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Verfasst: Mo 20. Jul 2009, 13:30
von Fabian Montary
Nun gut, ich denke, wir sollten nun Herrn Adomeit den Platz für die Beantwortung der Anfrage lassen, darum geht es hier schließlich. ;)

Verfasst: Di 21. Jul 2009, 13:14
von Christopher Adomeit
Herr Präsident, meine Damen und Herren, Herr Kollege Professor Jerkov,

auch diese Fragen beantworte ich Ihnen gerne. Ich hoffe, Sie entschuldigen die kleine Verzögerung.

Zu Ihrer Frage 1 gilt zu sagen, dass das Justizministerium zur Zeit - Sie haben die Ausschreibung sicher aufmerksam verfolgt - zwischen verschiedenen Kandidatinnen und Kandidaten auswählt, die sich als Richterin oder Richter beworben haben. Die endgültige Auswahl wird dieser Tage getroffen und mit der Wahl durch das Unionsparlament wird das Unionsgericht in Kürze verstärkt werden.

Zu Ihrer Frage drei kann ich Ihnen eine kurze, aber klare Antwort geben: Seitens Justizministerium und Unionsregierung werden Sie keine Einzelbewertung über die Arbeit der Unionsrichter zu hören bekommen. Es ist nicht unsere Aufgabe, dies zu tun.

Zu Ihrer Frage sechs: Erstens ist keine Aufstockung der Unionsanwaltschaft geplant. Zweitens wird sich die Wirkung der Gerichtskostenordnung noch herausstellen, an dieser Stelle sei jedoch angemerkt, dass die Klagewelle, die sich derzeit wieder beruhigt, anscheinend besonders auf persönlichen Empfindlichkeiten beruht.

Und zu Ihrer letzten Frage: Es handelt sich nicht um eine unzulässige Aufweichung, wie Sie das meinen. Viel eher ist es doch so, dass auch ein Unionsparlament sich einer verfassungsrechtlichen Überprüfbarkeit stellen muss.

Verfasst: Di 21. Jul 2009, 14:27
von pjotr
Meine Frage drei sehe ich als nicht beantwortet an. Ich will ja hier keine inhaltliche Bewertung der Urteile, sondern eine Beurteilung der Arbeitsleistung an sich.
Wenn Ihrem Ministerium eine solche Einschätzung nicht obliegt, dann ist dieses gelinde gesagt überflüssig.

Verfasst: Di 21. Jul 2009, 21:23
von Joeli Veitayaki
Die Arbeitsleistung der Unionsrichter hat auch zum Großteil mit den Beteiligten der Verfahren zu tun. Wenn eine Beschuldigte ewig nicht auftaucht, oder Zeugen auf sich warten lassen ist auch ein fleißiger Unionsrichter machtlos. Insofern ist eine fachaufsichtliche Bewertung äußerst schwierig.

Nur bei Frau Hildebrand hatte man es da in der Vergangenheit einfach.

Verfasst: Di 21. Jul 2009, 22:35
von pjotr
Original von Joeli Veitayaki
Nur bei Frau Hildebrand hatte man es da in der Vergangenheit einfach.
Und warum kann der Unionskanzler eine solche Aussage treffen, das Justizministerium sieht sich aber als nicht zuständig?

Verfasst: Mi 22. Jul 2009, 08:24
von Joeli Veitayaki
Dass ich nun bei ihrer Frage offensichtlich den Nagel auf den Kopf getroffen haben, hätte sie auch direkt nach Frau Hildebrand fragen können.

Verfasst: Mi 22. Jul 2009, 11:33
von pjotr
Original von Joeli Veitayaki
Dass ich nun bei ihrer Frage offensichtlich den Nagel auf den Kopf getroffen haben, hätte sie auch direkt nach Frau Hildebrand fragen können.
Naja, sie waren zumindest in der Lage 1/4 der Frage zu beantworten. 3/4, also die Frage nach den Unionsrichtern Schrobi, Ashcraft und Freiherr zu Hochstett sind noch offen.

Verfasst: Mo 27. Jul 2009, 12:43
von pjotr
Bekomm ich die letzten drei Viertel der Frage auch noch beantwortet?

Verfasst: Mo 27. Jul 2009, 13:16
von Montgomery Scott
Ein Trauerspiel.

Verfasst: Mo 27. Jul 2009, 13:33
von Joeli Veitayaki
Die Antwort haben sie erhalten Herr Jerkov. Bei den drei Herren haben wir keine Beanstandungen. Insgesamt liegt das Problem auch nicht ausschließlich an den Richtern, sondern auch an den Prozeßbeteiligten.