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Verfasst: Mi 28. Okt 2009, 16:28
von William C. Ashcraft
Ich denke die juristische Reputation des Herrn Poppinga ist unbestritten und bedarf daher, zumal es nicht Gegenstand der Verhandlung ist, keiner Erläuterung.

Möchten Sie sich nun zur Sache einlassen oder nicht?

Verfasst: Mi 28. Okt 2009, 16:35
von Hajo Poppinga
Original von Lord of Macshire
Der "Beklagte" möchte von dem "Kläger" gerne wissen, welche "iuristische" Ausbildung er absolviert hat oder wie er auf die Idee kommt, einen Namen als "Sache" zu bezeichnen-
Der Beklagten empfehle ich einen Blick in die Klageschrift und in das ZGB.

Verfasst: Mi 28. Okt 2009, 16:44
von Lord Macshire
Original von William C. Ashcraft
Möchten Sie sich nun zur Sache einlassen oder nicht?
Ja. Ich hätte gerne Beweise für die vom Kläger vorgebrachten Behauptungen. Jene müssen wir wohl entgangen sein. Davon abgesehen, daß ich an der gesamten iuristischen Subsumtion zweifele.

Verfasst: Mi 28. Okt 2009, 16:50
von Hajo Poppinga
Alles wesentliche ist in der Klageschrift enthalten. Auf Entgegnungen darauf lasse ich mich gerne ein.

Verfasst: Mi 28. Okt 2009, 16:54
von Lord Macshire
Ja, dann legen Sie mal Beweise vor. Macht man das nicht so vor Gericht ?

Verfasst: Mi 28. Okt 2009, 19:01
von Hajo Poppinga
Original von Lord of Macshire
Ja, dann legen Sie mal Beweise vor. Macht man das nicht so vor Gericht ?
Für gewöhnlich erwidern Sie auf meine Klageschrift. Wenn Sie mir etwas Konkretes erwidern, folge ich gern.

Verfasst: Mi 28. Okt 2009, 20:40
von Lord Macshire
Was soll ich denn erwidern ? Muß ich jetzt Ihre Behauptungen widerlegen ? Merkwürdige Form der Beweislastumkehr. Normalerweise muß der "Kläger" seine Behauptungen beweisen.

Verfasst: Do 29. Okt 2009, 08:30
von William C. Ashcraft
Vielleicht sollten Sie zunächst einmal darlegen, wieso der Name aus Ihrer Sicht nicht im Eigentum der Klägerin steht

Eventuell wäre es vielleicht angeraten, einen Prozessbevollmächtigten zu bestellen.

Verfasst: Sa 31. Okt 2009, 16:57
von William C. Ashcraft
Möchte sich die Beklagte zur Sache einlassen?

Verfasst: Mi 4. Nov 2009, 13:07
von Hajo Poppinga
Die Beklagte ist offenbar unwillens am Prozeß zu partizipieren. Ich beantragte daher Fristsetzung zur Einlassung.