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Verfasst: Di 29. Sep 2009, 14:17
von Joeli Veitayaki
Über diese Frage streitet man sich noch dann, wenn die Frage "wer war zuerst da, das Huhn oder das Ei?" längst gelöst ist.
Mord scheidet schon aus den "niederen Beweggründen" aus. Die Diskussion, wann ist der Fötus ein Leben ist genauso schwierig. Entscheidend ist vielleicht, dass bereits mit der ersten Schwangerschaftswoche das ungeborene Leben Rechte erhält, nämlich das Erbrecht.
Verfasst: Di 29. Sep 2009, 15:18
von Kathryn Janeway
Die Grenze sollte natürlich die Lebensfähigkeit des Kindes ziehen. Ist es ggf. mit fremder Hilfe außerhalb des Mutterleibes lebensfähig, darf es bei der Abtreibung natürlich nicht getötet werden. Ist es nicht lebensfähig, darf es eben abgetrieben werden. Ist das so schwer?
Außerdem: Ich finde es nicht so toll, dass hier eine Diskussion über Arg- und Wehrlosigkeit geführt wird. Nach der Logik wäre es auch kein Mord, wenn ein geistig schwerstbehinderter Mensch getötet würde, sofern dieser nicht argwöhnisch sein kann. Gerade die Unfähigkeit zum Argwohn sollte doch gerade die Arglosigkeit induzieren.
Verfasst: Di 29. Sep 2009, 15:19
von SRM
Gibt es denn überhaupt Zahlen über ein Ansteigen der Abtreibungen oder diskutieren wir hier ins Blaue?
Verfasst: Di 29. Sep 2009, 15:34
von Lord Macshire
Zahlen sind doch nicht von belang, solang es offensichtlich einige renitente Verweigerer gibt, die lieber einen Mörder schützen als ein hilfloses Kleinkind.
Im übrigen, korrekt, dadurch daß ein Kind eben keinen Argwohn entwickeln kann, ist es ja gerade arglos.
Original von SRM
Sie polemisieren, wo es nicht notwendig ist. Sachlich sprechen Sie von einer nicht verfassungskonformen Einschränkung der Freiheitsrechte.
Also wiegt das Selbstbestimmungsrecht der Mutter mehr als das Leben des Kindes ? Eine sehr befremdliche Auffassung vertreten Sie.
Verfasst: Di 29. Sep 2009, 15:41
von Hans Sack
Aber ein mensch istz es doch erst dann wenn es ein Denkfähiges Individuum ist. Vorher ist es Lediglich ein teil des Körpers der Mutter und unterliegt somit deren Recht auf Körperliche Selbstbestimmung.
Verfasst: Di 29. Sep 2009, 15:43
von Lord Macshire
Original von Hans Sack
Aber ein mensch istz es doch erst dann wenn es ein Denkfähiges Individuum ist. (...)
Also sprechen Sie sich gerade jede Menschfähigkeit ab ?
Verfasst: Di 29. Sep 2009, 15:47
von Hans Sack
Original von Lord of Macshire
Also sprechen Sie sich gerade jede Menschfähigkeit ab ?
Nein, da ich ein geborenes Individuum bin.
Zwar ist der Fötus ein Wesen von menschlicher Rasse, aber es kann erst ab dem Moment in dem es tatsächlich ein Individuum ist, dessen Rechte beanspruchen.
Verfasst: Di 29. Sep 2009, 15:52
von Lord Macshire
Tut das eigentlich weh, wenn man den ganzen Tag so nen Scheiss labert ?
Verfasst: Di 29. Sep 2009, 15:57
von Hans Sack
Original von Lord of Macshire
Tut das eigentlich weh, wenn man den ganzen Tag so nen Scheiss labert ?
Die frage kann ich nur zurück geben. Ihre gesamte Argumention ist Unausgegoren, Lächerlich und wirt begleitet von Billigen Polemischen Einwürfen, deren Nutzung selbst ich mir zu schade wäre.
Verfasst: Di 29. Sep 2009, 15:58
von Palin Waylan-Majere
Selbst die katholische Kirche ging in früheren Zeiten von der schrittweisen "Beseelung" des im Mutterleib wachsenden Fötus aus. Diese Radikalität in bezug auf Schwangerschaftsabbrüche wird in der Realität schreckliche Folgen haben. Statt gesundheitlich nahezu risikofreie Schwangerschaftsabbrüche durch einen Gynäkologen/Chirurgen durchführen zu lassen, werden irgendwelche zwielichtige Kurpfuscher einen solchen Eingriff vornehmen - dann wird der Schwangerschaftsabbruch zur Gefahr.
Im übrigen gibt es kein Recht, in einem anderem Menschen zu leben.