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Verfasst: Di 29. Sep 2009, 00:43
von Victoria Sewell
Original von pjotr
Bleibt das mit den Vergewaltigungen offen.
Vergewaltigung ist strafbar. Kinder sind aber nicht schuld an Verbrechen. Für Schwangere, die nach einer Vergewaltigung abtreiben könnte man aber über mildernde Umstände nachdenken.
Im übrigen aber wirklich ein sehr unausgegorenes Gesetz...
Sie dürfen gerne konstruktive formale Verbesserungsvorschläge machen.
Da Sie dem Schutz des Lebens von ungeborenen Kindern aber keine Berechtigung beimessen, ist es eher unwahrscheinlich, dass sie am Feinschliff dieses Antrags mitarbeiten.

Verfasst: Di 29. Sep 2009, 11:17
von Joeli Veitayaki
Original von Victoria Sewell

Vergewaltigung ist strafbar. Kinder sind aber nicht schuld an Verbrechen. Für Schwangere, die nach einer Vergewaltigung abtreiben könnte man aber über mildernde Umstände nachdenken.
Es kann doch allen Ernstes nicht ihr Ansinnen sein, dass eine Frau ein Kind gebären soll, das durch eine Vergewaltigung entstanden ist? Dadurch wird ihr das traumatische Erlebnis jeden Tag nochmals vor Augen geführt.

Verfasst: Di 29. Sep 2009, 11:59
von SRM
Der liberale Grundgedanke verbietet eine solche Staatsdoktrin, daher: Ablehnung.

Verfasst: Di 29. Sep 2009, 13:56
von Victoria Sewell
Original von Joeli Veitayaki
Es kann doch allen Ernstes nicht ihr Ansinnen sein, dass eine Frau ein Kind gebären soll, das durch eine Vergewaltigung entstanden ist? Dadurch wird ihr das traumatische Erlebnis jeden Tag nochmals vor Augen geführt.
Entweder ich bin für ein Verfügungsrecht der Schwangeren über das Leben, das in ihrem Bauch heranwächst. Dann bin ich dafür, dass Abtreibung legal sein soll, egal, wie die Schwangerschaft zu stande kam.

Oder ich bin für den Schutz menschlichen Lebens auch im Bauch der Mutter. Dann kann ich nicht sagen: Das Kind hat manchmal ein Recht auf Leben, manchmal aber nicht. Je nachdem, wie die Schwangerschaft passiert ist.

Entweder das Kind hat ein Lebensrecht oder nicht. Wenn der Mutter das Kind wegen einer Vergewaltigung psychisch nicht zuzumuten ist, erlischt dadurch nicht das Lebensrecht des Kindes. Dann können Adoption oder staatliche oder private Einrichtungen das Kind aufnehmen.

Verfasst: Di 29. Sep 2009, 14:00
von Joeli Veitayaki
Original von Victoria Sewell
Entweder das Kind hat ein Lebensrecht oder nicht. Wenn der Mutter das Kind wegen einer Vergewaltigung psychisch nicht zuzumuten ist, erlischt dadurch nicht das Lebensrecht des Kindes. Dann können Adoption oder staatliche oder private Einrichtungen das Kind aufnehmen.
Sorry, aber darüber kann ich nur den Kopf schütteln ?(

Verfasst: Di 29. Sep 2009, 14:11
von Victoria Sewell
Original von Joeli Veitayaki
Sorry, aber darüber kann ich nur den Kopf schütteln ?(
Weil für Sie das ungeborene Kind kein Lebensrecht hat. Dann ist Abtreibung auch kein Tötungsdelikt. Aber wenn man Abtreibung als Tötung eines menschlichen Lebens sieht, kann man - auch in solch verständlicherweise harten Fällen - nicht einfach eine Ausnahme machen.

Verfasst: Di 29. Sep 2009, 14:22
von Joeli Veitayaki
Falsch ! Ich beziehe das darauf, dass sie das auch im Falle einer Vergewaltigung so sehen.

Verfasst: Di 29. Sep 2009, 15:54
von Victoria Sewell
Original von Joeli Veitayaki
Falsch ! Ich beziehe das darauf, dass sie das auch im Falle einer Vergewaltigung so sehen.
Ok, ich gebs auf. Sie sehen den Unterschied zwischen einem unveräußerlichen Recht und einer willkürlichen bzw. flexiblen Gewährung nicht.
Macht aber auch nichts, wie ich bereits oben schon gesagt habe, da Sie Abtreibung sowieso als Privatsache sehen.

Verfasst: Di 29. Sep 2009, 16:27
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Solange das ungeborene Individuum kein Nervensystem ausgebildet hat, ist eine Abtreibung legitim.

Die Fraktion der FDU lehnt den Entwurf daher ab.

Verfasst: Di 29. Sep 2009, 17:38
von Joeli Veitayaki
Ungeklärt ist die Frage eine "rechtmäßigen" Abtreibung, wenn bei ärztlichen Untersuchungen festgestellt wurde, dass das Kind mit starken Missbildungen und/oder geistiger Behinderung auf die Welt kommen würde.