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Verfasst: So 8. Nov 2009, 16:17
von Heinrich Julius von Jagonburg
Es sind mittlerweile fast vier Monate ins Land gezogen.

Verfasst: So 8. Nov 2009, 19:23
von Joeli Veitayaki
Original von Heinrich Julius von Jagonburg
Es sind mittlerweile fast vier Monate ins Land gezogen.
Rechnen ist nicht ihre Stärke?
Der Beschuldigte äußerte sich am 10.08.2009 im....
Zum Anderen haben sie am 25.10.2009 ihre Befragung als Geschädigter im Strafverfahren beantwortet. Seither sind wieviele Tage vergangen ? Keine 14 !

Verfasst: Mi 25. Nov 2009, 17:07
von Heinrich Julius von Jagonburg
Die drei Monate sind voll.

Verfasst: Fr 27. Nov 2009, 08:05
von Joeli Veitayaki
Ich empfinde es als eine Unverschämtheit, wie Sie hier gegenüber der Unionsanwaltschaft auftreten. Zuerst ziehen Sie Ihre eigenen Antworten hinaus und dann suggerieren Sie hier durch Ihre Postings, dass in diesem Falle nichts laufen würde. Dabei wissen Sie sehr genau, dass derzeit der Oberste Unionsanwalt sich im Krankenstand befindet und ausserdem noch die ergänzenden Angaben des Beschuldigten abgewartet werden müssen.

Verfasst: Fr 27. Nov 2009, 21:08
von Heinrich Julius von Jagonburg
Original von Joeli Veitayaki
Ich empfinde es als eine Unverschämtheit, wie Sie hier gegenüber der Unionsanwaltschaft auftreten. Zuerst ziehen Sie Ihre eigenen Antworten hinaus und dann suggerieren Sie hier durch Ihre Postings, dass in diesem Falle nichts laufen würde. Dabei wissen Sie sehr genau, dass derzeit der Oberste Unionsanwalt sich im Krankenstand befindet und ausserdem noch die ergänzenden Angaben des Beschuldigten abgewartet werden müssen.
Da muss ich ihnen widersprechen. Das ich meine Antworten hinausgezögert hätte, ist eine Unwahrheit. Wenige Tage nach dem Eingang der Fragen wurden diese auch beantwortet. Wenn Sie da von einer Verzögerung sprechen, sind sie nicht rational.

Im übrigen suggeriere ich durch meine Wortmeldungen hier nicht, dass nichts laufen würde, sondern mache deutlich dass seit 3 Monaten nichts passiert.

Das sich der Oberste Unionsanwalt im Krankenstand befindet ist eine vorgeschobene Entschuldigung. Der Unionsanwalt a.D. Gustav von Struve hatte eineinhalb Monate Zeit den Fall zu bearbeiten und kam seiner Arbeit nicht nach - wie auch bereits in der Vergangenheit, ich erinnere an den Fall de Mora-Trauenstein, den er über ein halbes Jahr lang versumpfen ließ. Es mag zwar möglich sein, dass sich der Oberste Unionsanwalt im Krankenstand befindet, er war allerdings offenbar in der Lage eine private Klage gegen das Wahlergebnis anzukündigen und in die Tat umzusetzen, also kann er wohl nicht so krank oder beschäftigt sein, dass er seine Arbeit nicht tun kann.

Im übrigen: Es mag sein dass der Beschuldigte sich dazu noch nicht geäußert hat, allerdings hätte er auch dazu 3 Monate Zeit gehabt und scheint offensichtlich eine Verzögerungstaktik zu führen. Von einer Fristsetzung der Unionsanwaltschaft ist mir nichts bekannt. Die Unionsanwaltschaft arbeitet schlichtweg undurchsichtig und es mag einen verwundern, dass nichts dabei herumkommt, wenn der Arbeitsaufwand doch so groß sein soll.

Was ich von der Unionsanwaltschaft will ist: Sie soll den Fall prüfen, alle Informationen meinerseits lagen im Prinzip bereits in der Strafanzeige vor, dann soll sie innerhalb einer angemessenen Frist dem Beschuldigeten die Möglichkeit geben sich zu äußerun und dann prüfen ob sie Anklage erhebt. Das ist eine Sache von einer, wenn es nicht ganz so rund läuft eine Sache von zwei Wochen. Sie können mir nicht im Ernst erzählen, dass eine kontinuierliche Arbeit von 3 Monaten nötig ist um einen solchen recht einfach gestrickten Rechtsfall zu prüfen.

Die Unionsanwaltschaft soll jetzt bitte zeitnah eine Entscheidung darüber treffen, ob sie Anklage erhebt. Wenn nicht, steht mir die Möglichkeit offen selbst Anklage zu führen, was ich nutzen werde, allerdings ist dazu eben eine Entscheidung nötig. Bei allem nötigen Respekt vor der Arbeit und dem Arbeitsumfang der Unionsanwaltschaft und dem eventuellen Krankheitsstand des Unionsanwalts, ist das meines Erachtens wirklich nicht zu viel verlangt.

