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Verfasst: Mo 26. Okt 2009, 13:15
von Patrick van Bloemberg-Behrens
In Kamahamea trainiert ein gewisser Veitayaki die Rainbow Kickers ;)

Verfasst: Mo 26. Okt 2009, 15:11
von Joeli Veitayaki
Mein mißratener Sohn aus einer früheren ehelichen Liason. Der hatte sich nach der Enterbung in Toto van Harry umbenannt :D

Verfasst: Mo 26. Okt 2009, 15:12
von SRM
Original von Joeli Veitayaki
Mein mißratener Sohn aus einer früheren ehelichen Liason. Der hatte sich nach der Enterbung in Toto van Harry umbenannt :D
Du hast deinen Sohn enterbt, weil er Regenbogenfarben mag? :D

Verfasst: Mo 26. Okt 2009, 15:15
von Joeli Veitayaki
Nö, weil er bei der Konkurrenz arbeitete ;)

Verfasst: Mo 26. Okt 2009, 21:42
von pjotr
Original von Heinrich Julius von Jagonburg
jeder einigermaßen gute Anwalt, und Graf von Falkenstein besitzt dieser Mehrere
Jaja, das gute alte Besitzrecht in Imperia

Verfasst: Sa 12. Feb 2011, 18:40
von Armin Schwertfeger
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Manuri, den 12.02.2011

Einstellungsverfügung

Der Unionsanwaltschaft verfügt hiermit:

1. Das Ermittlungsverfahren gegen Prof. Prof. Pjotr Jerkov auf der Grundlage der am 25.10.2009 bei der Unionspolizei eingegangenen Anzeige von Johannes Georg Graf von Falkenstein wird eingestellt.




2. Die Unionsanwaltschaft erhebt keine Klage vor dem Unionsstrafgericht.

Begründung:

a) Die Unionsanwaltschaft konnte aus den vorliegenden Unterlagen und den eigenen Ermittlungen strafrechtlich relevante Umstände oder Handlungen nicht in ausreichender Hinsicht erkennen, wonach ein strafgerichtliches Verfahren als aussichtsreich zu halten wäre.

b) Nach den Erkenntnissen der Unionsanwaltschaft sind die von Herrn Jerkov gemachten und vom Anzeigeerstatter als Beweise zitierte Äußerung nicht derart ehrverletzend, dass sie eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne darstellen. Die im Rahmen einer Diskussion getätigte Äußerung kann nach Ansicht der Unionsanwaltschaft nur als grobe Unhöflichkeit oder Taktlosigkeit gewertet werden. Somit gibt es keine ausreichenden Beweise oder Indizien für die Erfüllung des Tatbestands der Beleidigung nach § 66 StGB durch Herrn Jerkov.

Das Ermittlungsverfahren wird daher nach § 5 (1) StPG eingestellt und eine Klageerhebung wird unter Verweis auf § 8 (1) StPG abgelehnt.

Die Unionsanwaltschaft weist hiermit den Anzeigeerstatter auf die Möglichkeit einer Privatklage vor dem Unionsgericht für Strafsachen auf der Grundlage von § 8a StPG (eingefügt durch § 2 des "Änderungsgesetzes zur Einführung von Privatklagen ind die Strafprozessordnung" - UGBl 2010/17) hin.

Armin Schwertfeger
Oberster Unionsanwalt