Verfasst: Do 5. Nov 2009, 01:29
Ohne groß auf diese Schimpftirade einzugehen, verweise ich auf die Verfassung und das Wahlgesetz:
Es handelt sich also ganz gewiss nicht um eine Personalwahl. Dies schlägt sich auch in der Sitzzuteilung nieder:
Bedeutung der VerhältniswahlVerfassung
Artikel 26 – Wahl und Zusammensetzung des Unionsparlamentes
(1) Die Wahl des Unionsparlaments erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Näheres regelt ein Unionsgesetz.
Wahlgesetz
§ 9
Das Unionsparlament der Demokratischen Union RXXXlon wird , von den Wahlberechtigten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit freien Listen gewählt.
Es handelt sich also ganz gewiss nicht um eine Personalwahl. Dies schlägt sich auch in der Sitzzuteilung nieder:
Konkretes Beispiel anhand der Grünen: wären alle Stimmen der Grünen für Freiherr von Stern abgegeben worden, so säße Sven Wenzel als zweiter auf der Liste dennoch im Unionsparlament, da dem Wahlvorschlag 2 Sitze zustehen. Darum ist auch Hajo Poppinga draußen, obwohl er persönlich mehr Stimmen erreicht hat als zum Beispiel Fiete Schulze - der KDU stehen nur zwei Sitze zu und da Graf Falkenstein und Helen Bont jeweils mehr Stimmen als Hajo Poppinga erreicht haben, bleibt er außen vor.Wahlgesetz §17
(2) Die Zuteilung der Parlamentssitze auf die einzelnen Wahlvorschläge erfolgt nach dem Verfahren nach St. Laguë/ Schepers. Dafür werden jeweils die auf die Kandidaten eines Wahlvorschlages entfallenden Stimmen addiert. Würde das letzte zu verteilende Mandat auf mehrere, Wahlvorschläge entfallen, entscheidet das vom Unionswahlleiter zu ziehende Los.
(3) Die nach Absatz 2 auf einen Wahlvorschlag entfallenden Sitze werden den auf ihm verzeichneten Kandidaten in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen zugewiesen. Haben mehrere Kandidaten die gleiche Anzahl an Stimmen erhalten, entscheidet ihre Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag.