Verfasst: So 11. Okt 2009, 17:07
Ich lege folgenden Entwurf vor:
Satzung der Konservativen Imperianischen Reichsallianz (KIRA)
§ 1 Zweck
Die Satzung der Konservativen Imperianischen Reichsallianz regelt die Struktur und innerparteiliche demokratische Organisation des Landesverbandes Imperia der Konservativ-Demokratischen Union.
§ 2 Aufgabe, Name und Sitz
(1) Die Konservativen Imperianischen Reichsallianz ist der Landesverband der Konservativ-Demokratischen Union (KDU) in der Republik Imperia. Sie ist als solcher die Zusammenfassung aller Mitglieder der Konservativ-Demokratischen Union in der Republik Imperia. Sie will das öffentliche Leben im Dienst der Bürger und des Vaterlandes aus christlicher Verantwortung und nach dem christlichen Sittengesetz auf der Grundlage der persönlichen Freiheit und des sozialen Rechtsstaates demokratisch gestalten.
(2) Der Landesverband Imperia führt den Namen Konservative Imperianische Reichsallianz (KIRA) im Sinne von §2 (2) der Satzung der KDU.
(3) Der Sitz des Landesverbandes ist Mixoxa.
§ 3 Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft
Der Erwerb der Mitgliedschaft wird durch §3 und §5 der Satzung der KDU geregelt.
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Rechte und Pflichten der Mitglieder werden durch §4 der Satzung der KDU geregelt.
§ 5 Organe
Organe der Konservativen Imperianischen Reichsallianz sind
a) der Imperialkongress,
b) der Imperialvorstand
§ 6 Imperialkongress
(1) Der Imperialkongress ist das oberste Organ der Konservativen Imperianischen Reichsallianz.
(2) Der Imperialkongress tagt ständig und zu speziellen Anlässen.
(3) Teilnahme- und stimmberechtigt bei den Imperialkongress sind alle Mitglieder des Landesverbandes. Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme. Stimmübertragungen sind nicht zulässig.
(4) Der Imperialkongress ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
(5) Der Imperialkongress fasst Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, soweit die
Satzung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Ist in den Satzungen der
Partei und in den gesetzlichen Vorschriften eine bestimmte Mitgliederzahl für die
Beschlussfassung oder eine Wahl festgelegt, hat der Versammlungsleiter durch ausdrückliche Erklärung festzustellen, dass die vorgeschriebene Mitgliederzahl
anwesend ist und die Zustimmung der erforderlichen Mehrheit vorliegt.
(6) Der Imperialvorstand kann zu bestimmten Themen, kurzfristige öffentliche Parteitage organisieren.
§ 7 Imperialvorstand
(1) Der Imperialvorstand besteht aus dem Imperialvorsitzenden und dem stellvertretenden Imperialvorsitzenden.
(2) Der Imperialvorstand wird aus der Mitte des Imperialkongresses mit einfacher Mehrheit gewählt. Die Amtszeit des Imperialvorstandes beträgt 6 Monate.
(3) Die Wahl findet per Akklamation statt oder auf Antrag eines Mitgliedes in einer geheimen Wahl. Zu dieser muss ein Wahlleiter gewählt werden, welcher selber nicht für das Amt kanidieren darf. Es kann auf einen Wahlleiter aus einem anderen Landesverband zurückgegriffen werden.
(3) Der Imperialvorstand kann in einem Misstrauensantrag abgewählt werden. Um einen Misstrauensantrag zur Abstimmung zu bringen müssen sich 3 von 4 Mitgliedern dafür aussprechen.
(4) Dem Imperialvorstand wurde das Misstrauen ausgesprochen, wenn sich die Mehrheit der Mitglieder, in einer geheimen Abstimmung, dazu entschließen.
(5) Die Amtszeit eines Mitgliedes des Vorstandes endet durch Tod, Rücktritt, Austritt aus der Konservativ-Demokratischen Union, Austritt aus der Konservativen Imperianischen Reichsallianz durch Wechsel Landesverbandes, Wahl eines neuen Imperialvorsitzenden oder durch einen Misstrauensantrag.
§ 8 Aufgaben des Vorstandes
(1) Der Imperialvorsitzende vertritt den Verband nach außen und ist dessen juristischer Vertreter. Des Weiteren obliegt ihm die Finanzaufsicht, die programmatische Ausrichtung und die Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner.
(2)Der stellvertretende Imperialvorsitzende vertritt den Unionsvorsitzenden bei Abwesenheit. Ihm obliegen die Koordination der Mitgliederstrukturen und deren Einheit.
§ 9 Beitragsordnung
Die Beitragsordnung ergibt sich aus §9 der Satzung der Konservativ-Demokratischen Union.