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Verfasst: Sa 15. Aug 2009, 15:23
von Richard Stresemann
Erstens ist es fraglich, ob Einzelabgeordnete Fraktionen darstellen. Eine Fraktion besteht nach dem allgemeinen Wortverständnis aus mehreren Personen.

Zweitens bestand zum Zeitpunkt der Klageerhebung die "Grüne Fraktion" im Unionsparlament aus niemandem - was zweifellos zu wenig ist.

Drittens hätte die Klage unter Einbeziehung der Tatsache, dass auch Herr Waylan-Majere Kläger ist, nur allenfalls teilweise zugelassen, teilweise aber mangels Postulationsfähigkeit als unzulässig abgewiesen werden müssen.

Verfasst: So 16. Aug 2009, 09:46
von pjotr
Original von Richard Stresemann
Erstens ist es fraglich, ob Einzelabgeordnete Fraktionen darstellen. Eine Fraktion besteht nach dem allgemeinen Wortverständnis aus mehreren Personen.
Ist das so? Nach meinen Terreanischkenntnissen leitet sich das Wort Fraktion vom terreanischen Wort für "Teil" ab. Sollten das zwingend mehrere sein, würde sie ja "Multikation" heißen.
Das ist theoriefindlerisch, aber vom Gesetz nicht gedeckt.

Verfasst: So 16. Aug 2009, 14:24
von Richard Stresemann
§ 1 Abs. 2 GOUP spricht von "Mitgliedern", also dem Plural.

Verfasst: So 16. Aug 2009, 23:08
von pjotr
Das ist aber dem Abstraktionsprinzip geschuldet, und nicht einer Absicht des Gesetzgebers Fraktionen nur ab 2 Mitgliedern festzulegen. Dazu wäre der zitierte Absatz auch zu unbestimmt.
"Das Mitglied, das einer gemeinsamen Liste angehört, bildet eine Fraktion." ergäbe nur einfach syntaktisch keinen Sinn...

Verfasst: So 16. Aug 2009, 23:21
von Richard Stresemann
Dann darf ich Sie sicher auf die lexikalische Definition hinweisen?

Verfasst: So 16. Aug 2009, 23:23
von pjotr
Was soll dieser Artikel mit Legaldefinitionen des Begriffes "Fraktion" in einigen Fantasieländern?

Verfasst: So 16. Aug 2009, 23:28
von Richard Stresemann
"Als Fraktion ... bezeichnet man einen freiwilligen Zusammenschluss von Abgeordneten in einem Parlament oder anderen politischen Gremien ... zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen und Ziele."

Im übrigen existieren diese Länder sehr wohl, nämlich in einem anderen Paralleluniversum.

Verfasst: So 16. Aug 2009, 23:34
von pjotr
Hohes Gericht, ich bitte um eine Überprüfung der Zurechnungsfähigkeit des Vertreters der Gegenseite.

Verfasst: Mo 17. Aug 2009, 14:46
von Richard Stresemann
Die Multiversenhypothese ist eine anerkannte physikalische Theorie.

Verfasst: So 23. Aug 2009, 16:30
von Richard Stresemann
*schüttelt unwillig den Kopf*