst die Listenplatzierung entscheiden sollte.

Verfasst: Di 10. Nov 2009, 17:57
von Palin Waylan-Majere
Wahlvorschläge sind die Listen. Der Fall mit dem Los tritt äußerst selten auf (die Passage wird auch gar nicht geändert, es geht in dem Absatz nur um Sainte-Lague vs. d'Hondt), er wäre aber immernoch besser als bei Stimmengleichheit die zuerst eingereichte Liste zu bevorzugen.

Verfasst: Di 10. Nov 2009, 18:30
von Joeli Veitayaki
Nicht die zuerst eingereichte Liste habe ich gemeint, sondern die Platzierung. Also wenn quasi MacMüller und von Maier jeweils auf 20 Stimmen kämen und MacMüller in seiner Liste auf Platz 3, von Maier auf seiner Liste auf Platz 2 geführt würde, dann wäre von Maier wegen der besseren Platzierung vorrangig ins Parlament einzuweisen, äh zu entsenden.