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Verfasst: So 26. Jul 2009, 10:53
von Joeli Veitayaki
6. Welche Bemühungen gibt es, den lexikalischen Staatsschatz der Union zu erhalten? Damit sind bspw. Listen von Amtsträgern von Union und Ländern, Protokolle und die Archivierung von geschichtlichen Ereignissen gemeint.
7. Welche Unionsbehörden bzw. deren Außenstellen befinden sich in der Republik Roldem? Bitte geben Sie die genauen Standorte in Form der Namen der Kommunen an.
8. Welche Vertretungsgesetze sind derzeit, unabhängig von anderslautenden Landesgesetzen, gültig?
9. Welche Regelungen gibt es derzeit im Soldaten- und Miltärrecht? Ich bitte Sie um lückenlose Auflistung der Rechtstexte, die Dinge in diesen Rechtsgebieten regeln und Weblinks zu diesen.
10. Welche Tätigkeiten werden derzeit von der Präsidentin der Unionsbank ausgeführt?
zu 6.: das ist Thema der zweiten Hälfte der Legislaturperiode
zu 7.: die Aufstellung hierzu bedarf einer längeren Recherche in den alten Archiven
zu 8.: siehe Unionsgesetzblatt:
VertretungsG über das Verbot von Glühlampen geringer Energieeffizienzklasse (UP)
zu 9.:
a.)
Unionsverfassung
b.)
Gesetz über die militärischen Streitkräfte der Demokratischen Union
c.)
Unionsgesetz über Vergütungen und den Öffentlichen Dienst der Union (Unionsdienstgesetz) (UDG)
d.)
Erstes Änderungsgesetz zum Unionsgesetz über Vergütungen und den Öffentlichen Dienst der Union (Unionsdienstgesetz / UDG)
zu 10.: sie steht im ständigen Kontakt mit den Unionsministerien für Wirtschaft und Finanzen
Verfasst: Mo 27. Jul 2009, 12:01
von Fabian Montary
Zur «Antwort» zu Frage 7: Das ist keine Antwort auf die Frage, Herr Unionskanzler, sondern die Prozedur, die Sie anscheinend scheuen zu bewältigen.
Zur Antwort zu Frage 10: Die Frage zielte auf die konkrete inhaltliche Arbeit der Präsidentin ab, nicht auf die gesetzesmäßig geforderten Konsultationen zwischen Regierung und Unionsbank. Ich bitte Sie darum, die Frage noch in diesem Kontext zu beantworten.
Verfasst: Mo 27. Jul 2009, 13:38
von Joeli Veitayaki
zu 7: Das ist sehr wohl eine ziemlich aufwändige Angelegenheit. Wir sind nicht verantwortlich für die Versäumnisse vieler vorherigen Regierungen, eine Auflistung zu machen.
zu 10: Frau Ritchie-Ashcraft befindet sich derzeit offensichtlich im Urlaub.
Verfasst: Mo 27. Jul 2009, 13:48
von Fabian Montary
zu 7: Und nun soll die Republik Roldem der Gelackmeierte sein, oder wie stellen Sie sich das vor?
zu 10: Sie weichen meiner Frage nach wie vor aus, Herr Unionskanzler. Selbstredend möchte ich nicht ihren Status zu diesem Zeitpunkt wissen, ich kann auch nicht verlangen, dass Sie wissen, ob Frau Ritchie gerade auf Toilette oder zu Tisch ist, sondern ich möchte die bisherige inhaltliche Arbeit der Präsidentin aufgelistet haben.
Verfasst: Mo 27. Jul 2009, 15:24
von Joeli Veitayaki
zu 7: Wenn sie das als altgedienter Landesfürst nicht wissen, dann sehe ich das als bedenklich an. Aus meiner Erinnerung gibt es keine, aber in den uralten Archiven nachzuforschen bedarf es mehr als 7 Tage. [so]und soviel Zeit hab ich derzeit nicht[/so]
zu 10: Da es keine generelle ständige staatliche Vollüberwachung der Dame gibt, werden sie schon warten müssen, bis sie wieder da ist und sie ihre sicherlich protokollierte Arbeit vorgelegen kann.