Verfasst: Sa 28. Nov 2009, 16:32
von Joeli Veitayaki
Es kann nicht Aufgabe der Unionsanwaltschaft sein öffentliche Statements über den Fortgang von Ermittlungsverfahren zu machen. Dies könnte allenfalls bei einem die Gesamtbevölkerung betreffenden Vorgang notwendig sein, nicht aber in einem Ermittlungsverfahren wie diesem, das quasi nur zwischen zwei Bürgern dieser Union geführt wird.

Ihre unverschämten Unterstellungen gegenüber der Unionsanwaltschaft, und mir, dass ich den Krankenstand des Herrn von Struve und jetzt des Herrn Stresemann, bitte ich zu unterlassen.

Im übrigen darf ich Sie darauf hinweisen, dass:

- die Ausfertigung eines Strafbefehls durch ein Gericht zu erfolgen hat.
- bei Einstellung des Verfahrens vorher alle notwendigen Ermittlungen durchzuführen sind
- bei Beantragung der Eröffnung eines Hauptverfahrens die selbe Sorgfalt wie beim Strafbefehl oder bei der Einstellung des Verfahrens anzuwenden ist.

Ob ein Verfahren einfach ist oder nicht, hat im Übrigen nicht der Kläger zu entscheiden. Darüber hinaus hat es ihr Rechtsanwalt nicht geschafft, sich bei der Unionsanwaltschaft persönlich vorstellig zu werden und die von ihnen vorgebrachten Anschuldigungen bezüglich der Arbeit zu untermauern. Vielleicht sollten sie sich erst einmal mit ihrem Rechtsanwalt darüber einig werden.

[so]du weißt, dass Stresemann nicht simon gehen kann, also halt die Füsse still, ich finde das unfair[/so]

Verfasst: So 29. Nov 2009, 15:25
von Heinrich Julius von Jagonburg
Lieber Herr Veitayaki, die Art und Weise wie Sie hier aus der Defensive heraus auf mich schießen, zeigt doch ganz deutlich, dass Sie das Vorhandensein des Problems offensichtlich auch selbst erkennen und es sich lediglich nicht eingestehen es rundherum einzuräumen. Sonst hätten Sie derlei heftige Verteidigungen doch sicher nicht nötig.

[so] Nein das weiß ich nicht, es gibt keine Abmeldung von ihm in der Abwesenheitsliste und ich bin nicht in der Lage per Fernwirkung die Abwesenheit eines Mitspielers festzustellen. Darüber hinaus fände ich es sehr höflich von dir wenn du mich im SimOff-Bereich nicht derartig anfahren würdest, das finde ich unhöflich.

Edit: Ich sehe gerade das er gesperrt worden ist, mein Fehler. Ich hatte den Vorgang überhaupt nicht mit ihm in Verbindung gebracht.[/so]

Edit: Tags, Korrektur

Verfasst: Mo 30. Nov 2009, 16:28
von Joeli Veitayaki
Nach der Rückkehr des Herrn Stresemann wird es ein Gespräch unter vier Augen geben.

Verfasst: Mo 21. Feb 2011, 11:36
von Armin Schwertfeger
Bild
Manuri, den 21.02.2011

Einstellungsverfügung

Der Unionsanwaltschaft verfügt hiermit:

1. Das Ermittlungsverfahren gegen Lord of Macshire auf der Grundlage der am 23.08.2009 bei der Unionspolizei eingegangenen Anzeige von Heinrich Julius von Jagonburg wird eingestellt.




2. Die Unionsanwaltschaft erhebt keine Klage vor dem Unionsstrafgericht.

Begründung:

a) Die Unionsanwaltschaft konnte aus den vorliegenden Unterlagen und den eigenen Ermittlungen strafrechtlich relevante Umstände oder Handlungen nicht in ausreichender Hinsicht erkennen, wonach ein strafgerichtliches Verfahren als aussichtsreich zu halten wäre.

b) Nach den Erkenntnissen der Unionsanwaltschaft sind die von Herrn Lord of Macshire gemachten und vom Anzeigeerstatter als Beweise zitierten Äußerungen bezüglich "degenerierten Adels" und "20 Generationen Inzucht" nicht ausreichend genau personenbezogen, als dass sich eine Beleidigungsabsicht einer konkreten Person oder genau bestimmbaren Personengruppe erkennen ließe. Auch die Äußerungen bezüglich eventuell notwendiger psychatrischer Behandlung lassen wegen der vorgeschalteten bedingenden Fragestellungen nicht erkennen, dass Lord of Macshire ausgesagt hätte, der Anzeigeerstatter würde tatsächlich psychatrischer Behandlung bedürfen. Somit gibt es keine ausreichenden Beweise oder Indizien für die Erfüllung der Tatbestände der Beleidigung nach § 66 StGB oder der üblen Nachrede nach § 67 StGB durch Lord of Macshire.

Das Ermittlungsverfahren wird daher nach § 5 (1) StPG eingestellt und eine Klageerhebung wird unter Verweis auf § 8 (1) StPG abgelehnt.

Die Unionsanwaltschaft weist hiermit den Anzeigeerstatter auf die Möglichkeit einer Privatklage vor dem Unionsgericht für Strafsachen auf der Grundlage von § 8a StPG (eingefügt durch § 2 des "Änderungsgesetzes zur Einführung von Privatklagen ind die Strafprozessordnung" - UGBl 2010/17) hin.

Armin Schwertfeger
Oberster Unionsanwalt