Verfasst: Mo 27. Jul 2009, 17:21
von Fabian Montary
Original von Joeli Veitayaki
zu 7: Wenn sie das als altgedienter Landesfürst nicht wissen, dann sehe ich das als bedenklich an. Aus meiner Erinnerung gibt es keine, aber in den uralten Archiven nachzuforschen bedarf es mehr als 7 Tage. [so]und soviel Zeit hab ich derzeit nicht[/so]
Und woher soll ich das Wissen nehmen? Ich kenne nicht die Eigentumsverhältnisse von Gebäude und noch weniger Mietverträge, die Unionsbehörden in Roldem abgeschlossen wurden. Wir sind keine Staatswirtschaft. Sie hatten ja nun zehn Tage. Ich denke, nach 17 Tagen sollte die Liste abgeschließend vorliegen. Also erwarte ich sie bis kommenden Montag. Vielen Dank.
Simoff: Du hast aber eine Regierung hinter dir, die hoffentlich auch etwas macht.
Original von Joeli Veitayaki
zu 10: Da es keine generelle ständige staatliche Vollüberwachung der Dame gibt, werden sie schon warten müssen, bis sie wieder da ist und sie ihre sicherlich protokollierte Arbeit vorgelegen kann.
Nein, Sie irren, Herr Veitayaki, ich muss nicht warten. Die Unionsbank hat eine Aufsichtsbehörde und diese sollte zumindest die groben Pläne und Tätigkeit jener Behörde kennen.
Verfasst: Mo 27. Jul 2009, 18:23
von Joeli Veitayaki
zu 7: meine Recherchen ergaben keine Hinweise auf Unionsbehörden in Roldem, mit Ausnahme des Verwaltungsgerichtes
[so]meinen SIMOFF-Kommentar verkneif ich mir[/so]
zu 10: dann müssen sie sich mit der Antwort genügen, der Rest fällt unter VSnfD. Im Übrigen darf ich sie auf die Ausführungen des Unionsbankgesetzes hinweisen.
Verfasst: Mo 27. Jul 2009, 19:02
von Fabian Montary
Original von Joeli Veitayaki
zu 7: meine Recherchen ergaben keine Hinweise auf Unionsbehörden in Roldem, mit Ausnahme des Verwaltungsgerichtes
Das heißt, für Einwohnerangelegenheiten oder Gewerbeanmeldungen müssen Roldemer erst nach Manuri tingeln?
Original von Joeli Veitayaki
[so]meinen SIMOFF-Kommentar verkneif ich mir[/so]
Ich denke, das war Kommentar genug. Aber gut, Ausgestaltung ward in dieser MN eh nicht gern gesehen... :rolleyes:
Original von Joeli Veitayaki
zu 10: dann müssen sie sich mit der Antwort genügen, der Rest fällt unter VSnfD. Im Übrigen darf ich sie auf die Ausführungen des Unionsbankgesetzes hinweisen.
Sie wollen mich auf den Arm nehmen, oder? Wir sprechen hier von der Unionsbank... Das Unionsbankgesetz kenne ich, das sagt mir nicht, was die Behörde tatsächlich macht.
Simoff: Kein Bock mehr, oder was?
Verfasst: Mo 27. Jul 2009, 19:12
von Joeli Veitayaki
Ich weise sie auf § 5 und 7 des UBG hin:
§ 5 Verhältnis zwischen Unionsbank und Unionsregierung sowie Unionsparlament
(1) Die Unionsbank ist bei der Ausübung der Befugnisse, die ihr nach diesem Gesetz zustehen, von Weisungen der Unionsregierung oder des Unionsparlamentes unabhängig.
(2) Die Unionsbank hat die Unionsregierung in Angelegenheiten von wesentlicher währungspolitischer Bedeutung zu beraten und ihr auf Verlangen Auskunft zu geben.
(3) Die Unionsregierung muss den Präsidenten der Unionsbank zu ihren Beratungen über Angelegenheiten von währungspolitischer und finanzpolitischer Bedeutung hinzuziehen.
§ 7 Öffentliche Benachrichtigungen
(1) Der Unionsbankpräsident leitet nach jeder Amtsperiode einen schriftlichen Geschäftsbericht an das Unionsparlament weiter.
(2) Die Geldmenge der Unionsbank ist mit Beginn eines jeden Quartals öffentlich festzustellen.
Insofern werden sie abwarten müssen, bis auch wir den Bericht vorgelegt bekommen.
[so]die Suchfunktion kann wohl jeder bedienen, das hat mit Politik-Sim nichts zu tun[/so]
Verfasst: Mo 27. Jul 2009, 19:17
von Fabian Montary
Das heißt also, die Regierung nimmt nicht einmal § 5 II UBG in Anspruch? Es hat sich doch seit meiner Amtszeit nichts geändert... :rolleyes: